2.22.2 (lut1p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: Personalabbauverordnung.

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2. Außerhalb der Tagesordnung: Personalabbauverordnung1.

1

S. zuvor Dok. Nr. 21, P. 6, dort bes. Anm. 13.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über die Haltung der SPD und der DNVP in der Frage der Aufrechterhaltung der Personalabbauverordnung für die Reichsfinanzverwaltung. Trotz schwerer Bedenken glaube er, daß den Wünschen dieser Kreise auf Nichtbeibehaltung der Abbaubestimmungen Rechnung getragen werden müsse.

Der Reichskanzler hegte Bedenken und erklärte außerdem dieses Verfahren für unbillig mit Rücksicht auf den in den anderen Verwaltungen bereits erfolgten Abbau2.

2

Tabellarische Übersichten über den Personalabbau in den Reichsverwaltungen zwischen Okt. 1923 und 31.12.24 s. in den Anlagen zur „Zweiten Ergänzung der Denkschrift über den Personalabbau“ des RFM vom 22.4.25 (RT-Drucks. Nr. 829, Bd. 400 ).

Staatssekretär Popitz wies darauf hin, daß der Zeitpunkt für den Abbau innerhalb der Reichsfinanzverwaltung noch recht weit entfernt läge. Es sei ja auch möglich, ohne ein besonderes Abbaugesetz das Personal zu verringern.

Der Minister a. D. Saemisch trat der Auffassung des Reichsfinanzministeriums bei.

Der Reichsminister der Finanzen hielt es für möglich, bereits jetzt im Etat einen gewissen Abbau der Reichsfinanzverwaltung vorzusehen.

Der Reichskanzler schlug vor, ihn zu ermächtigen, zunächst noch einmal mit den Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien über die Frage zu sprechen.

Das Kabinett war damit einverstanden. Die Aussprache wird Donnerstag, den 19. Februar 1925, vormittags 10 Uhr im Reichstag stattfinden3.

3

Ein Protokoll oder Vermerke der Rkei hierzu nicht ermittelt. Über Verlauf und Ergebnis dieser Besprechung rekapituliert der Abg. Morath (DVP) mit Schreiben an den RK vom 2.5.<in der Druckfassung: 2.4.; Anm. der Online-Edition> wie folgt: „In der Streitfrage, ob man den Artikel 3 [der Personalabbau-VO vom 27.10.23, s. dazu Anm. 13 zu Dok. Nr. 21] außer Kraft setzen und im Falle der Notwendigkeit, bei einer Behörde abzubauen, ihn durch ein einfaches Gesetz wieder aufleben lassen soll, oder ob man diesen Artikel 3 ganz aufheben soll, setzten Sie sich ebenso wie danach die Herren von Guérard, Leicht, Drewitz, Brüninghaus und ich für die Fassung der Regierungsvorlage ein. Ihrem Eingreifen und dem ernsten Hinweis der Vertreter mehrerer Regierungsparteien auf die politischen Konsequenzen der Haltung der deutschnationalen Fraktion ist es zu verdanken, daß es zu einem gemeinsamen Antrage der Regierungsparteien kam, der sich grundsätzlich auf den Boden der Regierungsvorlage stellte.“ (R 43 I /2614 , Bl. 50). Zum Fortgang s. Dok. Nr. 95.

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