2.48 (cun1p): Nr. 48 Aufzeichnung Staatssekretär Hamms über notwendige Maßnahmen der nächsten Zeit. 17. Januar 1923

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Nr. 48
Aufzeichnung Staatssekretär Hamms über notwendige Maßnahmen der nächsten Zeit. 17. Januar 1923

R 43 I /1493 , Bl. 206-227 Durchschrift1

1

Am 17. 1. übergab Hamm diese Aufzeichnung an den RIM, RWiM, REM und RArbM mit folgendem Begleitschreiben: „Der Herr RK hat mich beauftragt, zu Stichworten, die bereits früher als Anhaltspunkte für die Arbeit des Kabinetts zusammengestellt wurden, eine knappe Zusammenfassung der Fragen aufzustellen, die für die politisch und wirtschaftlich notwendigen Maßnahmen der nächsten Zeit in Betracht kommen. Im Auftrage des Herrn RK übersende ich ergebenst diese gestern nachmittag abgeschlossene Aufzeichnung, die innerhalb einer allgemeinen politischen Grundrichtung lediglich Fragen, Anregung und Material geben soll, ohne den Entschließungen der Herren Minister vorzugreifen.“ (R 43 I /1493 , Bl. 204 f.).

Fragepunkte für Maßnahmen in der nächsten Zeit.

I. Einwanderungsfrage2:

2

Eine „Aufzeichnung über den gegenwärtigen Stand der Fremdenfrage für den Herrn RK“ hatte RegR v. Stockhausen bereits am 3. 1. dem StS zugeleitet. Darin heißt es: „Der Fremdenfrage muß besonders aus zwei wichtigen Gründen die größte Aufmerksamkeit zugewendet werden. Einmal, um dem Überhandnehmen des Schieber- und Spekulantentums, an dem hauptsächlich Fremde beteiligt sind, vorzubeugen und außerdem, um die bolschewistische Propaganda, die von fremden Elementen aus dem Osten hereingetragen wird, tunlichst einzuschränken. Grundsätzlich ist die Behandlung der Fremden eine Angelegenheit der Gesetzgebung der Länder. Nur die Zulassung der offiziellen Persönlichkeiten aus dem Osten liegt dem AA ob. Eine schärfere Handhabung der Fremdenüberwachung läßt sich daher grundsätzlich nur durch Einwirkung auf die Länder erreichen.“ (R 43 I /594 , Bl. 51).

Die Mißstände der Einwanderung und des Fremdenaufenthalts in Deutschland sind unverkennbar und anerkannt. Namentlich russische und andere östliche[160] Einwanderer bilden in Berlin förmliche Kolonien; gewisse Straßenzüge werden von ihnen allmählich geradezu beherrscht. Sie haben eigene Theater, Konzerte, Vereine, Büchereien usw. Zwar behauptet insbesondere der Herr Preußische Minister des Innern, daß die Osteinwanderung in den letzten zwei Jahren nachgelassen habe und nicht wenige Flüchtlinge zurückgekehrt seien. Offenkundig aber ist auch jetzt die Überfremdung sehr stark, ja sie tritt jetzt offenbar mehr in die Erscheinung, weil es den Einwanderern gelingt, sich in Deutschland Geld zu machen und damit breiteren Raum in Wohnungen, in Geschäften und im öffentlichen Leben zu finden.

Eine Denkschrift des Herrn Preußischen Ministers des Innern vom 27. Dezember 19223, Besprechungen mit dem Herrn Reichsminister des Innern und ein Schreiben von diesem vom 11. Januar4 ergeben zur Bekämpfung das folgende Bild: Nach den Paßvorschriften bedarf jeder Ausländer zur Einreise der Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörden im Ausland, sei es in Form eines einmaligen Sichtvermerks zur einmaligen Reise oder eines Dauersichtvermerks zur wiederholten Reise. Beabsichtigt der Ausländer längeren Aufenthalt im Reiche, so ist überdies Zuzugsgenehmigung der Polizeibehörde des Zielortes erforderlich. Die deutschen Paßstellen im Ausland haben mehrfach Anweisungen zu Strenge erhalten. Insbesondere sollen sie Sichtvermerke nicht ausstellen, wenn Absicht des Warenaufkaufes bekannt oder wahrscheinlich ist; Dauersichtvermerk soll Ausnahme sein, für Einreise aus dem Osten ist in Zweifelsfällen Stellungnahme des Reichskommissars für Überwachung der öffentlichen Ordnung herbeizuführen; in besonders gefährdeten Grenzbezirken Erleichterung des kleinen Grenzverkehrs eingeschränkt oder aufgehoben.

3

Die neunseitige Denkschrift Severings ist an den RAM gerichtet (R 43 I /594 , Bl. 43-47).

4

Sechsseitiges Schreiben Oesers an Hamm (R 43 I /594 , Bl. 76-78). Über eine Besprechung im RIMin. zur Förderung der öffentlichen Moral findet sich eine Aufzeichnung in R 43 I /1493 , Bl. 182.

Wirksamkeit hängt aber von Durchführung an der Grenze ab. Vollzug bei den Ländern. Reichsministerium hat zunächst lückenlose Grenzüberwachung und Auffangorganisation in einem Grenzstreifen sowie Zugkontrolle hinter den Grenzen angeregt; es sind auch Maßnahmen an der Ostgrenze zur Überwachung getroffen, angesichts der Ausdehnung der Grenze aber und der Unmöglichkeit, geeignetes Personal ausreichend bereitzustellen, ist die Einrichtung von Auffangorganisationen und Zugkontrollen wegen Kosten bisher unmöglich gewesen.

Notwendig ist ergänzendes fremdenpolizeiliches Vorgehen im Inland. Auch hier Länder zuständig. Vorschriften zumeist genügend: persönliche Meldepflicht bei Ortspolizeibehörde des Zuzugsortes. Kontrolle.

Wirksamste Maßnahme, lästig gewordene Ausländer auszuweisen, versagt gegenwärtig gerade bei den schlimmsten Einwanderern, nämlich russischen und ukrainischen Emigranten, russischen Kriegsgefangenen, polnischen Deserteuren und Refraktairen; russische Emigranten haben aufgrund russischer Verordnung russische Staatsangehörigkeit überwiegend verloren und dürfen nicht mehr[161] zurückkehren. Übernahmeabkommen mit Polen demnächst zu beraten. Übernahmeabkommen mit Sowjetrußland angestrebt; Aussicht zweifelhaft.

Preußen und Bayern haben ausgewiesene Ausländer, deren Abschiebung unmöglich, in Sammellagern untergebracht. Nennenswerter Umfang wegen Kosten nicht erreicht.

