2.164.1 (lut1p): [Kriegsschuldfrage]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 9). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

[Kriegsschuldfrage]

Aus den nachstehend erörterten Gründen war gegen 8 Uhr abends die Einberufung dieser Ministerbesprechung notwendig geworden. Alle Minister wurden daraufhin zu 9 Uhr abends eingeladen; es waren indes nur die oben angeführten Herren verfügbar.

Reichsminister Dr. Stresemann berichtete über die erste Aufnahme unserer Beantwortung der Einladung und unserer mündlichen und schriftlichen Begleiterklärungen hinsichtlich der Räumung der Kölner Zone und der Kriegsschuldfrage1. Unter Verlesung der einschlägigen Telegramme berichtete er insbesondere über die mehrfachen Rücksprachen unseres Botschafters von Hoesch im französischen Auswärtigen Amt und namentlich über dessen letzte Besprechung mit dem französischen Außenminister Briand2. Nachdem sich letzterer[584] zunächst überaus erregt über die deutschen Ausführungen gezeigt habe, habe er schließlich doch – anscheinend unter Einwirkung seiner belgischen, englischen und italienischen Kollegen – nach einer Kompromißlösung gesucht, um nicht die Konferenz zum Scheitern zu bringen. Briand habe vorgeschlagen, wir möchten bei der Veröffentlichung unseres Schrittes die ersten und letzten Absätze unseres Memorandums ganz weglassen. (Diese Absätze enthalten die Höflichkeits- und Loyalitätsfloskeln). In unserer Veröffentlichung möchte infolgedessen nur der materielle Inhalt unseres Memorandums hinsichtlich der beiden obengenannten Punkte in indirekter Rede wiedergegeben werden. Der Sinn dieses Briandschen Vorschlages sei auf den ersten Blick nicht ganz verständlich, da nach Weglassung der einleitenden und abschließenden Absätze unsere eigentlichen Forderungen schärfer als vorher herausgearbeitet würden. Der Gedanke, den Briand hiermit und insbesondere auch mit der indirekten Wiedergabe verfolge, sei aber offenbar der, hierdurch die ganze Angelegenheit in eine Atmosphäre des Halbdunkels zu schieben. Hierauf lasse auch sein weiteres Verlangen schließen, daß nicht veröffentlicht werden solle, daß diese deutschen Forderungen schriftlich gestellt worden seien. Der Briandsche Vorschlag verlange also keine Abänderung des materiellen Inhalts unseres Memorandums, sondern schlage nur eine Verständigung über die Art der Veröffentlichung vor. Nach seiner (Stresemanns) Ansicht liege für uns bei diesem Vorschlag vor allem weniger eine Schwierigkeit in den vorgeschlagenen Streichungen, die nicht erheblich seien, wohl aber könnten Schwierigkeiten dann entstehen, wenn im Reichstag oder sonstwo von Stellen, die zum Fragen berechtigt seien, die Reichsregierung gefragt werde, wie und in welcher Form sie der Gegenseite bei Annahme der Einladung begleitende Äußerungen übermittelt habe. In einem solchen Falle müsse die Reichsregierung zweifellos die Wahrheit sagen, und es wäre zu erwägen, ob nicht aus Gründen der Loyalität Herr Briand als Antwort auf seinen Vorschlag hierauf hingewiesen werden müßte.

1

Die dt. Antwortnote (s. Anm. 1 und 8 zu Dok. Nr. 159) auf die all. Note vom 15. 9. (s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 158) war am 26. 9. in Paris, London, Brüssel und Rom übergeben worden. Gemäß Instruktion Stresemanns vom 24. 9. hatten die Botschafter bei dieser Gelegenheit auch den Wortlaut des dt. Memorandums in der Kriegsschuld- und Räumungsfrage (s. Dok. Nr. 159, dort bes. Anm. 1 und 9) vorgetragen und das Memorandum überreicht (Instruktion Stresemanns und Telegramme der dt. Missionen vom 26. 9. im Pol. Arch. des AA, Büro RM, 15–1 Verhandlungen über einen Sicherheitspakt, Bd. 7).

