2.149 (feh1p): Nr. 149 Staatssekretär Albert an den Vorsitzenden der Zentralstelle für die Gliederung des Deutschen Reiches. 7. Januar 1921

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Nr. 149
Staatssekretär Albert an den Vorsitzenden der Zentralstelle für die Gliederung des Deutschen Reiches1. 7. Januar 1921

1

Die „Zentralstelle für die Gliederung des Deutschen Reiches“ hatte die Aufgabe, bei der Änderung des Gebietes von Ländern und bei der Neubildung von Ländern gemäß Art. 18 der RV gutachtlich mitzuwirken. Die Zentralstelle war dem RIMin. angegliedert und bestand aus Mitgliedern des RT, des RR und aus einer Reihe von Fachleuten aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft, die durch den RIM berufen wurden. Siehe dazu RT-Bd. 344, S. 582 .

In der zweiten Hälfte des Jahres 1920 hatte der RIM bei der Zentralstelle ein Gutachten angefordert, auf welche Weise das Selbständigkeitsstreben einer Anzahl pr. Provinzen erfüllt werden könne. Zur Vorbereitung dieses Gutachtens setzte die Zentralstelle eine Kommission ein, deren Vorsitzender Graf v. Roedern wurde. Die Kommission beschloß, zunächst zu untersuchen, welche Schwierigkeiten sich aus dem nach der RV bedingten Nebeneinander von Preußen und dem Reich ergeben hätten. Im Zuge der Vorbereitung dieses Gutachtens richtete Graf Roedern am 8.12.1920 auch ein Schreiben an den RK, in dem es u. a. hieß: „Namens der Kommission beehre ich mich, um eine gefällige Mitteilung zu ersuchen, ob sich auch für den dortigen Geschäftsbereich solche Schwierigkeiten aus der auf den neuen Verfassungen begründeten Art der Zusammenarbeit zwischen den Reichsministerien und den pr. Ministerien ergeben haben, gegebenenfalls auf welchen Gebieten diese Schwierigkeiten hauptsächlich lagen und ob ihre Beseitigung auf dem Wege der Gesetzgebung oder der Verwaltungspraxis bereits in den Kreis der Erwägungen gezogen worden ist.“ (R 43 I /1861 , Bl. 16).

Das Schreiben StS Alberts stellte die Antwort der RReg. auf die Anfrage Graf Roederns dar.

R 43 I /1861 , Bl. 25–31 Abschrift

[Betrifft: Verhältnis von Preußen und Reich]

Welche Unterschiede in dem Verhältnis von Reich und Preußen zwischen dem jetzigen und früheren Zustande im allgemeinen bestehen und welche[393] Nachteile sie im allgemeinen für die Arbeit der Reichsregierung zur Folge haben, darf ich als bekannt voraussetzen. Der Unterschied wird am krassesten vielleicht durch die Stellung des Reichskanzlers selbst bezeichnet. Während jetzt ein nachgeordneter Beamter nach Maßgabe des Bedürfnisses an den Sitzungen der Preußischen Regierung als Verbindungsmann lediglich im Wege der Vereinbarung teilnimmt, war früher der Reichskanzler selbst gleichzeitig Präsident des Preußischen Staatsministeriums; er konnte die Richtlinien seiner Politik maßgebend zugleich in Preußen durchsetzen. Ich darf mich jedoch darauf beschränken, einige Gesichtspunkte hervorzuheben, die sich aus den besonderen Erfahrungen des Reichskanzlers und der Reichskanzlei ergeben.

I. Preußen verfolgt jetzt im Reichsrat zum Teil eine eigene Politik und tritt hierbei häufig in Gegensatz zur Reichsregierung. Fast in jedem Falle knüpfen sich hieran unerfreuliche Erörterungen zwischen den Regierungen. Dieser Zustand wird sich durch Entgegenkommen, an dem es im Prinzip in keiner Weise fehlt, nicht ganz überbrücken lassen. Der Nachteil liegt hier im System. Preußen hat bereits zum Beispiel mit Bayern zusammen die Mehrheit im Reichsrat. Der Eindruck einer geschlossenen kräftigen Reichsregierung wird durch diese Zustände durchkreuzt, zumal die Reichsratsverhandlungen öffentlich sind. Zur Verbesserung wird erwogen, mit Preußen darüber zu verhandeln, daß sowohl von Reichs wegen wie von Seiten Preußens stets ein Minister an den Reichsratssitzungen teilnimmt. Aber dies wird die Mängel nicht ausgleichen können. Während früher Preußen mit der Reichsregierung im Reichsrat identisch auftrat, ist Preußen jetzt die erste und stärkste öffentliche „Kontrolle“ für alle Vorlagen der Reichsregierung. Dadurch wird die Autorität der Reichsregierung geschwächt.