Öffentliche Meinung fordert stärkere Heranziehung der Ausländer zu finanziellen Lasten. Länder haben dies angestrebt durch erhöhte Beherbergungssteuer, erhöhte Gebühren für Studenten, erhöhte Preise in Staatstheatern, höhere Aufenthaltsgebühren. Dagegen zahlreiche Beschwerden fremder Regierungen5.

5

Eine Vereinheitlichung der Fremdenbesteuerung wird am 1. und 2.3.23 mit den Ländern in Bamberg besprochen und führt zu den „Richtlinien zur Erhebung von Gebühren für die Ergänzung des Sichtvermerks.“ Übereinstimmend waren die Länder für eine Beibehaltung und Vereinheitlichung der Aufenthaltsgebühren eingetreten. „Maßgebend für diese Stellungnahme war allseits die Erwägung, daß der Fremde, der in Deutschland die Vorteile von Einrichtungen genießt, die nur durch Steuern erhalten werden, auch seinerseits einen Beitrag hierzu entrichten müsse“, heißt es in der Aufzeichnung der Besprechung (R 43 I /2453 , Bl. 27-31). Zahlreiche in- und ausländische Proteste gegen diese Maßnahmen in R 43 I /594 , Bl. 114-130, 143 f..

Preußische Denkschrift6 unterstreicht besonders, daß polizeiliche Maßnahmen wenig wirksam und lediglich internationale Bemühungen durchgreifend seien. Sache des Völkerbundes müsse Ostjudenfrage sein. Wichtig sei ferner Förderung der Auswanderung der nach Deutschland gelangten Ausländer. Demgemäß regt Preußen an:

6

Schreiben Severings an v. Rosenberg vom 27.12.22 (R 43 I /594 , Bl. 43-47).

1) Internationale Regelung des Flüchtlingswesens. Mitwirkung des Völkerbundes.

2) Abwanderungsförderung.

3) Internationale Regelung der staatlosen Frage7.

7

Muß heißen: „der Frage der Staatenlosen“.

4) Übereinkommen mit Rußland und Ukraine über Rückübernahme.

5) Reichsminister des Innern ist auf Anregung der Reichskanzlei vom 11. Dezember vorigen Jahres in seinem Schreiben vom 11. Januar zu Besprechung bereit und ersucht um Angabe der besonders zu erörternden Fragen und des Teilnehmerkreises8.

8

Am 19. 1. kommt es im RIMin. zu dieser Besprechung, an der neben den beteiligten Reichs- und preußischen Ressorts auch die RR-Bevollmächtigten der Länder teilnehmen. Lt. Vermerk v. Stockhausens werden Einschränkungen bei der Visaausstellung vereinbart, außerdem verschärfte Paßkontrollen und sofortige Ausweisungen bei Gesetzesübertretungen (R 43 I /594 , Bl. 87).

Vorschlag:

1) Chefbesprechung zwischen Reichskanzler, Reichsminister des Innern, des Auswärtigen, Preußischen Minister des Innern, Vertreter von Bayern.

2) Eiligste Förderung der Verhandlungen mit Rußland und Polen durch Auswärtiges Amt mit Androhung von Repressivmaßregeln.

3) Bereitstellung von Reichsmitteln für erhöhten Grenzschutz im Osten.

4) In sofortigem Rundschreiben an Länder Hinweis auf rücksichtsloseste Durchführung der Vorschriften9:

9

Am 22. 1. ergeht ein entspr. Rundschreiben des RIM und des RWiM an die Länder, in dem neben der Frage der Einwanderung auch die Bekämpfung von Wucher, Schiebertum und Schleichhandel behandelt wird (R 43 I /594 , Bl. 84-86).

[162] 5) Insbesondere möglichst rücksichtslose Verhaftung von schädlichen Zuwanderern in Strafhaft oder Polizeihaft; sei es auch nur eines Familienmitgliedes, um sie zu zwingen, selbst Unterschlupf im Ausland zu finden.

6) Schärfste Bekämpfung namentlich des ausländischen unlauteren Händlertums im Zusammenhang mit Schleichhandelbekämpfung. Auch hier für Straf- und Untersuchungshaft weites Feld. In diesem Sinne Anweisungen an Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften.

7) Verweigerung der Erlaubnis und schärfste Durchführung der Erlaubnisbedingungen bei russischen Wirtschaften, Cafés usw.; den Aufenthalt ungemütlich machen! Es wird sich wohl auch mit gewerbe- oder sicherheitspolizeilichen Vorschriften gegen den Unfug der ausschließlich fremdsprachlichen Geschäftsaufschriften etwas tun lassen.

8) Vereinbarung mit den Ländern über Aufenthaltsgebühren, Paßgebühren, Studiengelder, Theaterpreise usw.10.

10

S. Anm. 5.

9) Anweisung an Wohnungsbehörden. Schärfste Anziehung der Aufsicht; sofern die Vorschriften nicht genügen, Änderung. Auch im Aufenthalt von Fremden valutastarker Länder haben sich Mißstände ergeben. Sie sind indes wohl mehr als Einzelerscheinungen durch Beschränkung des Sichtvermerkes oder durch hohe Gebühren zu mildern.

Besonderes Vorgehen gegen französische Besucher wohl mehr Sache einer Volksbewegung als der Regierung.

II. Ernährungsfrage:

1. Ernährungsfrage überwiegend Preisfrage, nicht Mengenfrage. Immerhin bei tiefem Marksturz möglich, daß auch die Beschaffung der notwendigen Mengen an Futtermitteln, aber auch an unmittelbar notwendigen Lebensmitteln, wie Margarine, äußerst erschwert wird. Getreideversorgung bis Juni/Juli mengenmäßig gesichert. Kartoffelversorgung nach weit überwiegender Auffassung mengenmäßig dank sehr reichlicher Ernte gesichert; wenige Sachkenner besorgen, daß die Kartoffelvorräte im Frühjahr doch durch übermäßige Verfütterung verschwunden sein werden. Sicherung durch Lieferungsverträge scheitert an Preisrisiko; Versuch des Ernährungsministers, den Kartoffelbrennereien Vorratswirtschaft und Brennerlaubnis aufzulegen, zunächst im Erfolg sehr zweifelhaft. Die gegenwärtige Veränderung der Lage wird aber auch für diese Frage seine neue Betrachtung notwendig machen.

2. Bei dieser Veränderung ist auch die rasche und möglichst vollständige Einbringung des Umlagegetreides dringend notwendig. Vorlegung des Liefertermins vom 15. April zurück auf 15. März ist bereits beantragt; Entwurf liegt beim Reichsrat11. Ein etwaiger Antrag, die Menge des Pflichtgetreides zu erhöhen, widerspräche nicht allein allen bisherigen Zusagen und wäre schwerste Erschütterung der Aufbaulust und -kraft dieses Jahres, sondern wäre auch gegenüber dem tatsächlichen Ernteergebnis undurchführbar. Preiserhöhung für das nächste Sechstel vom Reichsernährungsministerium in Aussicht genommen.[163] Sozialdemokratie wird wahrscheinlich leidenschaftlich widersprechen. Verzicht der Landwirtschaft als freiwilliges Opfer wäre von größtem politischen Vorteil12.

