2.92.1 (feh1p): 1. Oberschlesien.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

   Das Kabinett Fehrenbach  Konstantin Fehrenbach Bild 183-R18733Paul Tirard und General Guillaumat Bild 102-01626AOppeln 1921 Bild 146-1985-010-10Bild 119-2303-0019

Extras:

 

Text

RTF

1. Oberschlesien2.

2

Zur Vorgeschichte s. Dok. Nr. 64, P. 1 und Dok. Nr. 91.

Ministerpräsident Braun führt aus, daß die Preußische Regierung nach Fühlungnahme mit den Fraktionen des Landtages nach wie vor den durch die Reichsverfassung gegebenen Weg3 in der oberschlesischen Autonomiefrage für den zweckmäßigen halte. Die Vorschriften der Reichsverfassung böten den Oberschlesiern die Gewähr, daß deren Wünschen voll Genüge getan werde. Nachdem nunmehr weitergehende Hoffnungen erweckt worden seien4, würde jedoch ein Widerstand Preußens gegen das von der Reichsregierung beabsichtigte Gesetz verhängnisvoll wirken. Die Preußische Regierung verzichte daher unter voller Wahrung ihres bisherigen Standpunktes darauf, im Reichsrat gegen das Gesetz Einspruch zu erheben; sie lege jedoch Verwahrung ein gegen die Art des Vorgehens der Reichsregierung und lehne jede Verantwortung für die Folge ab.

3

Art. 18 und 167 der RV. Siehe dazu Dok. Nr. 91, Anm. 6.

4

Der von der RReg. geplante GesEntw. über die Autonomie Oberschlesiens ging über die Bestimmungen des Art. 18 der RV hinaus. So wurde in dem GesEntw. eine Abstimmung in Oberschlesien verfügt, ohne vorher den Willen der Bevölkerung gemäß Art. 18 Abs. 4 Satz 2 der RV festgestellt zu haben. Zu dem geplanten GesEntw. der RReg. s. Dok. Nr. 91, Anm. 7.

Reichsminister Koch trägt den wesentlichen Inhalt des in Aussicht genommenen Gesetzes vor5. Reichswirtschaftsminister Dr. Scholz erklärt, daß er den bisherigen Besprechungen über die oberschlesische Autonomiefrage nicht habe beiwohnen können. Er müsse sich einer Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen Gesetz enthalten. Der Herr Reichskanzler betont, daß die Reichsregierung der[241] Auffassung gewesen sei, in Übereinstimmung mit der Preußischen Regierung vorgegangen zu sein. Er hoffe, daß der weitere Verlauf der Verhandlungen nunmehr ohne Mißverständnisse zwischen der Reichs- und Preußischen Regierung vor sich gehen werde.

5

Der KabEntw. des oberschlesischen Autonomiegesetzes entsprach in seinen Hauptbestimmungen dem GesEntw., der später dem RT zugeleitet wurde (RT-Drucks. Nr. 878, Bd. 364 ). In seiner Sitzung vom 29.10.1920 stimmte das Kabinett dann dem Entw. zu, und noch am gleichen Tage übersandte der RIM den GesEntw. dem RR. In seinem Anschreiben bat der RIM den RR, „aus politischen Gründen und mit Rücksicht auf die Stimmung in Oberschlesien“ den GesEntw. so bald wie möglich zu beraten (R 43 I /353 , Bl. 12–13). Am 16. 11. nahm der RR den GesEntw. mit nur unwesentlichen Änderungen gegenüber dem KabEntw. an (Schultheß 1920, I, S. 296–97). Zum endgültigen Text des Gesetzes s. RGBl. 1920, S. 1987  f. Zu der Haltung Preußens gegenüber dem Gesetz im RR s. Dok. Nr. 121, P. 3.

Extras (Fußzeile):