2

Ein telegr. Bericht Hoeschs über diese Unterredung mit Briand, die für den Nachmittag des 28. 9., 17 Uhr, vorgesehen war (Vermerk v. Schuberts über Telefonat mit Hoesch vom 26. 9. in R 43 I /445 , Bl. 9), konnte in den Akten nicht ermittelt werden. Über die Überreichung des dt. Memorandums am 26. 9. an Berthelot hatte Hoesch mit Telegramm gleichen Datums an das AA berichtet: Berthelot „war über Erklärung sehr betroffen und meinte, Aufwerfung der Schuld- und Räumungsfrage in diesem Augenblick sei äußerst inopportun.“ (Pol. Arch. des AA, Büro RM, 15–1 Verhandlungen über einen Sicherheitspakt, Bd. 7). Am gleichen Tage berichtete Hoesch telefonisch an das AA über Mitteilungen Berthelots, Briand sei über den Inhalt des dt. Memorandums sehr erregt gewesen und habe erklärt, „daß, wenn unsere Erklärung in der Kriegsschuldfrage aufrecht erhalten und publiziert würde, die Konferenz nicht stattfinden könne. Ferner habe er die übrigen alliierten Regierungen sofort von dem französischen Standpunkt benachrichtigt.“ (Vermerk v. Schuberts vom 26. 9. in R 43 I /445 , Bl. 9).

Die Stellungnahme Chamberlains zum dt. Memorandum war demgegenüber zurückhaltender, wenn auch nicht ohne Kritik. Wie Sthamer am 26. 9. aus London berichtete, hatte der brit. Außenminister sich in erster Linie darüber beklagt, „daß wir Deutsche so außergewöhnlich schwierig zu behandelnde Leute seien, die außerdem immer glaubten, das letzte Wort behalten zu müssen. Weshalb die Erklärung über die Kriegsschuld jetzt abgegeben wurde, verstehe er nicht. Bislang sei darüber nicht verhandelt worden und nach seiner Meinung sei es überhaupt verkehrt, daran zu rühren. Das Urteil über diese Frage müsse der Geschichte überlassen bleiben. Er persönlich habe die Einfügung des Artikels 231 [VV] für eine große Torheit gehalten, nicht weil sein Inhalt unwahr sei, sondern weil jedermann wisse, daß er Deutschland aufgezwungen sei und daß Deutschland ihn niemals freiwillig anerkennen werde.“ (Telegramm Nr. 548 im Pol. Arch. des AA, Büro RM, 15–1 Verhandlungen über einen Sicherheitspakt, Bd. 7).

Reichsminister Schiele erachtete es für äußerst bemerkenswert, wenn der Beginn der Paktverhandlungen darin bestehen sollte, daß wir gleich hier einen Schritt rückwärts tun sollten. Er könne sich nicht denken, daß wir in diesem Punkte nachgeben könnten. Es handle sich nicht nur um eine Form, sondern auch um eine höchst materielle Frage, deren Erörterung Herr Briand vor aller Welt durch seine Machenschaften totschlagen wolle. Er sei der Meinung, das Reichskabinett müsse an seinen Beschlüssen über die Veröffentlichung unserer Schritte festhalten, und er halte es auch nicht für wahrscheinlich, daß an dieser Frage die Konferenz scheitern werde.