11

Der Gesetzentwurf geht am 22. 1. an den RT (RT-Drucks. Nr. 5495, Bd. 376 ) und wird am 7.2.23 als Gesetz verkündet (RGBl. I, S. 105 ).

12

Zur Festsetzung des Getreidepreises s. Dok. Nr. 47, P. 4.

3. Es bleibt die Preisfrage der freien Lebensmittel: Gerade in dieser Zeit liegt es nahe, dagegen Stellung zu nehmen, daß die Preise für Inlandslebensmittel mit dem Dollar gesteigert werden. Es ist sicher, daß bei Getreide die Produktionskosten sich auch nicht in demselben Maße erhöhen wie die Auslandsgeltung der Mark sinkt, da unter den Produktionskosten der in seiner Bedeutung nun allerdings geringere Schuldendienst, die Löhne Abschreibungen bei weitem nicht in demselben Maße mehr erfordern. Über den Einwand, daß eine Marktpreisbildung als Ausgleich für Umlageopfer gedacht werde, würde man bei der Not der Zeit hinwegzugehen das Recht haben. Preisbindung ist aber technisch nicht durch Höchstpreisregelung allein, sondern wäre nur bei völliger Erfassung erfahrungsgemäß durchführbar. Man wird deshalb an der Ablehnung festhalten müssen. Der Preis wird an der Getreidebörse bestimmt. Es ist natürlich unerfreulich, daß der verspätet Verkaufende am hohen Preis Teil hat. Man wird versuchen müssen, auf Genossenschaften und Händlervereinigungen einzuwirken und die staatliche Börsenaufsicht dahin geltend zu machen, daß die Schwankungen und Steigerungen gemildert werden. Durchgreifendes wird kaum möglich sein. Bei Kartoffeln wird Vereinbarung zwischen Behörden, Landwirtschaft und Händlern über gelegentliche Richtpreise anzustreben sein, deren Überschreitung den Verdacht der Preistreiberei begründen würde.

4. Minderpreis für Getreide würde Ausweichen des Getreides und Verfütterung begünstigen. Preisregelung für Vieh und Fleisch aber offenbar unmöglich.

5. Milchversorgung mengenmäßig leidlich gesichert, da wegen Erlahmens der Kaufkraft Nachfrage demgemäß stark gesunken. Für Mengensicherung besteht reichsrechtlich die Möglichkeit landesrechtlicher Vorschriften, von der in Bayern z. B. Gebrauch gemacht wird durch Zuweisung von Molkereimilch an Großstädte. Bestimmung wird in diesem Augenblick der Gefährdung nicht abzubauen sein. Milchpreis in engem Zusammenhang zu Verwertbarkeit von Butter und Käse. Butterpreis wieder im Zusammenhang mit Margarine und daher Dollarstand. Zwangsregelung gegen den Willen der Landwirtschaft nicht möglich. Notwendig aber und möglich gerade auf diesem Gebiet freiwillige Vereinbarungen großen Umfangs über Preis und Verbilligungszuschüsse der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der sozialen Lage der Bedarfsgebiete. Ergänzend hierfür Reichszuschüsse für Minderbemittelte, wozu Antrag auf Gewährung von 3 Milliarden gestellt wurde und beim Reichsrat liegt13.

13

Zur Milchsubvention vgl. Dok. Nr. 26, P. 3a.

Beschränkung der Milchverwendung für Butter, Käse, Schokolade wird vielfach gefordert. Gesetzliche Handhaben bestehen noch; da Käse nahezu Luxusmittel geworden, wird an Befugnis auch festzuhalten und schärfere Handhabung bei Gefährdung der Milchversorgung anzuraten sein, ebenso für Schokoladeherstellung.

[164] 6. Einschränkung des Gerstenverbrauchs zur Biererzeugung ist bereits stark durchgeführt. Nach Verordnungen vom 18. September 1922 und 19. Oktober 192214 darf Starkbier nicht hergestellt, Vollbier nur in Beschränkung bis 8% des Braurechtsfußes hergestellt werden. Die Biererzeugung soll bei großen Brauereien auf 20%15, bei mittleren und Kleinbrauereien um 40% zurückgegangen sein. Stärkere Maßnahmen im Augenblick gegenüber der Biererzeugung wohl nicht notwendig.

14

Gemeint ist die „VO über Lebensmittel“ vom 8.9.22 (RGBl. I, S. 725  f.); VO vom 19.10.22 in RGBl. I, S. 800 .

15

Soll offenbar heißen: „um 20%“.

7. Allzu starke Ausdehnung des Händler- und Aufkäuferwesens wird vielfach als die Ursache der Preissteigerung betrachtet. Für den Kartoffelhandel ist Zulassung gemäß volkswirtschaftlichem Bedürfnis vorgeschrieben. Für Aufkauf von Brotgetreide und Gerste landesrechtliche Zulassungsbeschränkungen reichsrechtlich noch möglich, ebenso für Aufkäufer von Butter und Käse. Ernährungsministerium hat Bedenken, auch für allgemeine Handelserlaubnis für Lebens- und Futtermittel Bedürfnisnachweis zuzulassen, wie der Reichsrat auf bayerischen Antrag gegen Preußen und Hamburg beschloß. Immerhin möchte gegenüber dem Beschluß des Reichsrats die Frage neuerlich zu erörtern sein16. In Bayern besteht noch Zulassungsbeschränkung für Viehhandel. Preistreibende Wirkung des Handels wird dort allgemein behauptet, wennschon der sachliche Erfolg der Einschränkungsmaßnahmen zweifelhaft, zum Teil sogar bei Kreditnot bedenklich erscheint.

16

Das geschieht in der Besprechung der StS am 7. 2. (Dok. Nr. 66, P. II , 1).

8. Erhöhung des Ausmahlsatzes des Getreides, Forderung des gleichen Brotes praktisch sehr schwer durchzuführen. Kuchenbackverbot müßte zahlreiche Ausnahmen zulassen. Praktischer Erfolg sehr gering. Stimmungserfolg bei der sicher zu erwartenden vielfach schlappen Durchführung nicht sicher. Immerhin wäre meines Erachtens eine Einschränkung des Kuchenbackens und der Verwendung zu erwägen.

Vorschlag:

1) Maßnahmen der Kartoffelsicherung für Frühjahr.

2) Sofortige wesentliche Ermäßigung der Kartoffelfrachten.

3) Verzicht auf Preissteigerung für das nächste Getreideumlagesechstel.

4) Benehmen mit Landwirtschaft und Handel sowie mit staatlichen Kommissaren der Börse auf Fernhaltung von Mißständen im Börsenverkehr.

