2.153.1 (lut1p): Französische Note.

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Französische Note.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß die Note1 bereits am Donnerstag [27. 8.] veröffentlicht werden müsse, da sie auch in Paris am Donnerstag veröffentlicht werde. Es sei daher erforderlich, bereits heute abend die Note der Presse zu übergeben und die Presse zu informieren2.

1

Frz. Note an die RReg. vom 24.8.25. S. Dok. Nr. 149, dort bes. Anm. 1.

2

Die Veröffentlichung der Note war zunächst für den 28. 8. vorgesehen. S. Dok. Nr. 150, P. 2.

Der Reichsminister des Auswärtigen hielt es demzufolge für erforderlich, über folgende Fragen eine Entscheidung zu treffen:

1. Soll Ministerialdirektor Gaus nach London gesandt werden,

2. soll die französische Note außerdem mit einer Note beantwortet werden,

3. soll der deutschen Presse ein Kommuniqué übergeben werden?

Zu 1: Er empfehle, Ministerialdirektor Gaus nach London zu entsenden.

Zu 2: Er empfehle, eine Antwortnote zu überreichen. In dieser Note solle nicht sachlich zu den einzelnen Fragen Stellung genommen werden. Sie solle sich auf eine Empfangsbestätigung beschränken und lediglich noch zum Ausdruck bringen einerseits, daß Deutschland zu den angebotenen mündlichen Verhandlungen bereit sei, andererseits aber diese Verhandlungen auf der Grundlage der französischen Note nicht führen könne. Die formale Schwierigkeit sei dabei die, daß die Einladung des Ministerialdirektors Gaus nur vertraulich ergangen sei3 und demzufolge auf diese Einladung in der Note nicht Bezug genommen werden könne. Er werde aber versuchen, von der Vertraulichkeit entbunden zu werden.

3

Die all. Anregung zu einer Juristenkonferenz war durch Botschafter de Margerie bei Überreichung der frz. Note am 24. 8. vorgetragen worden. S. die Ausführungen Stresemanns und v. Schuberts in der Ministerbesprechung am 24. 8. (Dok. Nr. 149).

Zu 3: Ein Kommuniqué werde erforderlich sein, da in der Antwortnote sachlich auf die französische Note nicht eingegangen werde, außerdem die Antwortnote nicht gleichzeitig mit der französischen Note veröffentlicht werden könne.

Der Reichsminister des Innern stimmte der Entsendung des Ministerialdirektors Gaus zum Zweck einer vollständigen Informierung zu. Er sei ferner der Meinung, daß im Rahmen einer ruhigen geschäftlichen Behandlung es nicht anders möglich sei, als die französische Note durch eine kleine Gegennote zu beantworten. Diese Note müsse aber außer den von dem Reichsminister des[541] Auswärtigen erwähnten Bemerkungen auch noch etwas über den Satz der französischen Note bezüglich der stillschweigenden Anerkennung einer Übereinstimmung in nicht besonders berührten Fragen4 enthalten.

4

Vgl. Anm. 12 zu Dok. Nr. 150.

Der Reichsminister des Auswärtigen war auch der Meinung, daß diese Frage geklärt werden müsse. Vielleicht aber sei es möglich, die Klärung dadurch herbeizuführen, daß er den französischen Botschafter bitte, ihm mitzuteilen, in welchen Punkten nach Auffassung der französischen Regierung bereits ein grundsätzliches Einverständnis zwischen Deutschland und Frankreich bestehen solle.

Der Reichskanzler stellte anheim zu erwägen, den Bedenken des Reichsministers des Innern dadurch Rechnung zu tragen, daß man in die Antwortnote einen ausdrücklichen Verzicht auf Rückfragen aufnehme5.

5

S. dazu Anm. 7.

Dem wurde zugestimmt.

Ein Kommuniqué hielt der Reichsminister des Innern für unbedingt erforderlich, um unerwünschten Angriffen der deutschen Presse in der nächsten Zeit von vornherein zu begegnen.

