2.78 (feh1p): Nr. 78 Der Reichskanzler an den Reichsminister des Auswärtigen. München, 29. September 1920

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Nr. 78
Der Reichskanzler an den Reichsminister des Auswärtigen. München, 29. September 19201

1

Der RK war Ende September 1920 zunächst für einige Tage nach Freiburg gereist und war dann am 28. 9. zu einem Besuch Bayerns in München eingetroffen.

R 43 I /2213 , Bl. 85–86 Abschrift2

2

Es handelt sich hier um die in den Akten der Rkei befindliche Abschrift des Schreibens des RK.

[Betrifft: Unterredung mit Mitgliedern der Bayerischen Regierung über die Entwaffnung der Einwohnerwehr und über die Besetzung des Postens eines Vertreters der Reichsregierung in München]

Sehr verehrter Herr Minister!

[….]3

3

Zu Beginn seines Schreibens teilte der RK einige Einzelheiten über seine bisherige Reise mit.

 

Mit Herrn von Zech, der mich gestern Abend an der Bahn abholte, habe ich mich heute früh von 10 bis 11 Uhr unterhalten. Von 11 bis ½1 Uhr war ich bei Herrn von Kahr, der mich auf 1 Uhr mit den Ministern Matt, Hamm und Krausneck, dem Staatssekretär Schweyer, dem Präsidenten des hiesigen Landesfinanzamts, Speck, und dem hiesigen Fraktionschef der Bayerischen Volkspartei, Held, sowie Graf Zech zu Tisch geladen hat. Soeben, Nachmittag 4 Uhr, komme ich von dort zurück.

Das Resultat der Besprechung mit Herrn von Kahr und den Gästen des Mittagstisches war kurz folgendes: In der Frage der Einwohnerwehr und der Frage der Entwaffnung und der eventuellen Auflösung der Einwohnerwehr nahm Herr von Kahr einen durchaus ablehnenden Standpunkt ein4. Die offenbar imposante Kundgebung vom letzten Sonntag hat die bayerischen Herren ganz hypnotisiert5. Er erklärte seine Stellung für unhaltbar, wenn er hierbei[200] mitwirken würde. Das ganze bayerische Volk sei durch die Märzereignisse 1919 derart abgeschreckt, daß es in der Einwohnerwehr die einzige Rettung aus dem Chaos erblicke. Sobald die Einwohnerwehren ihre Waffen abgeliefert hätten, würden nach der Ansicht auch der übrigen Herren die Kommunisten, die im Mai bei der letzten Wahl 24 000 Stimmen aufgebracht hätten, losschlagen. Und von diesen die Waffen herauszubekommen, wird allseits für eine glatte Unmöglichkeit erklärt. In der sich an das Frühstück anschließenden längeren Besprechung mit den übrigen Teilnehmern der Tischgesellschaft haben diese aber immerhin zugegeben, daß man eine nicht unbeträchtliche Zahl von Waffen, unbeschadet der Bewaffnung der Einwohnerwehr, herausbekommen könne. Damit würde sich vielleicht die Entente begnügen. Ich habe die Herren natürlich eindringlich hingewiesen auf den Ernst unserer Zusage in Spa bezüglich der Entwaffnung und die Notwendigkeit, den aufkeimenden Glauben an unseren guten Willen und unsere Zuverlässigkeit bei den Alliierten nicht zu erschüttern, ebenso auf die Wirkungen, die im übrigen Deutschland bei den Linksparteien eine Nachgiebigkeit gegen Bayern hervorrufen müsse. Herr von Kahr machte Andeutungen darüber, daß ihm Dard die Möglichkeit der Genehmigung einer gewissen Einwohnerwehrorganisation im ganzen Reiche in Aussicht gestellt habe6. Ich verwies auf das Unbestimmte und vielleicht Hinterhältige dieser Andeutung, von der man auch zudem nicht wisse, ob sie die Billigung der übrigen Alliierten finden würde. Mit der Argumentation, daß man dem Feinde jeden Vorwand zu einem Einmarsch ins Ruhrgebiet nehmen müsse, macht man in Bayern keinen Eindruck. Die Herren sind überzeugt, daß dieser Einmarsch unausbleiblich sei.

4

Im Rahmen der drei all. Noten zur Entwaffnung vom 22.6.1920 war die Auflösung der Einwohnerwehren gefordert worden (RT-Drucks. Nr. 187, Bd. 363 , Anlage 4). Im Entwaffnungsprotokoll der Konferenz von Spa war dagegen lediglich die unverzügliche Entwaffnung der Einwohnerwehren bestimmt worden (RT-Drucks. Nr. 187, Bd. 363 , Anlage 7).

