2.171 (feh1p): Nr. 171 Aufzeichnung über die Verhandlungen der Reichsregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder vom 5. Februar 1921, 11 Uhr, über die Behandlung der Forderungen der alliierten Note vom 29.1.1921

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[457] Nr. 171
Aufzeichnung1 über die Verhandlungen der Reichsregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder vom 5. Februar 1921, 11 Uhr, über die Behandlung der Forderungen der alliierten Note vom 29.1.1921

1

Die vorliegende Aufzeichnung über die Verhandlungen wurde von dem Protokollführer, MinR Brecht, erst nachträglich am 4.4.1921 angefertigt (R 43 I /1364 , Bl. 14).

R 43 I /1364 , Bl. 14–16

Anwesend: Fehrenbach, Heinze, Simons, Koch, Geßler, Brauns, Wirth, Scholz; General v. Seeckt; StS Huber, Albert, Müller; MinDir. Heilbron; von den Ländern: Preußen: Braun, Göhre; Bayern: v. Kahr, Schweyer, v. Preger; Württemberg: Hieber, Hildenbrand; Baden: Trunk, Nieser; Hessen: Ulrich, v. Biegeleben; Sachsen: Buck, Poetzsch; Thüringen: Münzel, Paulsen; Anhalt: Deist, Boden; Waldeck-Pyrmont: Sachs, v. Kottwitz; Braunschweig: Antrick; Oldenburg: Tantzen, Scheer; Mecklenburg-Strelitz: Hustaedt; Mecklenburg-Schwerin: Stelling, Tischbein; Hamburg: Stolten, Strandes; Bremen: Nebelthau; Lübeck: Meyer-Lüerßen, Neumann; Schaumburg-Lippe: Bömers, Drake; Protokoll: MinR Brecht.

In längeren Ausführungen2 wird zunächst die Frage der Reparationen und nach einer Mittagspause die Frage der Entwaffnung besprochen3.

2

Vorausgegangen war dieser Verhandlung eine Besprechung in kleinerem Kreise, an der der RK, der RAM, der RIM, der StSRkei, MinPräs. v. Kahr und der bayer. StS Schweyer teilgenommen hatten. Diese Besprechung sollte dem Ausgleich der Differenzen dienen, die zwischen der RReg. und Bayern über die Frage der Beantwortung der Pariser Note entstanden waren. Während die RReg. die Entwaffnungsbeschlüsse der Alliierten annehmen, die Reparationsvorschläge aber ablehnen wollte, hatte Bayern sich bereits offen für eine Ablehnung der gesamten Note entschieden (Schultheß 1921, I, S. 50 u. 51).

In den „Aufzeichnungen“ RIM Kochs heißt es über diese Vorbesprechung unter dem Datum des 5.2.1921: „Nun war vor dieser Sitzung Besprechung zwischen Fehrenbach, Simons, Albert, mir und Kahr, Schweyer. Anstatt Kahr Vorwürfe zu machen, meinen beide, man könne die Sache hinziehen. Kahr ist sozusagen in der Offensive, indem er […] einen Widerspruch zwischen Simons Erklärung im Reichstag, er werde mit den ‚beteiligten‘ Ländern verhandeln, und der heutigen großen Versammlung konstruiert. Ich erkläre nunmehr aber, daß sich für mich die Situation durch die vorzeitigen öffentlichen Kundgebungen der Bayerischen Regierung völlig verschoben habe. Anstatt die Besprechung abzuwarten, habe man sich dort vorher festgelegt. Nun kämen die Gegenangriffe von links und die Situation werde unhaltbar. Kahr fragt bei Schweyer an, wie sich das verhalte, und tut, als wenn er von nichts wisse. Fehrenbach meint auch, das sei etwas Neues, und sagt, das müsse nun wohl in der Sitzung ausgetragen werden. (Aber lieber Fehrenbach, dazu war gerade die kleine Vorbesprechung geeignet gewesen!) Er schließt. Nachher sagt er Albert und mir, das habe er gar nicht gewußt. Albert sagt gereizt, das habe ihm aber Heilbron vorgetragen. Aber er weiß es nun einmal nicht. Auch Simons hatte es noch nicht gelesen. – Nach diesem Vorgehen kann es für die Reichsregierung doch keine andere Taktik geben, als eine scharfe Offensive gegen Kahr und seine Voreiligkeit. Aber wie wird dazu Fehrenbach die Kraft und die Reichsregierung die Geschlossenheit finden?“ (Nachlaß Koch-Weser  27, Bl. 385).

