2.28.3 (lut1p): 3. Entwurf eines Gesetzes über die vierteljährliche Gehaltszahlung.

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3. Entwurf eines Gesetzes über die vierteljährliche Gehaltszahlung.

Das Kabinett stimmte der Vorlage zu4.

4

Der GesEntw., vom RFM am 14. 2. vorgelegt, sieht die Wiedereinführung der vierteljährlichen Vorauszahlung der Beamtenbezüge, Pensionen und Wartegelder nach den Bestimmungen des Besoldungsgesetzes vom 30.4.20 (in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.2.24, RGBl. I, S. 31 ) vor. Der Zeitpunkt der Wiedereinführung ist von der RReg. mit Zustimmung des RR und des Haushaltsausschusses des RT zu bestimmen (R 43 I /2567 , Bl. 63-65).

Das Gesetz wird unter dem 25. 3. verkündet und tritt mit Wirkung vom 1.4.25 in Kraft (RGBl. I, S. 30 ). – Zur weiteren Erörterung s. Dok. Nr. 155, P. 3.

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