5) Anbahnung von Richtpreisen für Kartoffeln.

6) Einwirkung auf Landwirtschaft, bei Festsetzung der Milchpreise und Verbilligungszuschüsse die soziale Lage zu berücksichtigen.

7) Allenfalls Antrag auf Erhöhung des Milchverbilligungszuschusses von 3 Milliarden. Beschränkung des Milchverbrauchs zur Herstellung von Butter, Käse und Schokolade.

8) Neue Erwägungen, ob Handelsbeschränkung zweckmäßig.

[165] III. Vorgehen gegen Schlemmerei und Luxusleben sowie Alkoholmißbrauch17:

17

Diese Frage wurde u. a. mit den MinPräs. am 12. 1. besprochen (Dok. Nr. 43) und bildet den Gegenstand eines Rundschreibens an die Landesregierungen vom 16. 1. (Dok. Nr. 46).

1. Bayern hat im Dezember 1921 ein Gesetz gegen Schlemmerei beantragt. Danach sollten wegen Schlemmerei bestraft werden, wer aus Hang zum Wohlleben sich derart übermäßig der Genußsucht hingibt, daß dadurch angesichts der Not des Volkes Ärgernis erregt wird. Der Reichsrat hat am 6. April 1922 den Antrag abgelehnt mit einer Entschließung, die Reichsregierung zu ersuchen, baldigst weitere Maßregeln ins Auge zu fassen, die geeignet sind, dem übertriebenen und Ärgernis erregenden Luxus und Aufwand, insbesondere der immer mehr um sich greifenden Völlerei und Schlemmerei, wie Verwendung von lebenswichtigen Nahrungsstoffen zur Herstellung reiner Genußmittel und der fortschreitenden Umwandlung von Wohn- oder gewerblichen Räumen in Luxusgaststätten wirksam entgegenzutreten.

2. Die Preußische Regierung hat die Behörden angewiesen, möglichst überall Schlemmersteuern einzuführen. Der Erfolg blieb nicht selten versagt, namentlich in Berlin. Ob die Steuern wirklich durchführbar sind und auch einer besonderen sittlichen Auffassung entsprechen, bedarf wohl noch der Klärung.

3. Ein Gesetzentwurf des Reichsministeriums des Innern über den Verkehr mit Absinth liegt dem Reichsrat vor18.

18

Der Gesetzentwurf über den Verkehr mit Absinth sowie der Entwurf eines Schankstättengesetzes waren am 12. 1. vom Kabinett verabschiedet worden (Dok. Nr. 41, P. 5 , 6).

4. a) Einen Entwurf für ein Schankstättengesetz legt das Reichswirtschaftsministerium in diesen Tagen nach der bereits erfolgten Genehmigung des Reichskabinetts dem Reichsrat und Reichswirtschaftsrat vor. Der Gesetzentwurf hätte vielleicht in einigen Punkten noch schärfer gefaßt werden und noch mehr an Ermächtigungen den Landesregierungen geben können. So wäre es insbesondere wünschenswert, die Entziehung der seit Januar 1919 erteilten Schankerlaubnis nicht der Landesgesetzgebung zu überlassen, sondern Landesverordnungen zuzulassen. Dem Vernehmen nach ist der Vorbehalt der landesrechtlichen Gesetzgebung gemacht worden, um Gewähr zu geben, daß nicht über die Entschädigungsfrage zu leicht hinweggegangen werde. Indes ist die Entschädigung für den Vermögensnachteil, der durch solche Erlaubnisentziehung eintritt, gegenwärtig wohl ein viel weniger wichtiges Postulat des öffentlichen Wohles, als ein rücksichtsloses Durchgreifen. Verschärfung durch den Reichsrat wäre meines Erachtens erwünscht und nicht zu hemmen. Eine solche Maßnahme ist besonders deswegen notwendig, damit alsbald nach Erlaß des Gesetzes, das zu seiner Verabschiedung ohnehin erst noch durch Reichsrat, Reichswirtschaftsrat und Reichstag laufen muß, einige praktische Erfolge sichtbar sind. Bedarf es aber erst der Landesgesetzgebung und wird so allen möglichen Einflüssen erneut Raum zu Gegenwirkung gegeben, so ist die Hoffnung zu begraben, daß in naher Zeit etwas herauskommt. Das aber wäre tief zu bedauern19. Politisch muß man froh sein, daß die Gewerkschaften in der Bekämpfung des Alkoholmißbrauches einen so wesentlichen (im Grunde doch so bescheidenen!) Teil[166] des Reformprogrammes dieser Zeit sehen. Hier ist die Gerechtigkeit des Entschädigungswesens in einem Augenblick, in dem Deutschland einen Verteidigungskrieg zu führen hat, etwas Kleines gegenüber den politischen Notwendigkeiten. Die Regierung sollte daher eine Verschärfung im Reichsrat oder Reichstag begrüßen.

19

Wesentliche Bestimmungen des Schankstättengesetzes erlangen bereits im Rahmen des Notgesetzes vom 24.2.23 Gesetzeskraft (RGBl. I, S. 147  ff.).

b) Berechtigte Mißstimmung wendet sich vor allem gegen den Schnapsausschank20. Die Monopolverwaltung hat seit 19. Oktober Bestellungen auf Branntwein zu Trinkzwecken nicht mehr entgegengenommen, führt aber bis dahin aufgegebene Bestellungen, soweit das Kaufgeld eingezahlt oder gedeckt ist, noch aus. Diese Sperre kann und soll ein gänzliches Verschwinden der Spirituosen nicht zur Folge haben. Branntwein aus Wein, Obst, Korn, der an die Monopolverwaltung nicht abgeliefert werden muß, wird von der Sperre überhaupt nicht erfaßt. Die Folge der Sperre scheint stärker eine Preiserhöhung als eine sehr erhebliche Einschränkung der Herstellung zu sein. Demgegenüber müßte meines Erachtens durchgegriffen werden. Es wird daher zu prüfen sein, ob die Abgabe von Spiritus zu Trinkbranntwein nicht viel weiter eingeschränkt werden soll.

20

Zu dieser Frage hatte Hamm bereits am 7. 1. eine noch eingehendere Aufzeichnung für den RK angefertigt (R 43 I /1199 , Bl. 52-54).

c) Die Reklame für die Alkoholindustrie ist aufdringlicher als je. Eisenbahn, Post stehen ihr zur Verfügung. Der Staat könnte jetzt wohl sich hier versagen21.