Reichskanzler Dr. Luther: Die ganze Frage sei nicht nur unter dem Gesichtswinkel des Zustandekommens der Konferenz zu betrachten, sondern auch vom Standpunkt der Kriegsschuldfrage selbst. Seine größte Sorge nach dieser Richtung sei gewesen, daß wir auf unser Memorandum eine Antwort der Gegenseite zur Kriegsschuldfrage bekommen würden. Dann würden wir zweifellos[585] in der günstigen Entwicklung der Kriegsschuldfrage überaus stark zurückgeworfen werden. Diese Entwicklung daure zweifellos noch Jahre. Unser Streben müsse nun dahin gehen, zu verhindern, daß sich in dieser Frage die Gegenfront während dieses Jahres erneut zusammenschließt. Was nun den Zusammenhang dieser Frage mit dem Zusammentritt der Konferenz anlange, so scheine ihm die Verantwortung, die das Reichskabinett im gegenwärtigen Augenblick zu tragen habe, ungeheuer groß. Wenn bei Ablehnung des Briandschen Kompromißvorschlages die Konferenz überhaupt nicht zustande komme, so würden wir zweifellos in der Welt als die Störenfriede einer friedlichen Entwicklung angesehen werden. Ferner würde nach seiner festen Überzeugung die Front der Regierungskoalition auseinanderbrechen, da nach seiner Ansicht die hinter der Regierung stehenden Parteien zu einem großen Teil nicht den Wunsch hätten, im gegenwärtigen Augenblick gerade diese Frage derart auf die Spitze zu treiben.

Reichsminister Schiele beharrte demgegenüber auf seinem Standpunkt. Daß die Kriegsschuldfrage für ihre günstige Entwicklung noch Jahre brauche, sei auch seine Ansicht. Im Augenblick handle es sich aber um Gegenwartsfragen, und zwar um die eine Frage, ob wir uns in diesem Augenblick in unser Konzept hineinpfuschen lassen sollten.

Reichsjustizminister Frenken tritt der Auffassung des Reichsministers Schiele durchaus bei. Er sei kein Diplomat, aber er wolle sich nur an einer ehrlichen Sache beteiligen. Was wir gesagt hätten, müßten wir auch vor der Öffentlichkeit vertreten können und dürfen. Außerdem hätte das Reichskabinett sich s. E. schon stark gebunden sowohl durch seine Beschlüsse unter dem Vorsitz des Herrn Reichspräsidenten3 als auch in den Erörterungen mit den Parteien und den Ministerpräsidenten der Länder4. Zum mindesten gehe es nicht an, daß ohne Zusammenberufung eines vollzähligen Kabinetts in einer so wichtigen Frage heute abend Entscheidung getroffen werde.

3

S. Dok. Nr. 161.

4

S. Dok. Nr. 162.

Staatssekretär von Schubert erörterte auf Wunsch der Beteiligten nochmals die einzelnen Phasen der Entwicklung der letzten Tage sowie auch die Behandlung der Kriegsschuldfrage im Zusammenhang mit der vorjährigen Londoner Konferenz5. Er erwähnte in diesem Zusammenhang eine heutige Besprechung mit dem Herrn amerikanischen Botschafter6, in der dieser an sich Verständnis für die deutsche Auffassung in der Kriegsschuldfrage gezeigt, aber hinzugefügt habe, wenn die Sache jetzt schiefgehe, könne eine Situation entstehen, die für uns noch sehr unbequem werden könne7.

5

Zur Behandlung der Kriegsschuldfrage durch die vorangegangene RReg. s. diese Edition: Die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 289, P. 1; 290; 298; 301.

6

Jacob G. Schurman.

