2.242.4 (feh1p): 4. Lieferungen von Lokomotiven an Polen.

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4. Lieferungen von Lokomotiven an Polen1.

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Zu der Ablieferung von Lokomotiven an Polen s. Dok. Nr. 187, P. 4 und Dok. Nr. 225, P. 2 außerhalb der TO. Inzwischen hatte die Botschafterkonferenz in einer Note vom 23. 4. die dt. Befürchtungen über die militärischen Vorbereitungen Polens zurückgewiesen. In der all. Note hieß es dann: „Unter diesen Umständen kann die Konferenz nicht zulassen, daß Deutschland die militärische Lage in Polen anführt, um die Erfüllung klarer Verpflichtungen zu verschieben, die sich aus dem Friedensvertrag ergeben; sie sieht ebenso wenig einen Grund, demzufolge die Mächte der deutschen Regierung die Garantie geben sollten, welche diese fordert, da nichts in den tatsächlichen Umständen diese Befürchtungen rechtfertigt, die die Regierung äußert.“ Die Botschafterkonferenz hatte daher bestimmt, daß die Ablieferung der Lokomotiven an Polen unverzüglich auszuführen sei (Fernschreiben der dt. Friedensdelegation aus Paris vom 25.4.1921 mit dem Wortlaut der Note, R 43 I /19 , Bl. 168–170).

Das Kabinett beschließt nach Antrag des Reichsministers des Auswärtigen, daß mit der Lieferung der auf Grund des Schiedsspruchs der Tanakakommission an Polen zu liefernden Lokomotiven langsam begonnen werden soll. Der Reichswehrminister und General v. Seeckt machen gegen den Beschluß vom Standpunkt der Heeresleitung aus ernste Bedenken geltend, da die Lieferung der Lokomotiven eine Unterstützung der polnischen Kriegsvorbereitungen bedeute.

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