2.138.3 (lut1p): 3. Deutsche Arbeitnehmer in Polnisch-Oberschlesien.

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3. Deutsche Arbeitnehmer in Polnisch-Oberschlesien.

Der Reichsarbeitsminister bat um Zustimmung des Kabinetts zu seiner Vorlage1.

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In seiner Kabinettsvorlage vom 20. 7. berichtet der RArbM über die wachsende Arbeitslosigkeit der dt. Arbeitnehmer in Ostoberschlesien, die den Bestand der dt. Minderheit ernsthaft bedrohe. „Das Deutsche Reich hat das größte Interesse an der Erhaltung dieser Minderheit […], weswegen ja auch den Deutschen Polnisch-Oberschlesiens seitens der deutschen Behörden […] immer wieder von der Option für Deutschland abgeraten worden ist.“ Es erscheine daher notwendig, „für die deutschstämmigen Arbeitnehmer Polnisch-Oberschlesiens einen Anreiz zu schaffen, damit sie in Polnisch-Oberschlesien ausharren. Andererseits dürfte es aber aus politischen Gründen erforderlich sein, diesen Personen zu beweisen, daß das Deutsche Reich an ihrer Not Anteil nimmt und nicht wünscht, daß der [dt.-poln.] Wirtschaftskrieg [s. Dok. Nr. 115, P. 3, dort bes. Anm. 7, 12 und 13] sich gerade gegen sie richtet.“ Sein Vorschlag gehe dahin, „den Spitzenvereinigungen der deutschen Gewerkschaften in Deutschland Beträge zu übergeben, die sie ihren oberschlesischen Gliederungen unter Geheimhaltung der Herkunft zur Unterstützung ihrer arbeitslosen Mitglieder in Polnisch-Oberschlesien überweisen können.“ Es komme für jeden Arbeitslosen vielleicht ein Tagessatz von 2 RM in Betracht, was eine tägliche Ausgabe von etwa 15 000 RM erfordern würde (R 43 I /367 , Bl. 63 f.).

Auf Anfrage des Reichskanzlers wurde festgestellt, daß die täglichen Ausgaben sich auf etwa 10 000 M belaufen werden.

Der Reichswirtschaftsminister äußerte gewisse Bedenken hinsichtlich der Geheimhaltung des Vorgehens.

Ministerialdirektor Lothholz schloß sich diesen Bedenken an.

Das Kabinett stimmte den Vorschlägen des Reichsarbeitsministers zu. Die Einzelheiten sollen unter den Ressorts geregelt werden.

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