21

Mit Schreiben vom 16. 1. bittet Hamm den RFM, RPM und RVM, die Reklame für Alkohol möglichst einzuschränken, was von den Ministern zugesichert wird (R 43 I /1199 , Bl. 50; 51).

d) Wichtiger als die feine Hand der Gesetzgebung ist die Faust des Vollzugs. Die gegenwärtigen Gesetze würden schon ein recht starkes Einschreiten ermöglichen. Aufsichtlich können die Landesregierungen die Polizeistunde festsetzen. So hat der Oberpräsident der Provinz Westfalen aufgrund des allgemeinen Landrechts die Abgabe von Branntwein an Jugendliche bis 18 Jahren, den Aufenthalt von Kindern unter 14 Jahren ohne Begleitung von Eltern usw. in Wirtschaften, die Getränkeabgabe an Betrunkene und Trunkenbolde, das Ausspielen geistiger Getränke, die Abgabe während Lichtspielvorführungen usw. verboten, die Polizeistunde auf 11 Uhr, für Bars, Branntweinstuben und Probierstuben auf 10 Uhr festgesetzt und Verkürzung der Polizeistunde für beanstandete Betriebe angeordnet. Überschreitungen berechtigen zur Annahme der Förderung von Völlerei und damit zum Entzug der Erlaubnis. Szenen, wie sie sich vor gewissen Lokalen täglich unter den Augen der Polizei abspielen, gewähren die gleiche Möglichkeit. Wenn die Regierungen ihren Behörden Willen und Richtung zeigen, so wird durchgegriffen werden können. Wenn die Polizei im Vollzug Betrunkene rücksichtslos in Schutzhaft nimmt und als Betrunkene, nicht als Kranke behandelt, so wird auch damit etwas erreicht werden können.

e) Besonders scharf muß gegen die Luxusgaststätten für Fremde vorgegangen werden.

5. Die Abhaltung öffentlicher Lustbarkeiten ist zu beschränken. So sind in Bayern öffentliche Kostümfeste, Trachtenfeste und Bauernbälle untersagt. In Berlin ist der 5-Uhr-Tanz verboten. Tanzverbot für gewisse Luxus- und Fremdengaststätten wäre zu erwägen.

[167] Vorschlag:

1) Verschärfung des Schankstättengesetzes.

2) Beschränkung der Spiritusabgabe der Monopolverwaltung.

3) Beschränkung der Reklame staatlicher Einrichtungen.

4) Schärfste Anwendung der Vorschriften über Polizeistunde, Musikerlaubnis, Lustbarkeiten usw. Rundschreiben an die Landesregierungen (zu veröffentlichen!).

IV. Wirtschaft:

1. Kohlenversorgung.

a) Die Neueinbringung der Kohlensteuer, deren gegenwärtige Regelung am 31. März abläuft, wird von den politischen Ereignissen abhängig zu machen sein. Der deutsch-nationale Vorschlag, die Steuer für Hausbrand zu erlassen, wird technisch zu großen Schwierigkeiten begegnen22. Der Vorschlag des Finanzministeriums, den Ausgleich auch weiter durch erhöhte Leistungen für Wohl fahrtszwecke zu gewähren, wird zu befolgen sein.

22

S. Anm. 13 zu Dok. Nr. 27. Das Kohlensteuergesetz hatte seine letzte Fassung am 8.4.22 bekommen (RGBl. I, S. 378  ff.). Am 22. 1. verabschiedet das Kabinett den neuen Gesetzentwurf (Dok. Nr. 51, P. 3).

b) Die zeitweilige Suspendierung der Kohlensteuer steht zur Erwägung für den Fall, daß Frankreich sie zu seinen Gunsten erheben wollte.

Vom Herrn Reichskohlenkommissar ist der Vorschlag gemacht worden, Frankreich den Zugriff auf andere Weise zu nehmen dadurch, daß die Kohlensteuer mit dem Kohlenpreis an eine einheitliche Zentralstelle im unbesetzten Deutschland entrichtet werden soll. Sollte nicht ganz bestimmte Aussicht bestehen, damit durchzudringen, so wäre wohl die eilige Aufhebung der Kohlensteuer vorzuziehen. Sie würde zugleich eine starke Gegenwirkung gegen Preiserhöhungen bedeuten. Doch ist natürlich Vorsicht bei Preisgabe dieser ertragreichsten Reichssteuer geboten23.

23

Das Kabinett sprach sich am 16. 1. für die weitere Erhebung der Kohlensteuer aus (Dok. Nr. 45, P. 2).

c) Die Einfuhr der englischen Kohle wird möglichst gefördert, insbesondere auch durch Devisenbereitstellung der Reichsbank.

d) Die Schwierigkeiten der Kohlenversorgung: Verknappung, Verwirrung und Verteuerung zwingen zu äußerster Einschränkung. Es wird zu prüfen sein, ob nicht wieder wie im Kriege zur fünftägigen Wochenschicht überzugehen ist und ob auch nicht im Verkehrswesen, namentlich dem Luxusverkehr nach dem Westen Einschränkungen möglich [sind]. Dagegen ist die Frage, ob die Kohlensparmaßnahmen über Straßenbeleuchtung, Lichtreklame wieder eintreten und gewisse Gaststätten vom Kohlenbezug ausgeschlossen werden sollen, mengenmäßig erfahrungsmäßig ohne Belang, zumal es sich bei elektrischer Beleuchtung zum Teil um den überschüssigen Nachtstrom handelt. Gleichwohl schienen auch solche Vorschriften aus der Gesamtlage heraus berechtigt.

2. Bekämpfung unlauterer Machenschaften im Handel mit Edelmetall und Altmetall wird durch die Gesetzesvorlagen des Reichswirtschaftsministeriums ermöglicht werden, die noch in dieser Woche an das Kabinett kommen24.

24

Vgl. Kabinettssitzung vom 22.1.23, P. 1 (Dok. Nr. 51).

[168] 3. Die Frage der Änderung der Devisenordnung wird eilig weiter zu behandeln sein25. Rücksichtsloses Vorgehen dringend notwendig gegen die zahlreichen Winkelbankiers und Wechselstuben.

25

Mit Schreiben vom 19.12.22 (Praesentatum 16.1.23) hatte der RWiM zu diesem Punkt erklärt: „Ein Entwurf, durch den die Bestimmungen des Gesetzes über den Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln vom 2.2.22 und der VO vom 12. und 27. 10. und 9.12.22 einheitlich zusammengefaßt werden und den in der Zwischenzeit gemachten Erfahrungen sowie den Wünschen der verschiedenen Interessentenkreise angepaßt werden sollen, ist aufgestellt und unterliegt zur Zeit der näheren Prüfung in meinem Ministerium.“ (R 43 I /1493 , Bl. 197-199, hier: Bl. 197f). Durch VO vom 12.2.23 wird der bisherige Rechtszustand bis zum 1.5.23 verlängert (RGBl. I, S. 119  f.). Die gesetzliche Neuregelung erfolgt erst durch die VO vom 8.5.23 (RGBl. I, S. 275  ff.).