5

Am Sonntag, 26. 9., hatte das „1. Bayerische Landesschießen der Einwohnerwehren“ in München mit einem Umzug von etwa 70 000 bewaffneten Angehörigen der bayer. Einwohnerwehren seinen Höhepunkt erreicht. Siehe dazu den Bericht des brit. Konsuls in München, R. T. Smallbones, an den brit. Außenminister Curzon vom 2.10.1920, DBFP, 1st Series, Vol. X, p. 393/394.

6

Siehe dazu Dok. Nr. 76.

Bezüglich der Frage unserer Vertretung in München wies Herr von Kahr darauf hin, daß die Bayerische Regierung dahin nachgegeben habe, daß es keine Vertretung des Reichs, sondern der Deutschen Reichsregierung sein solle7.[201] Man erwartet nun hier, daß die Reichsregierung in der Personalfrage den bayerischen Wünschen entgegenkomme. Diese lauten auf den Grafen Zech, der ja auch schon im Mai von Ihrem Amtsvorgänger als Vertreter benannt worden sei und der sich – trotz seiner sehr energischen Wahrnehmung der Berliner Anschauungen – in allen maßgebenden Kreisen Münchens einer großen Beliebtheit erfreue8. Das Mißtrauen, daß der Berliner Vertreter eine Art Aufsichtsrolle in München zu führen habe, bestehe gegenüber Zech nicht, werde aber bei einem eventuellen Nachfolger zunächst nicht zu vermeiden sein. Der Gedankengang, daß es gegenüber einer etwaigen großzügigen gesellschaftlichen Repräsentation des Herrn Dard eines älteren, angesehenen, geldkräftigen deutschen Gegenspielers bedürfe, wird hier als abwegig bezeichnet. Die Repräsentation spiele hier überhaupt keine Rolle, und Herr Dard werde hierfür keine Gäste finden, dafür reiche schon der persönliche Einfluß des Herrn von Kahr in den fraglichen gesellschaftlichen Kreisen aus, der sich die Isolierung des Herrn Dard angelegen sein lassen werde. Große gesellschaftliche Aufwendungen würden angesichts unserer Lage hier im Gegenteil unangenehm empfunden werden.

7

Der Errichtung einer Reichsvertretung in München waren folgende Ereignisse vorausgegangen: Am 11.5.1920 war in einer Besprechung mit den süddt. Staats- und MinPräs. u. a. beschlossen worden, daß das Reich in einzelne dt. Länder je nach Notwendigkeit Vertreter des AA mit „diplomatischer Qualität“ und der Amtsbezeichnung „Gesandter“ entsenden sollte. Zu dem Protokoll dieser Besprechung s. den Band „Das Kabinett Müller I“ dieser Edition, Dok. Nr. 91. Im Zuge dieses Beschlusses sollte die Pr. Gesandtschaft in München aufgehoben werden und in eine Vertretung des Reiches umgewandelt werden (Das AA an den Bayer. MinPräs. am 28.5.1920, R 43 I /2329 , Bl. 139). Sehr bald entstand daraus eine Streitfrage zwischen Bayern und dem Reich, ob die Reichsvertretung in München vom Reich oder vom AA zu besetzen sei. War der Vertreter in München ein Abgesandter des Reichs, so war damit eine staatsrechtliche Bevorzugung Bayerns gegeben; war er ein Abgesandter des AA, so war es im wesentlichen ein Ressortvertreter (Der StSRkei an den RK am 17.8.1920, R 43 I /161 , Bl. 94). Am 28. 5. sagte der RK zunächst mündlich der Bayer. Regierung zu, daß die Vertretung in München eine Vertretung des Reichs sei, der Reichsvertreter diplomatische Qualität habe und den Titel „Gesandter“ trage (Das Bayer. Ministerium des Äußern an den StSRkei am 7.6.1920, R 43 I /2329 , Bl. 144–145). Am 19. 6. stimmte das AA dieser Zusage ausdrücklich zu (Das AA an den Bayer. MinPräs. am 19.6.1920, R 43 I /2329 , Bl. 181).

Preußen, dessen Gesandtschaft in München noch bestand, erhob jedoch Einspruch gegen diese Regelung, da sie Bayern eine staatsrechtliche Sonderstellung eingeräumt hätte. Am 21. 6. protestierte die Pr. Regierung beim AA (R 43 I /2329 , Bl. 151) und am 21. 9. bei der Bayer. Regierung gegen die beabsichtigte Entsendung eines Vertreters des Reiches nach München (R 43 I /2329 , Bl. 177). Am 27. 9. erklärte sich die Bayer. Regierung daraufhin in einem Schreiben an das AA bereit, dem Reichsvertreter in München die Bezeichnung „bevollmächtigter Vertreter der Reichsregierung“ zuzugestehen, doch wies sie ausdrücklich daraufhin, daß dadurch lediglich an dem Wort, nicht aber an der Sache etwas geändert werde (Das Bayer. Ministerium des Äußern an das AA am 27.9.1920, R 43 I /2329 , Bl. 182). Auf diese Erklärung Bayerns bezieht sich der RK hier.

