2.189.1 (feh1p): Londoner Verhandlungen.

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Londoner Verhandlungen.

Staatssekretär v. Haniel verliest die von Minister Simons eingegangene Mitteilung, in der die Berufung süddeutscher Regierungschefs nach Berlin angeregt wird1. Der Reichskanzler berichtet über das Ergebnis der Besprechungen[509] mit den Sachverständigen, die einmütig der Auffassung seien, daß kein Punkt der sogen. Sanktionen so zu bewerten sei, daß man über das hinausgehe, was man zu konzedieren bereit gewesen sei. Auch die Besprechung mit dem parlamentarischen Beirat der besetzten Gebiete hätte ergeben, daß man unbedingt an dem bisherigen Standpunkt festhalten solle2. Minister Dr. Scholz: Die Forderungen (Sanktionen) haben im Friedensvertrag keine Begründung. Einzige Begründung § 18 Annex 23. Vorhaltungen Lloyd Georges nicht einmal zur äußeren Begründung zureichend. Jetzt Frage, ob richtig und möglich, uns auf ein Provisorium einzulassen. Wissen nicht, wie Zukunft sich gestaltet. Vorschlag: 2 Jahre nach Maßgabe des Pariser Vorschlages, d. h. 2 Milliarden auf 2 Jahre bedenklich, da Simons sich bisher gegen ein Provisorium geäußert habe; ob bei teilweiser Anerkennung Pariser Beschlüsse nicht erster Schritt auf dem Wege zum Abgrund, sei zu erwägen. Brauns zurückkommt auf die Wirkungen der Zwangmaßnahmen. Ist der Auffassung, daß man sie ruhig hinnehmen muß – selbstverständlich unter Protest gegen die Gewalt. Auswirkung unseres Außenhandels mit England nicht so tragisch zu nehmen. Daraus nicht die Folgerung ziehen, daß wir Provisorium ablehnen sollen. Größtes Interesse, daß wir ohne Schwierigkeiten zu Rande kommen. v. Raumer vorschlägt, Material über Schuldfrage und Verletzung des Friedensvertrags durch Frankreich alsbald zu veröffentlichen. Ferner anderes Verhalten Deutschlands nach dem Kriege 1871 in Presse propagandistisch ausnützen. Hermes mit Sachverständigen einverstanden. Nur für Provisorium bis zu 2 Milliarden, gegebenenfalls bis zu 5 Jahren. Scholz: Provisorium darf nicht so aussehen, als ob damit der Anfang des Definitivums gemacht sei, d. h. für die ersten 2 oder 3 Jahre das Pariser Diktat angenommen sei. Wirth: Keine Bedenken gegen Abschluß Provisoriums unter dem Vorbehalt von Scholz. Groener: Frage des Provisoriums zur Zeit entscheidend. Mit Vorgehen Simons einverstanden. Heinze bezweifelt, ob nicht jetzt besser eine feste Summe zu nennen sei, weil jetzt die deutsche Volkswirtschaft auf ihrem Tiefstand stehe. Warnt vor Abgabe einer Erklärung durch die Regierung im Reichstag4. Giesberts fragt an, ob in der Entwaffnungsfrage von[510] uns Schwierigkeiten gemacht würden. Geßler teilt mit, daß Simons und Seeckt darin einig seien, daß Königsberg und Küstrin nicht entwaffnet werden dürften5. Schlägt vor, im Reichstag zu erklären, daß Regierung nicht in der Lage sei, eine Erklärung abzugeben, weil man nicht in schwebende Verhandlungen eingreifen dürfe. v. Haniel stimmt Geßler zu, da dies auch nicht den internationalen Gepflogenheiten entspräche. Reichskanzler vorschlägt, zu erreichen zu versuchen, daß morgen keine Reichstagssitzung stattfinde. Falls dies nicht möglich, so Erklärung dahin abgeben, daß mit Rücksicht auf die zur Zeit in London schwebenden Verhandlungen Abgabe einer Erklärung für die Regierung unmöglich sei6. Das Kabinett ist hiermit einverstanden. Simons soll zurücktelegraphiert werden, mit mitgeteilten Richtlinien einverstanden. Staatssekretär Göhre regt an, Minister Simons ein Eingehen auf die Schuldfrage gegenüber den Alliierten zu empfehlen, da in dieser Hinsicht große Erregung im Volk bestände7. Staatssekretär Müller schlägt vor, auf die oftmals erklärte Bereitwilligkeit Deutschlands zum praktischen Wiederaufbau und die vielfachen diesbezüglichen Vorschläge hinzuweisen, die bisher von Frankreich abgelehnt seien. v. Haniel sagt zu, hierauf im Telegramm aufmerksam zu machen8.