4. Für die gesetzlich zulässige Preisbildung haben das Reichswirtschafts- und Reichsjustizministerium am 16. Dezember 1922 Richtlinien gegeben, die wohl auch vor dem Reichstag völlig werden bestehen können. Indem sie die ausnahmslose Zulassung des Wiederbeschaffungspreises ablehnen, auch ausdrücklich den Unternehmergewinn dem Verarmungsgesetz unterwerfen, andererseits aber eine den Bestand des Geschäfts erlaubende Berücksichtigung der Geldentwertung zulassen, treffen sie wohl die richtige Mitte26.

26

Zur Frage der Preisbildung vgl. die Besprechung der StS vom 7. 2., P. II, 5 (Dok. Nr. 66).

5. Unser Preiswesen ist vor allem Verbandspreiswesen. Eine Wucherbekämpfung, die sich vor allem an den Kleinhändler hält, geht deshalb irre. Die Verbände bedürfen einer stärkeren Überwachung. Hierüber liegen Beschlüsse des Reichsrats, Reichstags, des bayerischen Landtags und der Hamburger Bürgerschaft usw. vor27. Das Reichswirtschaftsministerium hat in dieser Frage große Behutsamkeit beobachtet. Es hat viel dafür getan, die Erkenntnis der volkswirtschaftlichen Notwendigkeit des Verbandswesens zu wecken und zu verbreiten. Volkstümliche Forderungen, wie die auf Einrichtung eines Kartellregisteramts, ohne dessen Genehmigung Verbandspreise nicht erhöht werden dürfen, sind praktisch undurchführbar. Es ist auch sicher, daß auch die Verbandspreise im großen ganzen das Zehren an der Substanz nicht haben verhindern können und unsere Industrie wirklich in einer fortschreitenden Verarmung an Betriebsmitteln sich befindet, die die schwersten Gefahren für die Erhaltung der Beschäftigungsmöglichkeiten mit sich bringt. Aber sicher ist auch, daß im Verbandswesen da und dort die Bedürfnisse ungünstig arbeitender Betriebe allgemein volkswirtschaftlichen Erfordernissen vorangestellt werden, und in dieser Zeit, da die Errichtung neuer Konkurrenzwerke den größten Schwierigkeiten begegnet, fehlt es am natürlichen Heilmittel der freien Konkurrenz einer freien Wirtschaft. So ist auf die Kriegszwangswirtschaft notwendigerweise und durch sie gefördert eine Verbandszwangswirtschaft gefolgt, die in wachsendem Maße Erbitterung hervorruft. Wie so häufig im Wirtschaftsleben schwillt die Mißstimmung noch an, während die Gefährlichkeit bereits stark abklingt. Die Mißstimmung ist nicht nur eine Mißstimmung bei den[169] Verbrauchern, sondern auch vielfach im Handel und Handwerk. Die Industrie tat daher gut, in einer freigeschaffenen Kartelleinigungsstelle, die aus Vertretern von Industrie, Groß- und Kleinhandel und Handwerk besteht, eine freiwillige Schlichtungsstelle für Zwistigkeiten innerhalb dieser Wirtschaftskreise zu schaffen. Der Kartellbeirat, der auf Betreiben von Reichsrat und Reichstag aus Mitgliedern des Reichswirtschaftsrats, des Reichstags und des Reichsrats gebildet wurde, hat dagegen noch recht wenig Tätigkeit entfaltet28.

27

Zuletzt hatte der RT-Ausschuß für Volkswirtschaft am 16. 1. die RReg. ersucht, „möglichst bald dem RT ein Kartellgesetz vorzulegen, durch welches die Auswüchse der Tätigkeit der Kartelle beseitigt werden. Der Gesetzentwurf müsse enthalten: 1. Die Errichtung eines Kartellregisters. 2. Die Bildung eines Verbraucherbeirats bei den Kartellen. 3. Das Einspruchsrecht der RReg. gegen die Beschlüsse der Kartelle auf Ansuchen des Beirats.“ (RT-Drucks. Nr. 5478, Bd. 376 ).

28

Über die Pläne des RWiMin. zur Ordnung des Kartellwesens hatte Becker dem RK unter dem 19.12.22 (Praesentatum 16.1.23) berichtet: „Das RWiMin. beabsichtigt nicht, ein neues Gesetz zu schaffen, will vielmehr versuchen, einem Mißbrauch der Kartellgewalt dadurch entgegenzutreten, daß Einrichtungen geschaffen werden, in denen jeder Mißbrauch zur Sprache gelangen, untersucht und im Wege schiedsgerichtlicher Auseinandersetzung beseitigt werden kann. Die Behörden sollen von der damit verbundenen Arbeit möglichst entlastet werden. Die Schlichtungseinrichtungen sollen auf die vorhandenen Spitzenverbände aufgebaut werden. Der Regierung soll die Rolle des Beobachters und der zweiten Instanz zufallen. […] Dem Kartellbeirat wird Gelegenheit zu wirksamer Betätigung gegeben werden, allerdings seiner Natur entsprechend nur in Beratungen bei generellen Fragen.“ (R 43 I /1493 , Bl. 197-199, hier: Bl. 198).

Die gegenwärtige Zeit bringt den stürmischen Ruf nach Stabilisierung der Preise. So hat in Bayern Herr v. Kahr vor einiger Zeit den einfachen Beschluß gefordert, von einem bestimmten Tage ab keine Erhöhung von Preisen und Löhnen zu verlangen. Die Bayerische Regierung hat in der bekannten Denkschrift des Grafen Lerchenfeld29 verlangt, daß die preissteigernde Wirkung, die die Verteuerung auswärtiger Valuta über den Kreis der mit ihr unmittelbar zusammenhängenden Wirtschaftszweige ausübe, dadurch ausgeschlossen werde, daß das Reich von sich aus die notwendigen ausländischen Bedarfsgegenstände – Kohle, Häute, Metalle, Leder, Lebens- und Futtermittel – einführe, durch Reichszuschüsse auf einem bestimmten Preisstand halte und so selbst den Preis bestimme. Die Sächsische Regierung hat in einer Denkschrift vom Mai ebenfalls Maßnahmen gefordert. Die oben angedeuteten bayerischen Vorschläge sind offenbar undurchführbar.

29

26seitige Denkschrift Lerchenfelds vom 29.9.22; vgl. den Band ‚Das Kabinett Wirth‘.

Möglich ist aber wohl:

1. Freies Benehmen der Regierung mit einem kleinen Kreise erster Wirtschaftsführer dahin, daß in der kommenden Zeit bis zur äußersten Erschöpfung der Lebensmöglichkeiten der Werke von Preiserhöhungen abgesehen werden möge; dieser Vertrauensweg zwischen Staat und Wirtschaft ist früher nicht beschritten worden; Voraussetzungen, die damals fehlten, liegen jetzt zweifellos vor, wennschon die Schwierigkeiten bei einem Dollarstand von 12 000 vom 15. Januar ins Riesenhafte gewachsen sind.