II. Besonders bei innerpolitischen Fragen, die sich lediglich auf Preußen beziehen, kann ein Auseinandergehen der Reichspolitik und der preußischen Politik im Gegensatz zu den früheren Zuständen hervortreten. Beide Regierungen sind sich klar, daß solche Meinungsverschiedenheiten in der Öffentlichkeit möglichst nicht erscheinen dürfen. Das ändert aber nichts daran, daß die Meinungsverschiedenheiten selbst nicht zu umgehen sind. Da eine Instanz für die Überbrückung fehlt, liegt hier ein empfindlicher Nachteil des jetzigen Systems gegenüber dem früheren. Es hat sich zum Beispiel gezeigt bei Verhandlungen der oberschlesischen Frage2 und bei Fragen der besetzten3 und Abtretungsgebiete4, obwohl anderseits betont werden muß, daß gerade hier[394] in besonderem Maße sich der Wunsch zur Verständigung beiderseits loyal bestätigt hat. Ähnliche Probleme boten die Behandlung der Selbstschutzverbände5, die Behandlung der Polizei usw. Diese und ähnliche Fälle haben vor einiger Zeit bereits den vorläufig wieder zurückgestellten Gedanken einer Personalunion des Reichsministers des Innern und des Preußischen Ministers des Innern auftauchen lassen, auf den ich unten noch kurz zurückkomme6.

2

Es waren dies die Verhandlungen mit Preußen über die oberschlesische Autonomie. Siehe dazu Dok. Nr. 91, Dok. Nr. 92, P. 1 und Dok. Nr. 121, P. 3.

3

Hier ging es um die Erstattung der von den Ländern und Gemeinden den Beamten in den besetzten Gebieten gezahlten Wirtschaftsbeihilfen, die von Preußen im RR beantragt worden war, deren Zahlung die RReg. jedoch abgelehnt hatte. Siehe dazu Dok. Nr. 59, P. 3.

4

Gemeint waren hier die Auseinandersetzungen zwischen dem RWiMin. und dem PrLandwMin. über die Ausfuhrsperre gegen Polen. Siehe dazu Dok. Nr. 93, Dok. Nr. 96 und Dok. Nr. 106, P. 5.

5

Siehe dazu im einzelnen Dok. Nr. 54, P. 2.

6

An dieser Stelle befindet sich auf dem Rand des Schreibens ein Fragezeichen. Nähere Einzelheiten waren in R 43 I nicht zu ermitteln.

III. Schon früher litten die Reichsministerien an dem mangelnden Unterbau. Das hat außer den bekannten sachlichen Nachteilen namentlich auch solche in personeller Hinsicht. Die Reichsverwaltung hat im allgemeinen keine eigenen dienstlichen Personalkenntnisse für neu einzuberufende Ministerialbeamte. Daher findet man tatsächlich in den Reichsministerien zahlreich mehr oder weniger durch Zufall ausgewählte Herren. Denn die einberufende Stelle ist oft darauf angewiesen, einen ihren Mitgliedern bekannten, mit leidlichen Zeugnissen ausgestatteten Herrn zu wählen. Ohne meinerseits auf Prädikatsassessoren übertriebenes Gewicht zu legen, dürfte es nicht ohne Interesse sein festzustellen, wie groß der Unterschied in dem Prozentsatz an Prädikatsassessoren im Reich und in Preußen in den Ministerien ist. Der Versuch, geeigneten Nachwuchs aus Preußen und den anderen Ländern zu bekommen, scheitert vielfach an der begreiflichen Erwägung der Länder, daß sie ihre besten Beamten nicht fortgeben wollen. Im übrigen sind die Einberufungen in ein Ministerium so delikater Natur, daß die Auswahl zwischen den in Frage kommenden Personen in dem Ministerium selbst getroffen werden muß und nicht einem Ministerium der Länder überlassen bleiben kann.

Diese Nachteile haben sich durch den Ausbau der Reichsverwaltung auf dem Gebiete der Finanzen und des Verkehrs im wesentlichen nur für die dabei direkt beteiligten Ressorts vermindert. Für die anderen Ressorts, die auf Justiz- und Verwaltungsbeamte angewiesen sind, bleiben die Nachteile bestehen; hier sind sie durch die geringere Verbindung der Regierungen noch vermehrt worden.

