2.129.2 (lut1p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: Finanzausgleich und Steuerfragen.

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2. Außerhalb der Tagesordnung: Finanzausgleich und Steuerfragen.

Der Reichskanzler berichtete über das Ergebnis der Parteiführerbesprechung am Abend vorher10. Über wesentliche Punkte sei noch keine Einigung erzielt:

10

Niederschrift über diese Besprechung, an der Luther, v. Schlieben und Vertreter sämtlicher Koalitionsparteien teilnahmen, in R 43 I /2397 , Bl. 54. Es wurden Fragen der Verbrauchssteuern und des Finanzausgleichs erörtert.

a) Meinungsverschiedenheiten beständen noch über die Bemessung der Sektsteuer11.

11

Betrifft den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchssteuern“, der dem RT seit 5. 6. vorliegt (RT-Drucks. Nr. 968, Bd. 401 ). Zur vorangegangenen Beratung über die Steuersätze bei Sekt und Wein s. Dok. Nr. 85, P. 1, dort auch Anm. 3. – In der Parteiführerbesprechung am 17. 7. (s. Anm. 10) erklärte der Abg. Brüning, die Winzer hätten von einer Senkung der Steuersätze keine Vorteile. „Es sei am besten, wenn man von dem Aufkommen der Steuer den Winzern Kredite gebe.“ Abg. der DVP und DNVP sprachen sich gegen diesen Vorschlag aus.

Nach längerer Debatte wurde beschlossen, seitens des Kabinetts eine Weinsteuer in Höhe von 15% und eine Sektsteuer in Höhe von 25% den Parteien zu empfehlen.

[447] b) Der Reichsminister der Finanzen berichtete über die Schwierigkeiten beim Finanzausgleich12. Er sei evtl. bereit, den Ländern entgegenzukommen und den Anteil der Länder bei der Einkommen- und der Körperschaftssteuer von 75 auf 80 zu erhöhen. Erwägenswert sei ferner eine Aufteilung des Gesetzentwurfs in zwei Teile

12

In der Parteiführerbesprechung am 17. 7. war die im Finanzausgleichsentwurf der RReg. (vgl. Anm. 1 zu Dok. Nr. 124) vorgesehene Beteiligung der Länder an der Einkommen- und Körperschaftssteuer (75%) als unzureichend bezeichnet worden. Der Abg. Leicht (BVP) hatte erklärt: „Der Finanzausgleich bilde eine Gefährdung der Koalition. Die Fraktion sähe sich gezwungen, wenn keine Einigung zwischen Reichsrat und Reichsregierung erfolge, die Konsequenzen zu ziehen.“

a) Hauszinssteuer,

b) übrige Bestimmungen.

Auf diese Weise werde es mit verschiedenen Mehrheiten möglich sein, das Gesamtwerk zur Annahme im Reichstag zu bringen.

Der Reichskanzler äußerte gegen beide Vorschläge stärkste Bedenken. An den 25% müsse festgehalten werden, und zwar schon aus außenpolitischen Gründen. Die Trennung biete keine feste Gewähr für die Annahme des Gesetzentwurfs. Er möchte zur Erwägung anheimstellen, die Frage der Gewährung einer Garantie für das Aufkommen der Umsatzsteuer nochmals ernstlich zu prüfen13. Es sei dies vielleicht ein Weg, der den Ländern ermöglichen könnte, dem Finanzausgleichsgesetz zuzustimmen.

13

Dieses Vorgehen wurde angeregt durch den Abg. Brüning in der Parteiführerbesprechung am 17. 7. (s. Anm. 10).

Der Reichsminister der Finanzen und Staatssekretär Popitz hielten den Weg für nicht gangbar, glaubten auch, daß darauf weder die Parteien noch die Länder eingehen könnten. Für das Reich sei eine Garantie außerdem nur dann tragbar, wenn sie die Klausel der Herabsetzung der Garantiesumme bei Herabminderung des Umsatzsteuersatzes enthalte. Dies mache aber wieder den Ländern die Garantie unannehmbar.

Der Reichsarbeitsminister wies darauf hin, daß der tiefere Grund für die Meinungsverschiedenheiten doch darin liege, daß das Zuschlagsrecht den Gemeinden nicht ab 1. April 1926 eingeräumt werde. Es frage sich, ob dieser Beschluß des Ausschusses nicht noch korrigiert werden könne14.

14

Über das Zuschlagsrecht heißt es in der Regierungsvorlage (RT-Drucks. Nr. 802, Bd. 400 ): „Die Länder und nach Maßgabe der Landesgesetzgebung die Gemeinden […] werden an der Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer durch selbständige Erhebung von Anteilen beteiligt.“ Zum diesbez. Beschluß des 6. Ausschusses (Steuerfragen), der über den Finanzausgleichsentwurf zwischen 2. und 13. Juli in zehn Sitzungen beraten hatte, s. RT-Drucks. Nr. 1269, Bd. 404 .

Der Reichsminister der Finanzen hielt es für unmöglich.

Der Reichskanzler bat, trotz der Bedenken des Reichsfinanzministers den Gedanken einer Garantie bei der Umsatzsteuer in die Debatte zu werfen und die Auffassung der Parteien darüber zu ermitteln.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte sich bereit, bei der nächsten Besprechung mit den Parteien, Dienstagabend, entsprechend zu verfahren15.

15

Geschieht durch StS Popitz bereits in der Parteiführerbesprechung am 20. 7. (Dok. Nr. 132).

[448] Der Reichskanzler stellte daraufhin noch als einstimmige Auffassung des Kabinetts fest, daß an dem 25%igen Anteil des Reichs an der Einkommen- und Körperschaftssteuer unter allen Umständen festzuhalten ist.

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