8

Das AA beabsichtigte zunächst, den früheren dt. Gesandten in Stockholm, von Lucius, mit diesem Posten zu betrauen (StS Albert an den RK am 17.8.1920, R 43 I /161 , Bl. 93). Gegen dessen Ernennung erhoben sich jedoch bald starke Widerstände. Sie wurden insbesondere von StS Albert und RIM Koch vorgetragen. StS Albert wies darauf hin, daß Zech der Posten bereits früher zugesagt worden sei und daß von Lucius, der für den Botschafterposten in Rom benannt war, für die Münchner Vertretung zu prominent sei (StS Albert an den RK am 17.8.1920, R 43 I /161 , Bl. 93–94). RIM Koch wies seinerseits auf die sehr guten Beziehungen Zechs innerhalb der bayer. Politik und Gesellschaft hin, die es zu erhalten und zu nutzen gelte (Der RIM an den RK am 28.9.1920, R 43 I /2213 , Bl. 87).

Herr von Kahr erklärte mir schließlich, daß er mir eine Ablehnung des Herrn von L.9 nicht aussprechen und auch nicht in Aussicht stellen wolle, aber er müsse eventuell diese Frage im Kabinett zur Sprache bringen und befürchte unangenehme Bemerkungen, wenn an den Mai-Abmachungen gerüttelt werde.

9

Gemeint war von Lucius; s. o. Anm. 8.

Zu dieser Frage lege ich einen Brief des Herrn Reichsministers des Innern bei, der mich nach meiner Ansicht zwingt, eine Entscheidung zugunsten des Herrn von L. nicht ohne Beratung im Kabinett herbeizuführen10. Die Besetzung[202] des hiesigen Vertreterpostens ist bei der Schwierigkeit des Verhältnisses Bayerns zum Reich weniger eine außen- als innerpolitische Frage. Graf Zech ist über diese Differenzpunkte genau informiert, während es bei Herrn von L. doch wohl erst eines längeren Einlebens bedürfte. Dem Einwand, daß für Graf Zech eine Abwechslung in der Beschäftigung wünschenswert wäre, begegnete man dadurch, daß seiner Abberufung nach dieser kritischen Übergangsperiode ja nichts im Wege stehe.

10

Am 28.9.1920 hatte der RIM an den in München weilenden RK ein Schreiben gerichtet, in dem er nachdrücklich für die Ernennung Zechs plädiert hatte. Der RIM hatte darauf hingewiesen, daß ihm, dem RIM, bei den Verhandlungen im Frühjahr 1920 über die Umwandlung der pr. Gesandtschaften in Reichsvertretungen zugesichert worden sei, daß er bei der Besetzung der Stellen gehört werden solle. Der RIM hatte den RK gebeten, eine Entscheidung in dieser Angelegenheit nicht ohne eine Kabinettssitzung zu fällen (R 43 I /2213 , Bl. 87). In seinen „Aufzeichnungen“ schreibt RIM Koch darüber unter dem Datum des 30.9.1920: „Simons hatte mir vor zwei Wochen in Berlin versprochen, daß Zech bleiben solle. Schüler hat aber mit seiner unglücklichen Kandidatur Lucius, den er wegen der durch ihn verdorbenen Ernennung in Rom entschädigen möchte, Simons wieder herumgekriegt, und er hat Fehrenbach ersucht, bei seinem Aufenthalt am 29. in München bei Kahr zu sondieren. Kahr hat mir ganz von selbst sein Mißfallen darüber ausgedrückt, daß man ihm gegen die Abrede Zech nehmen wolle. Ich habe nun Fehrenbach gegenüber schriftlichen Protest erhoben, den er in München vorfindet, und gleichzeitig die Reichskanzlei um Kabinettsbeschluß ersucht.“ (Nachlaß Koch-Weser  27, Bl. 303–305). Siehe dazu weiter Dok. Nr. 231, P. 2.

Ich werde nächsten Montag früh, 8 Uhr 14, wieder zu bleibendem Aufenthalt in Berlin eintreffen. Inzwischen bleibe ich

mit hochachtungsvoller Begrüßung

Ihr ergebenster

gez. Fehrenbach

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