2.30.1 (lut1p): Ostpreußenfragen.

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Ostpreußenfragen.

Der Reichskanzler teilte einleitend mit, daß er in Königsberg1 ostpreußischen Landwirten die Zusage gegeben habe, gewisse Wünsche, insbesondere Tarif-, Steuer- und Kreditfragen, mit den maßgebenden Ressortchefs zu besprechen, ohne sich materiell in der Sache irgendwie zu binden.

1

Luther hatte am 15. 2. in Königsberg an den Eröffnungsfeierlichkeiten zur 10. Deutschen Ostmesse teilgenommen.

[126] Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte aus, daß in der Tariffrage Mißstände wesentlicher Art nur hinsichtlich des Schlachtviehs vorlägen, wo die Tarife je nach der Entfernung von 50–130% bei den Schweinen und 27–35% bei dem übrigen Vieh über Friedenshöhe lägen. Die Frachten für Butter, Getreide, Fett und Kartoffeln entsprächen ungefähr den Friedenssätzen, ebenso die für künstlichen Dünger. Anlaß zur Klage bestehe auch hinsichtlich der Kohlentarife. Ferner wünsche Ostpreußen Einfuhrfreiheit für Vieh. Die ihm gegenwärtig für Zuchtvieh gegebenen Kontingente würden zwar nicht voll verbraucht, aber die völlige Freilassung der Ausfuhr würde psychologisch günstig wirken, materiell freilich kaum ins Gewicht fallen. Der Kreditbedarf Ostpreußens sei namentlich in der Landwirtschaft sehr stark. Er halte aber für wirtschaftlich bedenklich, irgendwie zu einer weiteren Verschuldung Ostpreußens beizutragen, da diese schon ungewöhnlich hoch und insbesondere bei den leichten Böden bis an die Grenze der wirtschaftlichen Deckungsfähigkeit ausgedehnt sei. Dagegen würde er es sehr begrüßen, wenn den Ostpreußen die wegen der Mißernte 1924 gestundeten Steuern nicht nur gestundet, sondern endgültig niedergeschlagen würden, wenn auch hier den meisten Wünschen dadurch schon Rechnung getragen sei, daß Ostpreußen wenn auch nicht de jure, so doch de facto als Notstandsgebiet erklärt worden sei2.

2

Dazu Pünder in einem Vermerk für den RK vom 14. 2.: „Vor einiger Zeit sind seitens des Reichsfinanzministeriums eine Anzahl von Gebieten Deutschlands zu ‚Notgebieten‘ erklärt worden, wegen der in diesen Gebieten eingetretenen Wetterschäden. Der Wunsch der ostpreußischen Landwirte geht nun dahin, als Ganzes ebenfalls als Notgebiet erklärt zu werden und den Wetterschäden die sonstigen Auswinterungsschäden gleichzustellen. Dieser Wunsch ist in seiner Allgemeinheit abgelehnt, dagegen zugestanden worden, daß die in den Notgebieten zugestandenen Steuererleichterungen [s. den Erlaß des RFM betr. „Erleichterungen in der Steuereinziehung in den Gebieten schweren Wetterschadens (Notgebieten)“ vom 22.9.24 in: Preußisches Archiv 1924 II, S. 1011 f.] auch dort Platz greifen sollten, wo Auswinterungsschäden eingetreten seien. Tatsächlich besteht also gegenüber der Behandlung der Notgebiete kein Unterschied zwischen diesen und Ostpreußen, sondern nur noch formal dahin, daß mit Rücksicht auf unabsehbare Weiterungen Ostpreußen nicht ausdrücklich zum Notgebiet erklärt worden ist. Trotzdem wird seitens der ostpreußischen Landwirte die Anerkennung als Notgebiet hartnäckig betrieben. Hiermit werden aber ganz andere als steuerliche Gründe verfolgt; insbesondere fürchtet Ostpreußen, bei Nichtanerkennung als Notgebiet bei der doch vielleicht in einigen Monaten zu erwartenden Kreditaktion zugunsten der Landwirtschaft zu kurz zu kommen. Das Reichsernährungsministerium hat aber bereits erklärt, daß es sich bei der Zuführung von Krediten an die Landwirtschaft in keiner Weise an den steuerlichen Begriff der Anerkennung als Notgebiet halten werde; ein Grund für die hartnäckige Verfolgung des Wunsches auf Anerkennung als Notgebiet liegt also nicht vor.“ (R 43 I /1851 , Bl. 180 f.).

Gewünscht würde ferner eine Erhöhung der Spirituspreise, aber auch hier möchte er warnen.

Der Reichsverkehrsminister erklärte sich bereit, wegen einer Senkung der Frachttarife für Vieh und Kohlen mit der Reichsbahn-Gesellschaft zu verhandeln, verspricht sich aber namentlich wegen der Kohlentarife wenig Erfolg, da nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages die Reparationskohlen für den geringsten Tarifsatz gefahren werden müßten3 und daher die Reichsbahn-Gesellschaft ein gewisses Risiko laufe, wenn sie für Ostpreußen Sondertarife bewillige.

3

S. § 6 der Anlage V zu Art. 244 VV.

[127] Der Reichswirtschaftsminister weist darauf hin, daß namentlich für das Gebiet von Elbing eine Vergünstigung in den Frachtsätzen für Halbzeug und andere Eisenwaren erwünscht sei. Ferner sei für die Stadt Elbing geboten, zur Vermeidung des Erwerbsloswerdens der Arbeiter bei Schichau und Komnitz4 Aufträge dorthin zu geben.