7

Über diese Besprechung in den Akten nichts ermittelt. Ähnlich verständnisvoll hatte sich der brit. Botschafter D’Abernon in einer Unterredung mit Schubert am 27. 9. geäußert, worüber der StS in einer Aufzeichnung gleichen Datums vemerkt: „Lord D’Abernon meinte, daß die Gefahr bestehe, daß wir von der Gegenseite in eine Diskussion über die fernere Bedeutung des Artikel 231 des Versailler Vertrages verwickelt werden könnten. Man könnte unter Umständen von uns die Anerkenntnis verlangen, daß wir die Verpflichtungen des Vertrages für uns als bindend erachteten, auch wenn wir die moralische Verpflichtung ablehnten. Er sei persönlich der Meinung, daß auf diese Weise unter Umständen der Vertrag, soweit er sich auf die Reparationen bezöge, für die Alliierten eine erhöhte Bedeutung gewinnen könnte.“ Er, Schubert, habe erwidert, daß ihm eine allgemeine Diskussion des Art. 231 höchst unglücklich erscheinen würde. Er habe durchaus Verständnis für die schwierige Lage der frz. Reg., sei aber der Ansicht, „daß unsere Erklärung so vorsichtig und loyal gefaßt sei, daß es auch der französischen Regierung nicht schwer fallen könne, sich mit dieser Erklärung abzufinden, falls es darauf ankomme, wirklich eine Verständigungspolitik zu führen. Auf Grund dieser Erklärung würden wir unsererseits für eine solche Verständigungspolitik eine breite und solide Basis finden, die uns bisher gefehlt habe; das sei doch ein Moment, welches von den Alliierten nicht hoch genug eingeschätzt werden könne.“ Lord D’Abernon habe daraufhin ein Telegramm nach London aufgesetzt und darin u. a. erklärt, daß die dt. Demarche „unbedingt habe erfolgen müssen, da die Parteien dies verlangt hätten, und daß sozusagen ein Fall der force majeur vorliege, gegen den anzukämpfen vergeblich gewesen wäre.“ (Pol. Arch. des AA, Büro RM, 15–1 Verhandlungen über einen Sicherheitspakt, Bd. 7).

[586] Reichsminister Schiele: Ohne die Veröffentlichung der Notifizierung unserer Erklärungen im vollen Wortlaut habe unser ganzer Schritt keinen Zweck. Auch die materielle Wirkung verpuffe völlig.

Reichsaußenminister Dr. Stresemann widerspricht dem. Die Notifizierung sei zweifellos erfolgt. Unser Memorandum sei nicht zurückgewiesen, sondern im Gegenteil angenommen worden. Vorliegend handele es sich also nur um formelle Fragen.

Ministerialdirektor Gaus erläuterte diese Ansicht noch näher auf Grund der völkerrechtlichen Gepflogenheiten.

Die Erörterung zog sich, ohne daß eine Einigung hätte erzielt werden können, in dieser Weise längere Zeit hin und wurde zeitweilig unterbrochen durch vertrauliche Rücksprachen des Herrn Reichskanzlers mit Herrn Reichsaußenminister Dr. Stresemann.

Im Anschluß machte der Reichsminister Stresemann folgenden Vorschlag einer Antwort an Herrn Briand: Der Vorschlag Briand erscheine uns an sich tragbar. Frankreich gehe aber bei seinem Vorschlag von der Voraussetzung aus, daß die Tatsache der Übergabe unserer Note auf schriftlichem Wege nicht bekannt werde. Wir seien aber genötigt, loyalerweise Herrn Briand darauf aufmerksam zu machen, daß die Tatsache der schriftlichen Übergabe bei den Vorverhandlungen der deutschen Regierung so vielen Kreisen Deutschlands bekanntgeworden sei, daß die Frage nach dem Wann und Wo sehr bald in der deutschen Öffentlichkeit auftauchen werde. Diese Fragen müßten wir dann ebenso loyal der Wahrheit gemäß beantworten. Wir stellten daher an Herrn Briand die Frage, welchen Weg er zu wählen vorschlage.

An diesen Vorschlag knüpfte sich eine weitere längere Erörterung, in der die Herren Minister Schiele und Frenken den Eingang, wonach der Vorschlag Briands an sich tragbar erscheine, für unmöglich erklärten. Die Frage der Einberufung des Gesamtkabinetts wurde erneut erörtert. Es herrschte aber Einmütigkeit aller Beteiligten darüber, daß durch eine solche offizielle Einberufung die Frage noch mehr als bisher schon aus dem Stadium einer taktischen Frage in das Gebiet der hohen Politik geschoben werde. Außerdem erscheine eine Kabinettssitzung am kommenden Mittwoch für diese Frage zu spät, nachdem Herr Briand unserem Botschafter in Paris erklärt habe, der französische Ministerrat werde sich morgen, Dienstag, den 29. September, 9 Uhr vormittags bereits entscheidend mit dieser Frage befassen.