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Dieses für den RK bestimmte Telegramm war am Mittag des 4. 3. um 12.45 Uhr eingetroffen. Es lautete: „Eilt sehr! Für Reichskanzler. Berufung süddeutscher Regierungschefs nach Berlin zur Besprechung der Lage dürfte geboten sein. Bitte Erforderliches veranlassen und Ergebnis der Besprechung umgehend drahten. Simons.“ (Telegramm Nr. 37 v. 4.3.1921, R 43 I /18 , Bl. 74). In einem weiteren Telegramm, das um 15.55 Uhr eingetroffen war, hatte Simons dann den Stand der Verhandlungen nach der Rede Lloyd Georges geschildert. Zunächst war der RAM kurz auf die von den Alliierten angedrohten Sanktionen eingegangen und hatte erklärt, daß diese hinter den Befürchtungen zurückgeblieben seien und zum Teil die Interessen der Alliierten selbst schädigen würden. Simons war dann fortgefahren: „Die Zwangsmaßnahmen sind trotzdem natürlich sehr ernst zu beurteilen. Rechtlich erscheinen sie völlig unhaltbar. Ich habe absichtlich kurz und unjuristisch protestiert, um nicht den Weg für Vermittlung zu verbauen. Diese Vermittlung wird heute auf verschiedene Weise versucht werden. Ich werde morgen über das Ergebnis berichten. Unser Ziel ist Aufschiebung der Sanktionen, Verständigung über ein Provisorium innerhalb des uns gegebenen Limits. Erfolg des Versuchs hängt ausschließlich von den ruhigen Nerven hier und daheim ab. Ich empfehle daher, Sachverständige und Ministerpräsidenten anzuhören, aber keine Schritte zu unternehmen, die als Drängen der Delegation aufzufassen wären. […] Von einer Abreise der Delegation ist hier keine Rede. Auch Rücksendung eines der Delegierten ist untunlich, da ihre Mitarbeit hier erwünscht ist. Zusammenfassend kann ich Ihr Urteil über die Lage nur bestätigen. Ich gebe das Spiel keineswegs verloren, bleibe aber entschlossen, wenn bis Montag ein Ausweg nicht gefunden ist, die Unterzeichnung der Pariser Reparationsvorschläge abzulehnen. Simons.“ (Telegramm Nr. 40 Del. v. 4.3.1921, R 43 I /18 , Bl. 72).

2

Zu den Besprechungen mit den Sachverständigen und dem parlamentarischen Beirat für die besetzten Gebiete s. Dok. Nr. 188, Anm. 11.

3

Gemeint war der § 18 der Anlage II zu Teil VIII VV, nach dem die Alliierten bei einem vorsätzlichen Verstoß Deutschlands gegen seine Verpflichtungen wirtschaftliche und finanzielle Sperr- und Vergeltungsmaßregeln treffen konnten.

4

Über das Verhalten des RT in diesen Tagen schreibt RIM Koch in seinen „Aufzeichnungen“ unter dem Datum des 4. 3.: „Aber nun ist der Reichstag ganz wild, er wolle schon heute über die Sache reden. Nachdem ihm das ausgetrieben ist, will er es morgen tun. Ich habe unter Hinweis auf England in der Fraktion gesagt, ob der Reichstag denn immer noch nicht einsehe, daß Parlamentarismus nicht nur im Reden, sondern auch im Schweigen bestände. Simons sei fortgeschickt, um die Sache zu führen. Wer ihn für zu scharf oder zu schlapp halte, möge ihn prügeln oder desavouieren, wenn er wiederkomme. Jetzt sei doch der Vorteil da, daß man die Sache erst ablaufen lassen könne. Schiffer schien nachher überzeugt. Aber der Seniorenkonvent hat, wie ich eben höre, doch für die Tagesordnung morgen beschlossen: Entgegennahme einer Erklärung des Reichskanzlers. Was soll der Mann denn nun erklären?“ (Nachlaß Koch-Weser  27, Bl. 407).

5

Zu der Frage der dt. Festungen s. Dok. Nr. 136, P. 4.

In der all. Note vom 29.1.1921 war die Entwaffnung der Festungen Küstrin und Lötzen-Boyen und die Teilentwaffnung der Festung Königsberg ultimativ bis zum 28.2.1921 gefordert worden (RT-Drucks. Nr. 1640, Bd. 366, S. 11 –12).

6

Zu den Einzelheiten dieser RT-Sitzung s. Dok. Nr. 190, Anm. 1.

7

Dies bezog sich auf die Äußerungen von Lloyd George, die er in seiner Rede zur Kriegsschuldfrage gemacht hatte. So hatte Lloyd George unter Bezug auf die Reden von RAM Simons in Stuttgart und Karlsruhe (s. Dok. Nr. 179, P. 1) u. a. erklärt: „Für die Alliierten ist die deutsche Verantwortlichkeit für den Krieg grundlegend. Sie ist die Basis, auf der das Gebäude des Vertrages errichtet worden ist, und wenn diese Anerkenntnis verweigert oder aufgegeben wird, ist der Vertrag hinfällig.“ (RT-Drucks. Nr. 1640, Bd. 366, S. 153 ).

8

Dieses Telegramm StS v. Haniels war in R 43 I nicht zu ermitteln.

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