4

Gemeint ist wohl die Elbinger Automobilfabrik Komnick A.G., Herstellerin von Lastwagen, Omnibussen und Traktoren.

Hinsichtlich der letzten Punkte ergibt die Debatte, daß für die Dampferverbindung Swinemünde–Pillau zwei Dampfer bei der Vulkanwerft in Stettin aufgegeben worden sind5, die ebenfalls vor dem unaufhaltsamen Zusammenbruch steht. Wegen der großen Zahl der Vulkanarbeiter in der an sich politisch schon unruhigen Stadt Stettin halte es die Preußische Regierung für notwendig, Stettin in den Vordergrund zu rücken. Bei der Vergebung von Aufträgen an Schichau und Unterstützung der Werft sei vorsichtige Prüfung geboten, da die eigentliche Werft in Danzig liege.

5

Diese Dampferverbindung – auch unter dem Namen „Seedienst Ostpreußen“ bekannt – war nach Kriegsende mit Rücksicht auf die Abschnürung Ostpreußens eingerichtet worden. Die Ausführung des Dienstes lag in den Händen der Stettiner Reederei Bräunlich. Bei den von Preußen in Auftrag gegebenen Schiffen handelt es sich wohl um die Dampfer „Hansestadt Danzig“ und „Preußen“, die 1926/27 in den Dienst der Linie treten.

Der Reichskanzler hält für angezeigt, wegen der Vergebung eines Teiles von Aufträgen hinsichtlich dieser beiden Schiffe, wenigstens der Maschinen, mit Preußen Fühlung zu nehmen und im schriftlichen Wege festzustellen, ob Preußen seinen ablehnenden Standpunkt auch weiter aufrechterhalte.

Der Reichskanzler regt ferner an, außerdem mit der Reichsbahn-Gesellschaft Fühlung zu nehmen.

Hinsichtlich der Steuerfrage berichtet der Reichsminister der Finanzen daß er mit einer Deputation von Ostpreußen die Frage eingehend erörtert und mit der Zusage weitgehender und langfristiger Stundungen nach seiner Ansicht die Wünsche der Deputation voll erfüllt habe.

In der Spiritusfrage könne er Entgegenkommen nicht in Aussicht stellen. Das Branntweinmonopolamt befinde sich in außerordentlichen Schwierigkeiten und werde voraussichtlich völlig umgestellt werden müssen. Es arbeite gegenwärtig mit so großen Verlusten, daß eine Begünstigung Ostpreußens nicht vertreten werden könne.

Besondere Sorge mache ihm die Beamtenfrage; die dortigen Beamten drängten nach dem Reich; niemand wolle gern nach Ostpreußen gehen.

Als Ergebnis der Besprechung wird festgestellt:

a)

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wird mit der Preußenkasse6 wegen der vorzugsweisen Berücksichtigung Ostpreußens, und zwar der Landwirtschaft sowohl wie der Industrie, Fühlung nehmen.

b)

Der Reichskanzler wird bei nächster Gelegenheit mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, Herrn v. Siemens, die Tariffrage mit dem Ziele der Begünstigung Ostpreußens besprechen, [128] namentlich was die Vieh- und Kohlenfrachten anlangt. Im Anschluß daran wird eine weitere Besprechung mit Herrn v. Siemens unter Zuziehung des Reichsverkehrsministers und des Staatssekretärs Fischer in Aussicht genommen7.

c)

Die Vergebung von Aufträgen nach Ostpreußen, insbesondere nach Elbing, soll von den beteiligten Ressorts im Benehmen auch mit den zuständigen preußischen Stellen weiterbehandelt werden. Alle Ressorts sollen ihre Aufträge für ostpreußischen Bedarf möglichst in Ostpreußen vergeben.

d)

Über das Ergebnis dieser Verhandlungen soll in nicht allzu ferner Zeit im Kabinett Bericht erstattet werden.

e)

Die Reichskanzlei wird beauftragt, diese Berichterstattung im Auge zu behalten8.

6

Volkstümliche Bezeichnung für „Preußische Zentralgenossenschaftskasse“ – öffentlichrechtliche Bankanstalt in Berlin, gegr. 1895 zur Förderung des genossenschaftlichen Personalkredits.

7

Zu diesen Besprechungen kommt es offenbar nicht, wohl aber zu einer Unterredung zwischen Luther und Oeser, über die Pünder am 9. 3. vermerkt: Oeser habe die Gewährung ermäßigter Kohlentarife für Ostpreußen nur unter der Bedingung in Aussicht stellen wollen, daß die RReg. ihn dazu besonders ermächtige. – Der RVM teilt mit Schreiben vom 21. 4. mit: Es sei in Aussicht genommen, auf den Bahnlinien zwischen den dt. Kohlenerzeugungsgebieten und dem nord- und ostdeutschen Küstenraum, der dem Wettbewerb der engl. Kohle besonders ausgesetzt sei, die Vorkriegssondertarife wieder einzuführen. Diese Maßnahme werde auch Ostpreußen sehr zugute kommen. Was die geforderte Frachterleichterung bei Vieh betreffe, so sei die zum 1.7.24 eingeführte 22%ige Ermäßigung für ostpr. Rinder inzwischen bis zum 30.9.25 verlängert worden (R 43 I /1851 , Bl. 192, 218 f.).

8

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 71, P. 1.

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