2.170.5 (lut1p): a) Rheinlandfragen.

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a) Rheinlandfragen.

Der Generalkommissar Schmid berichtete. Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete habe eine Übersicht über die Forderungen aufgestellt, die bezüglich der besetzten Gebiete erhoben werden müßten1. Es handle sich um folgende:

1

Bei dieser „Übersicht über die Forderungen und Wünsche des Rheinlandes für die Paktkonferenz“, die vom RMinbesGeb. am 29. 9. an die Rkei übermittelt wurde (R 43 I /425 , Bl. 170-177), handelt es sich um die Erweiterung und Präzisierung einer von diesem Ressort schon am 11. 7. zur gleichen Frage vorgelegten Zusammenstellung (vgl. Dok. Nr. 120).

1. Räumung der nördlichen Rheinlandzone.

2. Abbau der Besatzung in den besetztbleibenden Gebieten nach Zahl und Anforderungen der Besatzung2.

2

Das RMinbesGeb. dazu in seiner „Übersicht“ (s. Anm. 1): Es sei der Abbau der Besatzungstruppen auf die Stärke der früher im besetzten Gebiet stationierten dt. Truppen anzustreben. Letztere habe vor dem Weltkriege insgesamt etwa 70 000 Mann betragen, davon in der ersten und zweiten Zone je 16 500 Mann, in der dritten Zone 34 500 Mann. Demgegenüber befänden sich gegenwärtig im altbesetzten Gebiet 130 000 Mann, davon seien 23 000 Belgier, 95 000 Franzosen und 12 000 Engländer. Diese verteilten sich auf die einzelnen Zonen wie folgt: 1. Zone: 40 000, 2. Zone: 27 000, 3. Zone: 63 000 Mann. Demnach wäre für die Zeit nach Räumung der 1. Zone anzustreben: Festlegung der Truppenstärke auf insges. 50 000, nach Räumung der 2. Zone auf 25 000 Mann.

[658] 3. Errichtung eines Schiedsgerichts für alle Fragen, die mit der Entmilitarisierung des Rheinlandes zusammenhingen. Aufnahme einer Klausel in die vorgesehenen Schiedsgerichtsverträge.

4. Erleichterung des Besatzungsregimes. Dabei handle es sich vor allem um einen Abbau des materiellen Besatzungsrechts und eine Revision der Ordonnanzen. Es sei die Einsetzung einer Kommission unter Vorsitz eines neutralen Schiedsrichters zur Nachprüfung des materiellen Besatzungsrechts anzustreben. Vermieden werden müsse, daß bei grundsätzlicher Zustimmung zu einer Revision später mit der Rheinlandkommission selbst über die Revision verhandelt werden müsse.

5. Abbau des Behördenapparates der Besatzungsmächte (Delegiertensystem, Militärgendarmerie, Geheimpolizei, Beschränkung der Kriegsgerichtsbarkeit).

6. Abbau der Zwangsmaßnahmen. Eine allgemeine Amnestie sei jedoch nicht anzustreben, da sie nur die Gegenseitigkeit auslöse, es genüge, wenn man die Gegenseite veranlasse, die aus dem geräumten Gebiet verschleppten Gefangenen freizugeben und noch wirksame Ausweisungen zurückzunehmen.

7. Verzicht auf Weiterführung des politischen Kampfes um das Rheinland3.

3

In diesem Zusammenhang fordert das RMinbesGeb. in seiner „Übersicht“ u. a.: „Entfernung derjenigen Personen aus der Rheinlandkommission und ihrem Personal, welche durch den Separatistenputsch besonders bloßgestellt sind (Tirard, Roussellier, d’Arbonneau, Roussel) und einzelner besonders bloßgestellter Delegierter, z. B. Armand in Rüdesheim, Vermeil in Bingen und die Mehrzahl der Delegierten in der Pfalz.“

Der Reichswehrminister bat, die Frage der Rückkehr und der Beurlaubung von Angehörigen der Reichswehr in das besetzte Gebiet in die angestrebte Neuregelung mit einzubeziehen4.

4

Mit Schreiben an Rkei, AA und RWeMin. teilt das RMinbesGeb. am 3. 10. hierzu mit: „Tatsächlich ist es verschiedentlich vorgekommen, daß französische und belgische Militärgerichte ordnungsgemäß entlassene Reichswehrangehörige bestraft haben, weil sie nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Rheinlandkommission in das besetzte Gebiet zurückkehren dürften. Diese Urteile stützten sich auf den Art. 5 der Ordonnanz 295 […]. Nach Ordonnanz 263, Art. 8 müssen ferner beurlaubte Reichswehrangehörige vor ihrer Einreise in das besetzte Gebiet, auch wenn sie in Zivil reisen, vorher die Erlaubnis des betr. Armeekommandanten einholen. Diese Erlaubnis wird häufig ohne stichhaltigen Grund verweigert, offenbar um den Rheinländern den Dienst in der Reichswehr möglichst zu verleiden. In Koblenz ist z. B. in letzter Zeit den Familienangehörigen von Reichswehroffizieren erklärt worden, die Einreisegesuche würden abgelehnt, weil die Straßenbahn- und Theaterverwaltungen im besetzten Gebiet den alliierten Militärpersonen keine Vorzugspreise mehr gewähren wollen. Auch hier wäre eine Sicherung gegen ähnliche Schikanen erwünscht.“ (R 43 I /425 , Bl. 180).

Der Reichskanzler empfahl, diesen Punkt in die Aufstellung noch mit aufzunehmen. Im übrigen aber fasse er die Lage so auf, daß zwar versucht werden müsse, einige Grundregeln für all die genannten Fragen festzulegen, wobei die Erfahrungen der Londoner Konferenz5 zunutze gemacht werden[659] sollten, die Einzelheiten müßten aber späteren Verhandlungen vorbehalten bleiben. Das vorhandene Material solle lediglich die Möglichkeit geben, die Verhandlungen konkreter zu führen.

5

Londoner Konferenz im Juli und August 1924.

Das Kabinett war der gleichen Auffassung.

Der Reichskanzler bat um die Auffassung des Auswärtigen Amts.

Ministerialdirektor Köpke teilte mit, daß die Aufstellung in gemeinschaftlicher Arbeit des Auswärtigen Amts und des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete vorgenommen worden sei. Das Auswärtige Amt sei ebenfalls der Meinung, daß die aufgestellten Forderungen wohl erhoben werden könnten.

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