[587] Nachdem der Herr Reichskanzler abschließend festgestellt hatte, daß eine Einigung auf den vorhin erwähnten Vorschlag des Herrn Reichsaußenministers Dr. Stresemann nicht zu erzielen sei, stellte er ferner fest, daß unter Würdigung der vorgenannten Bedingungen von keiner Seite die Einberufung des gesamten Kabinetts mehr beantragt werde. Eine Verzögerung der Entscheidung bis übermorgen sei auch nicht zu verantworten. Er glaube daher, daß die deutsche Regierung das Ergebnis der heutigen Abendbesprechung zu Grunde legen müsse. Er schlage daher vor, durch unseren Botschafter Herrn Briand etwa antworten zu lassen: Deutschland habe durchaus Verständnis für seinen neuen Vorschlag gehabt, aber die deutsche Reichsregierung halte ihn nicht für durchführbar, da der tatsächliche Vorgang weiten Kreisen Deutschlands bekanntgeworden sei und die Regierung bei Rückfragen in der Öffentlichkeit nicht schweigen könne. Die deutsche Reichsregierung müsse dies dem französischen Außenminister in aller Loyalität mitteilen sowie ferner, daß infolgedessen eine Abänderung der deutschen Beschlüsse über die Veröffentlichung nicht mehr möglich sei8. Wenn sich eine schriftliche Beantwortung unseres Memorandums durch Frankreich nicht vermeiden lasse, so würde die deutsche Reichsregierung darin an sich keinen Grund sehen, der Konferenz fernzubleiben. Nur müsse sie den Wunsch äußern, daß diese Beantwortung in einer Form geschehe, die sich mit der Atmosphäre friedfertiger Verständigung auf der zu beschickenden Konferenz vertrage.

8

Die Veröffentlichung der dt. Antwortnote und des Memorandums (s. Anm. 1) erfolgt am 29. 9. (s. z. B. „Tägliche Rundschau“).

Alle Beteiligten stimmten dieser Formulierung des Herr Reichskanzlers zu. Das Auswärtige Amt wird noch in der Nacht in diesem Sinne mit Herrn Botschafter von Hoesch in Verbindung treten und eine Abschrift der erteilten Weisung der Reichskanzlei übersenden9.

9

Die wahrscheinlich in den frühen Morgenstunden des 29. 9. hinausgehende Instruktion des RAM an Hoesch entspricht – auch im Wortlaut – im wesentlichen dem obigen Beschluß (Telegramm Nr. 1072). Botschafter Hoesch berichtet am gleichen Tage (Telegramm Nr. 696): Briand habe u. a. erklärt, „wir hätten ihm einen schweren Brocken zu schlucken gegeben, und er wisse noch nicht, wie er vor dem Parlament werde bestehen können. Berthelot, der mir diese Sorgen bestätigte, hat in seiner ruhigen, zielbewußten Art zweifellos viel Verdienst daran, daß es gelang, Briand zu einer Zurückweisung in mäßiger Form und zu Preisgabe Gedankens materieller Antwort zu bestimmen.“ (R 43 I /445 , Bl. 7 f., 3-5 ).

Am 29. 9. übergeben die All. Regg. den dt. Botschaftern in London und Paris kurze Antwortnoten, worin sie die dt. Bereitschaft zur Teilnahme an der Konferenz begrüßen, zum dt. Memorandum aber erklären, die darin angeschnittenen Fragen könnten in keiner Hinsicht Gegenstand der Verhandlungen in Locarno sein. Diese Fragen seien durch den Friedensvertrag geregelt, der durch den Sicherheitspakt keinerlei Änderung erfahren dürfe. Die Noten sind gedr. in: Ursachen und Folgen, Bd. VI, Dok. Nr. 1342 b/c; auch in Schultheß 1925, S. 431 f.

Extras (Fußzeile):