2.121.2 (lut1p): 2. Wirtschaftsverhandlungen mit Rußland.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

[427]2. Wirtschaftsverhandlungen mit Rußland.

[Nach längerer Aussprache wurde festgestellt: Die Einstellung der Ressorts zu den Differenzpunkten – Exterritorialität der sowjetischen Handelsvertretung Berlin, Einfuhrkontingente von tierischen Produkten und lebenden Schweinen – ist unverändert4. Auf Vorschlag des Reichsministers des Auswärtigen wurde beschlossen, die Beratung in einer Ministerbesprechung fortzusetzen5.]

4

Vgl. Dok. Nr. 85, P. 3. – Schwere Bedenken gegen die Vieheinfuhr aus Ostländern hatte inzwischen auch der Dt. Landwirtschaftsrat (in Verbindung mit dem Reichslandbund, der Vereinigung der dt. Bauernvereine, dem Reichsverband der dt. landwirtschaftlichen Genossenschaften und dem Generalverband der dt. Raiffeisengenossenschaften) in einer Eingabe an den RK vom 29. 5. zum Ausdruck gebracht und gebeten, „die deutsche Delegation in Moskau mit bindenden Instruktionen dahin versehen zu wollen, daß ein auch nur teilweises Eingehen auf die russischen Wünsche […] unbedingt unterbleibt. Andernfalls wäre nicht zu vermeiden, daß Polen unter Hinweis auf sein größeres Interesse noch weitergehende Forderungen stellt, so daß der bisher nur notdürftige Schutz der deutschen Viehzucht vor der Einschleppung von Viehseuchen – ganz zu schweigen von dem Vorhandensein einer übermächtigen Konkurrenz – auf der ganzen Linie aufgehoben wird.“ (R 43 I /1112 , Bl. 27-30). Dem schloß sich der REM mit Schreiben an das AA vom 25. 6. an und warnte vor der schweren Beunruhigung, die bei Aufrechterhaltung der den Sowjets gemachten Angebote wegen der Schweineeinfuhr in der dt. Landwirtschaft eintreten würde (abschrl. in R 43 I /1112 , Bl. 71 f.).

5

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 133, P. 1.

Extras (Fußzeile):