Schwerwiegend ist auch der Nachteil, daß die Beamten der Reichsministerien nicht auf kürzere oder längere Zeit wieder in Provinzialstellungen versetzt werden können, mit Ausnahme einzelner Verwaltungen. Die Gefahr der Bürokratisierung der Reichsbeamten und der Verengung ihres Gesichtskreises ist unter diesen Umständen sehr schwer abzuwenden. Es bleibt hier oft nur die Möglichkeit, daß der Beamte das Beamtenverhältnis aufgibt und etwa in die Industrie übergeht, ein Weg, den immer nur einige wählen werden und der selten zurückführt. Eine Ernennung von Assessoren und Regierungsräten in den Reichsministerien oder von Ministerialräten und -direktoren zu Landräten und Regierungspräsidenten ist noch erheblich seltener als früher, wenn sie überhaupt in der letzten Zeit vorgekommen ist.

IV. Über die sachlichen Mängel des fehlenden Unterbaues der Reichsministerien, insbesondere der fehlenden Provinzialverwaltung, werden in erster Linie die beteiligten Fachressorts Material zu bringen haben. Aus den Erfahrungen[395] der Reichskanzlei seien die Schwierigkeiten erwähnt, die während des Aufenthalts der Reichsregierung in Stuttgart bestanden, Nachrichten über die innere Lage aus den Ländern und insbesondere auch aus dem preußischen Gebiet zu erhalten7. Sie mußte sich hierzu der Unterstellen der Zentrale für Heimatdienst bedienen. Der viel bemängelte Ausbau dieses Instituts durch Provinzstellen und dergleichen war überhaupt großenteils nur ein Notbehelf für den fühlbaren Mangel, daß die Reichsregierung keine Möglichkeit hatte, außerhalb der Reichshauptstadt durch eigene Organe auch nur die allereinfachsten Geschäfte vornehmen zu lassen, wie sie eine Regierungstätigkeit mit sich bringt. Auch hier möchte ich zur Vermeidung von Mißverständnissen betonen, daß ein Vorwurf gegen preußische Stellen nicht erhoben werden soll. Es handelt sich um Nachteile in dem gegenwärtigen Verfassungszustand. Die Preußische Regierung ist dem Reichskanzler gegenüber stets zur Hilfe bemüht gewesen.

7

Die RReg. war während des Kapp-Putsches nach Stuttgart ausgewichen.

Über eine stärkere Verbindung und Nutzbarmachung der vorhandenen provinzialen Stellen der Reichsregierung schweben zur Zeit Erwägungen.

Zusammenfassend möchte ich sagen, daß der jetzige Zustand zweifellos Nachteile hat. Er kann die Reichsregierung eines Tages vor die Notwendigkeit stellen, die immerhin großen direkten und indirekten Machtmittel, die sie hat – dabei ist natürlich nicht an militärische Machtmittel gedacht –, dazu zu verwenden, die Länder und namentlich auch Preußen in einem Punkte, der der Reichsregierung wesentlich erscheint, zum Nachgeben zu veranlassen. Eine solche Machtprobe würde zu einer Verschärfung der innerpolitischen Gegensätze führen können. Erfahrungen darüber liegen indessen noch nicht vor. Überhaupt reicht im ganzen wohl die Zeit noch nicht aus, um die neugeschaffenen Verhältnisse endgültig zu beurteilen. Gegenüber einer stärkeren Vereinheitlichung der Reichsregierung und der Preußischen Regierung, wie sie beispielsweise durch die Personalunion von Ministerien zu erzielen wäre, ist geltend gemacht worden, daß dadurch die Abneigung Süddeutschlands gegen die Reichsregierung gestärkt werden könnte. Allerdings kann man demgegenüber sagen, daß z. B. die einheitliche Arbeit zwischen Bayern und dem Reich jetzt keineswegs größer ist, als sie früher war. Zur Vermeidung unnötiger Schärfen und Verschiedenheiten werden zur Zeit in Fällen von allgemeiner Bedeutung, z. B. bei den Preußen berührenden innerpolitischen und finanzpolitischen Fragen, häufig Chefbesprechungen zwischen den beteiligten Reichsministern und preußischen Ministern zur Regelung gemeinsamer Fragen abgehalten.

Eine weitere Brücke bietet sich aus dem parlamentarischen System dadurch, daß in den beiden Regierungen ganz oder teilweise Minister aus denselben Parteien sitzen. Parteidisziplin und Parteiinteresse unterstützen hier oft die Bemühungen um einen Ausgleich amtlicher Meinungsverschiedenheiten.

Von Vorschlägen glaube ich in diesem Schreiben absehen zu sollen. Zu einer ergänzenden mündlichen Rücksprache über die behandelten Fragen stehe ich gern zur Verfügung8.

8

Ob eine solche mündliche Aussprache noch stattfand, ließ sich in R 43 I nicht ermitteln.

[396] Abschrift dieses Schreibens habe ich den Herren Reichsministern des Innern, der Justiz und der Finanzen übersandt.

gez. Albert

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