2.28.7 (lut1p): 7. Erkrankung des Herrn Reichspräsidenten.

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7. Erkrankung des Herrn Reichspräsidenten.

Staatssekretär Dr. Meissner erstattete Bericht über den Krankheitszustand des Herrn Reichspräsidenten8. Der Herr Reichspräsident und der Herr Reichskanzler hätten die Voraussetzung des Art. 51 der Reichsverfassung für gegeben erachtet. Danach hätte der Herr Reichskanzler die Vertretung des Herrn Reichspräsidenten übernommen.

8

Nach Pressemeldungen hatte sich der RPräs., überraschend an einer Blinddarmentzündung erkrankt, in der Nacht zum 24. 2. einer schweren Operation unterziehen müssen („Die Zeit“, 24. 2.).

Der Reichskanzler ersuchte den Staatssekretär Dr. Meissner, dem Herrn Reichspräsidenten die besten Wünsche des Reichskabinetts für eine baldige Wiederherstellung zu übermitteln.

Gegen die Form der Vertretung wurde kein Widerspruch erhoben.

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