2. Der Ausbau der Kartelleinigungsstelle zu einer Schlichtungsinstanz öffentlichen Vertrauens durch Zuziehung von Vertretern der Behörden (auch der Länder), der Verarbeiter und der Verbraucher30. Keine Zwangstätigkeit für alle Kartelle! Desto mehr aber müßte sich die Stelle auf Anruf der Behörden oder von Beteiligten mit Verbandspreisen und Bedingungen da beschäftigen, wo es sich um die notwendigsten Grundlagen unseres wirtschaftlichen Lebens handelt. Es bedarf keines Gesetzes zur Errichtung dieser Stelle. Ein freiwilliges[170] Abkommen zwischen den beteiligten Ständen, ähnlich dem Abkommen vom 15. November 1918 auf Schaffung der Zentralarbeitsgemeinschaft, würde genügen und wäre besser als ein Gesetz. Auf die persönliche Zusammensetzung kommt sehr viel an. Kluge Gewerkschafter, dann Verbraucher, Vertreter aus den Kreisen auch links gerichteter Wissenschaftler würden einen erheblichen öffentlichen Glauben der Stelle sichern. Sie würde zunächst Tatsachen festzustellen haben, und dabei würden sich häufig überraschende Einblicke dahin ergeben, daß auch sehr hoch erscheinende Preise produktionswirtschaftlich nicht zu hoch sind. Wenn die Stelle vielleicht im Preisergebnis nicht allzuviel bewirken wird, so wird sie doch Erhebliches zur Befriedigung der öffentlichen Meinung tun können. Darauf aber kommt es jetzt vor allem an. Unsere öffentliche Meinung glaubt weiterhin, daß der Wucher die Ursache der Teuerung sei, während zumeist die Teuerung die Ursache des Wuchers ist. Hier hätte man ein Mittel, Vertreter der Allgemeinheit zum Miterfassen wirtschaftlicher Notwendigkeiten zu zwingen. Die Industrie wird Einblicke als unangenehm empfinden, aber es ist falsch, wenn sie schlechthin ihre Angelegenheiten als Privatgeheimnis betrachtet. Das Verhältnis zwischen Warenumsatz, Lohnsumme, Dividende und Preis würde in vielen Fällen falsche Vorstellungen der Öffentlichkeit berichtigen können.

30

Dieser Gedanke wird weiterverfolgt in der Besprechung der StS am 7. 2., P. II, 7.

3. Die geltenden Vorschriften genügen vollkommen, um einer solchen Stelle auch Widerstrebenden gegenüber Einblicke zu verschaffen. Solchen Widerstrebenden gegenüber ist schärferes Zugreifen notwendig. Not tut vor allem rasche Arbeit und Verwertung in der Öffentlichkeit. Es ist nicht zu verantworten, jetzt unser Volk monatelang etwa durch die Vorstellung beunruhigen zu lassen, wie es in diesem Sommer war, daß die Verbandspreise für Nähwaren eine Auswucherung bedeuten.

4. Solches Vorgehen würde besonders die Forderung der Gewerkschaften nach Überwachung der Baustoffpreise befriedigen können. Die noch bestehende Kohlenzwangswirtschaft gibt die Handhabe, offenkundig unwirtschaftlich arbeitende Betriebe, die von den Verbänden etwa noch mitgeschleppt wurden, auch von der Kohlenseite her zu treffen. Mitarbeit von Organen der gemeinnützigen Bautätigkeit und von Vertretern des Baugewerbes an Preisprüfung für Zement, Ziegel, Kalk.

5. Wucherbekämpfung im übrigen selbstverständlich fortzuführen. Öffentlicher Hinweis, daß nicht jedem Dollarsprung gefolgt werden darf. Ressortbesprechung und Wirtschafterbesprechung.

6. Holzpreise hatten noch vor dem neuesten Marksturz vielfach das 7000fache des Friedenspreises erreicht. Gesamtzwangsbewirtschaftung unmöglich. Einzelvorgehen der Wucherbekämpfung gegenüber Auktion sehr schwer durchgreifend. Desto notwendiger durchgreifende Maßnahmen billiger Holzabgabe für gemeinnützige und staatlich geförderte Zwecke, also für Kleinwohnungsbauten, Papierherstellung der Presse, Bücher und Schulhefte. Die Verlegervereinigungen haben31 seit langem gesetzlichen Zwang auf öffentlichen und privaten Waldbesitz, von einer gewissen Größe ab beginnend, Holz verbilligt[171] abzugeben. Ähnliches bezweckt ein Antrag der sozialdemokratischen Fraktion32. Die Reichsregierung sollte m. E. in dem jetzigen Zeitpunkt diesen Grundgedanken aufnehmen und selber fördern und auch für Kleinwohnungsbau zu festbegrenzten Abgabepflichten kommen, die mit den Ländern zu vereinbaren wären und von diesen auf dem Gesetzgebungswege und auf den privaten Forstbesitz weiter zu übertragen wären.

31

Muß heißen: „fordern“.

32

SPD-Antrag vom 16. 1. (RT-Drucks. Nr. 5475, Bd. 376 ). StS Hamm hatte bereits mit Schreiben vom 31.12.22 den RWiM auf die Notlage der Presse hingewiesen, die den RK wiederholt ersucht hatte, mit gesetzlichen Mitteln eine verbilligte Abgabe von Papierholz zu erzwingen. „In der Tat sind die Holzpreise in einer Weise gestiegen, daß der Ruf nach gesetzgeberischer Abhilfe verständlich ist“, erklärte Hamm dazu. Außerdem erinnerte er den RWiM an den Antrag des 13. RT-Ausschusses vom 12.12.22 (RT-Drucks. Nr. 5375, Bd. 375 ), der die RReg. ersucht, auf die Länder und Gemeinden im Sinne einer Verbilligung des Bauholzes einzuwirken (R 43 I /2465 , Bl. 386 f.).

7. Der neueste Sturz der Mark ist mit technischen Mitteln kaum zu beeinflussen. Zu prüfen wäre aber, ob der Einfuhrbedarf Deutschlands nicht noch weiter gedrosselt werden kann. Hierfür müßten bei dem gegenwärtigen Zustande Deutschlands auch außenwirtschaftliche und außenpolitische Hemmnisse zurücktreten.

Eine starke Hemmung jeglicher Luxuseinfuhr läge überdies im Sinne der bekannten politischen Forderungen und auch der Note vom 14. 11.33. Die hierunter leidenden Ausfuhrländer sollen sehen, daß nach einer politischen Unterdrückung Deutschlands Deutschland nicht Käufer sein kann. Hierüber Denkschrift nach Beratung mit Wirtschaftern auch für Auslandszwecke.