3

All. Note vom 29.1.1921 über die Entwaffnungs- und Reparationsfrage. Siehe Dok. Nr. 165, Anm. 1, 5 u. 6.

In der Frage der Reparationen ergibt sich Einstimmigkeit, daß die Pariser Beschlüsse von Deutschland nicht angenommen werden können.

[458] In der Frage der Entwaffnung sind sämtliche Minister der Landesregierungen mit der Reichsregierung darüber einig, daß den Dezisionen der Alliierten nicht widersprochen werden soll und daß die zunächst fällig werdenden Fristen, abgesehen von der Frage der ostpreußischen Festungen4 und einiger Ausrüstungsfragen, eingehalten werden sollen. Einen abweichenden Standpunkt vertritt der Ministerpräsident v. Kahr für Bayern. Er erklärt sich zwar mit einer dilatorischen Behandlung einverstanden, läßt aber keinen Zweifel darüber, daß Bayern keinerlei Ausführung der Entwaffnungsbestimmungen vornehmen wird. Die Minister Koch und Simons sowie zuletzt der Reichskanzler legen sehr eindringlich die Verantwortung dar, die Bayern mit einer solchen Zuwiderhandlung gegen die Entscheidungen der Reichsregierung auf sich nimmt, und appellieren an die Reichstreue und Einsicht der Bayerischen Regierung.

4

Unter dem Eindruck bedrohlich lautender Nachrichten von russ. Rüstungen hatte die RReg. die Botschafterkonferenz in einer Note vom 24.12.1920 um eine Fristverlängerung für die Ablieferung der Geschütze der Festungen Königsberg, Küstrin und Boyen gebeten (siehe Dok. Nr. 136, Anm. 5). In den Pariser Beschlüssen war diese Fristverlängerung jedoch abgelehnt worden und eine Beschränkung der Festungsgeschütze ultimativ bis zum 28.2.1921 gefordert worden (RT-Drucks. Nr. 1640, Bd. 366, S. 11 ).

Im Anschluß an die Sitzung werden die bereits in den Akten befindlichen 4 Fragen von dem Herrn Reichskanzler an Herrn Ministerpräsidenten v. Kahr als das Ergebnis der Sitzung formuliert5. Ministerpräsident v. Kahr behält sich die Antwort der Bayerischen Regierung bis nach seiner Rückkehr nach München vor6.

5

Diese als Ergebnis der Sitzung formulierten Punkte lauteten:

„1.Die Bayerische Regierung wird der loyalen Durchführung der von der Reichsregierung übernommenen Verpflichtungen über die Entwaffnung keine Schwierigkeiten in den Weg legen.

2.Die Bayerische Regierung ist mit einer Ablieferung der schweren Waffen (Geschütze, Maschinengewehre) und eines Teils der leichten Waffen bis zum 31. 3. einverstanden.

3.Die Bayerische Regierung erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, daß bis zum 15. 3. ein Gesetz zur Ausführung der Art. 177 und 178 des Friedensvertrages ergeht.

4.Voraussetzung ist, daß in der Zwischenzeit keine schweren außenpolitischen Komplikationen eintreten.“ (R 43 I /1364 , Bl. 17).

Auf einer in den Akten befindlichen Durchschrift der vier Punkte hatte MinR Kempner die handschr. Notiz gemacht: „Dies sind die mit Kahr besprochenen Punkte, über die er binnen 48 Stunden eine Erklärung abgeben soll.“ (R 43 I /2214 , Bl. 74). Dies ist jedoch die einzige Stelle, die darauf hinweist, daß Bayern ultimativ eine Erklärung abverlangt wurde. Sonst läßt sich weder aus den Akten R 43 I noch aus den im BA vorhandenen Nachlässen nachweisen, daß ein solches Ultimatum an Bayern bestanden hat.

6

Siehe dazu weiter Dok. Nr. 172, P. 1.

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