Der Reichskanzler stellte daraufhin fest, daß das Kabinett mit der Entsendung des Ministerialdirektors Gaus nach London informandi causa, der Absendung einer kleinen Antwortnote und der Veröffentlichung eines Regierungskommuniqués einverstanden sei

Der Reichsminister des Auswärtigen wurde beauftragt, Note und Kommuniqué dem Kabinett bis 2 Uhr nachmittags im Entwurf vorzulegen.

Die Sitzung wurde daraufhin unterbrochen.

Fortsetzung 2 Uhr nachmittags.

Der Reichsminister des Auswärtigen legte dem Kabinett den Entwurf eines Kommuniqués und einer Antwortnote vor.

Das Kommuniqué wurde nach geringfügigen Abänderungen genehmigt6.

6

In dem ausführlichen Kommuniqué, das am 27. 8. in der Presse veröffentlicht wird, erklärt die RReg.: Da die all. Regg. in dem bisherigen Notenwechsel keine endgültige Stellungnahme über Form und Inhalt des abzuschließenden Sicherheitspaktes abgegeben hätten, halte sie es nicht für zweckmäßig, ihre in der Note vom 20. 7. dargelegten Standpunkte nochmals näher zu erläutern. Sie stimme der Anregung zu einer Juristenzusammenkunft zu. Diese dürfe aber nur informatorischen Charakter haben und nicht bereits zur Formulierung von Vertragstexten führen. Dtld. erwarte von den kommenden Verhandlungen, daß die All. für den Fall seines Eintritts in den Völkerbund die Frage der allgemeinen Abrüstung als erstrangige Aufgabe anerkennen. Auch müsse es voraussetzen, daß seine in Art. 16 der Völkerbundssatzung liegenden Bedenken ausgeräumt, daß also die Gesichtspunkte der geografischen und wirtschaftlichen Lage Dtlds. bei Fragen der Völkerbundsexekution entscheidend berücksichtigt würden. Selbstverständlich sei auch, daß von der ungleichen Behandlung der im Kriege unterlegenen Staaten, die vor allem in der angestrebten Regelung der Investigationsfrage zum Ausdruck komme, Abstand genommen werde. In diesem Zusammenhang müsse nochmals nachdrücklich auf die Erklärung der RReg. in der Kriegsschuldfrage vom Sept. 1924 (s. Anm. 17 zu Dok. Nr. 62) hingewiesen werden. Schließlich dürfe auch die vertragswidrige Besetzung der nördlichen Rheinlandzone nicht länger aufrechterhalten werden, da Dtld. seine Entwaffnungsverpflichtungen erfüllt habe (nach „Tägliche Rundschau“ vom 27. 8.).

Der Entwurf einer Antwortnote fand nicht die volle Zustimmung des Reichswehrministers und des Reichsministers des Innern.

[542] Nach längerer Aussprache wurde daher beschlossen, die Fassung der Antwortnote dem Reichsminister des Auswärtigen, dem Reichsminister des Innern und dem Reichswehrminister zu überlassen7.

7

In ihrer Antwortnote, die am 27. 8. durch Botschafter Hoesch in Paris übergeben wird, erklärt die RReg. sich zur Teilnahme an der Londoner Juristenzusammenkunft bereit, unterstreicht aber nochmals nachdrücklich den informatorischen Charakter dieser Konferenz. Der Schlußsatz der Note lautet: „Da die Deutsche Regierung bereits in ihrer Note vom 20. Juli ihren Standpunkt zu einer Reihe der wichtigsten Fragen dargelegt hat, glaubt sie in diesem Zusammenhang auf eine ausführliche schriftliche Erläuterung ihrer Auffassungen und Stellungnahme zu den Darlegungen der letzten französischen Note verzichten zu können.“ Die Note ist abgedr. in: Locarno-Konferenz 1925. Eine Dokumentensammlung, Dok. Nr. 18.

Kempner vermerkt am 26. 8. für den RK, der RAM wolle Hoesch instruieren, bei Überreichung der Note zu erklären, „daß eine Antwort auf die Einladung zur Ministerkonferenz erst ergehen könne, wenn das Ergebnis der Londoner Besprechung vorliege.“ (R 43 I /425 , Bl. 62, 100).

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