33

In der Reparationsnote vom 14.11.22 hatte die RReg. in Punkt 10 u. a. Maßnahmen angekündigt, mit denen „Luxusverbrauch und Luxuseinfuhr gehemmt und der Alkoholverbrauch beschränkt werden.“ (Ursachen und Folgen, Bd. IV, S. 418).

Vorschlag:

1) Suspendierung der Kohlensteuer oder Verlegung ihrer Erhebung (noch nicht unmittelbar notwendig).

2) Maßnahmen der Kohlensparsamkeit.

3) Bekämpfung des unlauteren Handels mit Edelmetallen und Altmetallen (Gesetzentwurf liegt vor).

4) Devisenordnung, Bekämpfung der Winkel- und Wechselstuben.

5) Öffentliche Beobachtung und Beeinflussung des Kartellwesens. Öffentlicher Ausbau der Kartell-Einigungsstellen.

6) Benehmen mit Wirtschaftern über möglichste Einschränkung in Preiserhöhungen und namentlich Vermeidung sprunghafter Erhöhungen.

7) Möglichst starke Beeinflussung der Baustoffpreise. Preisprüfung mit Vertretern des Gemeinnützigen Wohnungsbaues und des Baugewerbes.

8) Aufhebung oder Beschränkung jeder überflüssigen Einfuhr.

9) Möglichst starke aber auch wirtschaftlich kluge Wucherbekämpfung. Besprechung der beteiligten Reichsressorts, preußischen, bayerischen Ressorts usw.

10) Bekämpfung unberechtigter Preistreibereien, namentlich bei Holz. Gesetzlicher Zwang zu verbilligter Holzlieferung für öffentliche Zwecke.

[172] V. Arbeit und Soziale Fürsorge.

1. Vorbeugung gegenüber der Gefahr größerer Lohnstreitigkeiten.

2. Fürsorge für Notstandsarbeiten und Arbeitsvermittlung34.

34

Am 23. 12. hatte das RArbMin. in einem Rundschreiben die Länder ersucht, Vorbereitungen für Notstandsarbeiten zu treffen (R 43 I /2027 , Bl. 305). Material über produktive Erwerbslosenfürsorge durch Notstandsarbeiten etc. in R 43  I /2027  und 2028 .

3. Der Entwurf eines Gesetzes über Arbeitslosenversicherung liegt dem Reichstag vor35.

35

Der „Gesetzentwurf über eine vorläufige Arbeitslosenversicherung“ liegt zu dieser Zeit noch beim RR; er wird am 29. 1. vom RArbM an den RT geleitet (RT-Drucks. Nr. 5531, Bd. 376 ), bleibt aber im RT unerledigt.

4. Das Fürsorgegesetz für Kleinrentner liegt dem Reichsrat vor36. Ausdehnung auf Krankenhilfe wird immer notwendiger.

36

S. Anm. 1 zu Dok. Nr. 28. Am 5. 2. teilt das RArbMin. den Ländern mit, daß weitere 5 Mrd. M zur Unterstützung der Kleinrentner vom Reich zur Verfügung gestellt werden (R 43 I /2104 , Bl. 72 f.).

5. Rasche Erhöhung der Unterstützungsgesetze für Sozialrentner, Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene usw. unter Anpassung an die Geldentwertung37.

37

Die Sozialrenten werden durch VO vom 2.2.23 erhöht (RGBl. I, S. 99 ). Durch das Notgesetz vom 24. 2. wird die RReg. ermächtigt, aufgrund Art. VI, Abs. 4, Fürsorgemaßnahmen für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, Sozialrentner, Kleinrentner, Erwerbsbeschränkte, Arbeitslose und andere notleidende Personen durchzuführen (RGBl. I, S. 150).

6. Möglichste Förderung des Leistungslohnes im Schlichtungswesen wie in den staatlichen Betrieben.

7. Die verhältnismäßig zu hohe Entlohnung Jugendlicher, die zu niedrige Entlohnung Kinderreicher wird in der Öffentlichkeit immer mehr als ein schwerer wirtschaftlicher und sittlicher Schaden empfunden. Trotz aller Bemühungen des Reichsarbeitsministeriums ist bei weitem noch nicht das Ziel erreicht, insbesondere infolge von Einwendungen der Gewerkschaften. Dabei ist das Problem der Familien- und Altersfürsorge gegenüber früher viel bedeutsamer geworden, da immer mehr es den einzelnen unmöglich wird, bei aller Sparsamkeit sich für die Zukunft zu sichern, schon weil wertbeständige Vermögensanlage nicht möglich ist. Für staatliches Eingreifen können verschiedene Wege erwogen werden. Zunächst liegt es, die z. B. in der Berliner Metallindustrie bestehenden berufsgenossenschaftlichen Ausgleichskassen gesetzlich oder durch stärkere Förderung im Schlichtungswesen und in Arbeitsgemeinschaft zu verallgemeinern und zu verstärken und so den Einwand auszuräumen, daß der Soziallohn bei Arbeitskrisen zu einer Gefährdung der höhere Löhne Empfangenden, Verheirateten und Kinderreichen führen werde. Eine andere Möglichkeit ist, in der Einkommensteuer noch viel stärker zwischen Jugendlichen und Unverheirateten einerseits und Verheirateten und Kinderreichen andererseits zu unterscheiden und ein gewisses Mehr an Steuern der ersteren als Zwecksteuer zur Unterstützung der zweiten festzulegen. Endlich könnte daran gedacht werden, den Jugendlichen und Unverheirateten ein Mehr, vielleicht ein Vielfaches an Beiträgen zu Alters- und Invaliditätsversicherung, Arbeitslosenversicherung abzunehmen und aus diesen Mehreinnahmen höhere Leistungen für Verheiratete und Kinderreiche im Versicherungsfalle zu bewirken. Man könnte[173] auch den Mehrleistenden selbst erhöhte Versicherungsleistungen dafür in Aussicht stellen.

Es liegt hier wohl ein Problem besonderer Größe vor; würde der Staat einen Schritt, wenn auch unvollkommen, in einer Richtung tun, der von der sozialen Gerechtigkeit gefordert wird und für den ein Ausgleich mit den Wirtschaftserfordernissen nicht unmöglich ist, so würde er damit einem Verlangen weitester Volkskreise entsprechen; zwar würde er lebhafte Meinungsverschiedenheiten auslösen; der wohl überwiegende Erfolg aber wäre der einer Stärkung des Glaubens an den wirtschaftlichen Beruf des Staates in weiten Kreisen38.

38

Maßnahmen gegen die relativ zu hohe Entlohnung Jugendlicher werden auch in späteren Denkschriften Hamms immer wieder gefordert, ohne daß es im Kabinett Cuno zu einer Regelung dieser Frage kommt.

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