2.66.1 (lut1p): Notlage der Vulkanwerft.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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RTF

Notlage der Vulkanwerft.

Der Reichswirtschaftsminister trug den Sachverhalt entsprechend seiner Darlegung in Rk. 2244 vor1. Er teilte mit, daß ein Unterausschuß des Hauptausschusses sich am 3. April mit der Frage beschäftigt und grundsätzlich das Einverständnis zu einer Hilfeleistung erteilt habe, ohne dazu Stellung zu nehmen, ob diese auf direktem oder indirektem Wege zu geschehen habe. Der Hauptausschuß werde heute zusammentreten und auf Grund der vom Kabinett zu fassenden Entschließung weiter verhandeln. Es werde keine Schwierigkeiten bereiten, etwa folgenden Antrag einzubringen:

1

S. Dok. Nr. 57, P. 9, dort bes. Anm. 6.

Die Reichsregierung wird ermächtigt, dem Stettiner Vulkan etwa 7½ Millionen Mark aus Reichsmitteln zur Verfügung zu stellen, die durch Hypotheken oder Aktienlombardierung sichergestellt werden, zunächst auf 2 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere 1¾ Jahre. Voraussetzung sei, daß Preußen den gleichen Betrag zur Verfügung stelle. Die Mittel seien zum Reichsbank-Diskontsatz zu vergeben, der auch für die etwa einzuschaltenden Banken maßgebend sein müsse, damit der Vulkan nicht unnötig hohe Zinsen zu zahlen habe. Es sei offenzulassen, ob die Hilfeleistung im Wege der Liquiditäts- und Ausfallgarantie oder direkter Hergabe von Reichs- und preußischen Mitteln geschehe.

Bedenklich sei die ganze Maßnahme wegen der großen Gefahr der Berufungen. Die Berufungen würden vielleicht weniger zahlreich sein, wenn direkte Mittel zur Verfügung gestellt würden. Freilich habe sich Preußen nur dazu bereitgefunden, eine Liquiditäts- und Ausfallbürgschaft zu übernehmen.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß die Unterstützung nach der bereits gewährten Unterstützung an Rheinmetall und im Zusammenhang mit der wahrscheinlich notwendig werdenden Unterstützung von Krupp2 den Anfang einer schiefen Ebene darstelle. Eine moralische Verpflichtung oder ein sonstiges Interesse des Reichs würde in vielen Fällen leicht konstruiert werden können. Eine Hingabe von barem Gelde halte er für völlig ausgeschlossen, und zwar vor allem deswegen, weil die Kassenbestände eine derartige Unterstützung nicht zuließen; sie seien in wenigen Tagen von 270 auf 60 Millionen[238] zurückgegangen. Wenn es nicht gelingt, erhebliche Rückstellungen zu machen, um der der Eisenbahn aus dem Verkauf von Vorzugsaktien drohenden Gefahr zu begegnen, würde die Reichsbahn notleidend werden, da sie irgendeine nennenswerte Dividende für die Vorzugsaktien nicht sicherstellen könne. Das Reich müsse also vor allen Dingen der Reichsbahn aushelfen und einen großen Posten der Vorzugsaktien erwerben, um dadurch der Reichsbahn die Fortführung ihres Betriebes und die Verbesserung des Oberbaues zu ermöglichen. Auch der Reichstag dränge dauernd in dieser Richtung. Der vorhandene Betriebsfonds von 300 Millionen Mark reiche dazu nicht aus, daher könne hinsichtlich des Vulkan allenfalls eine Garantieübernahme in Frage kommen. Da Preußen nur eine Garantie geben wolle3, käme das Reich bei Gewährung barer Zuwendungen in eine mißliche Lage. Eine Garantiegewährung von Reich und Preußen genüge aber, um dem Vulkan im Wege über die Banken die nötigen Mittel zuzuführen. Die Garantie bringe dem Reich keine direkte Gefahr, da der Vulkan für Summen bis zu 15 Millionen Mark sicher genug sei. Das Steueraufkommen zur Liquiderhaltung wirtschaftlich schwacher Betriebe zu verwenden, könne nicht verantwortet werden, auch aus dem Grunde, weil dann die Beamten sofort mit ihren vielleicht nicht unberechtigten Wünschen erneut in starkem Umfang hervortreten würden.

2

S. Dok. Nr. 71, P. 2.

3

Dies wurde mitgeteilt vom PrHandM mit Schreiben an den RWiM vom 26. 3., worin mit besonderem Nachdruck für die Aufrechterhaltung der Vulkanwerke eingetreten wird (abschrl. an Rkei am 28. 3. in R 43 I /2146 , Bl. 167 f.).

Der Reichskanzler hob erneut hervor, daß er genau umgekehrter Ansicht sei. Die Annahme, daß der Vulkan für die in Betracht kommende Summe sicher sei, erscheine ihm utopisch, denn die Werte, die in ihm steckten, trügen keine Früchte; das Unternehmen sei unverkäuflich. Sie hätten daher zu großen Teilen nur einen Schrottwert. Die Garantieübernahme würde das Reich weiter in den Abgrund führen, während die Hingabe baren Geldes den Vorzug hätte, daß Berufungen durch den Hinweis auf die Erschöpfung barer Mittel begegnet werden könne, während Bürgschaften ins Uferlose gehen müßten. Sei erst mit einer Bürgschaftsübernahme der Anfang gemacht, so würden Reich und Preußen alsbald genötigt werden, in großem Umfange weitere Bürgschaften zu übernehmen, ohne die Mittel zu haben, nachher bei Inanspruchnahme aus den Bürgschaften die Ansprüche befriedigen zu können. Mit einer Bürgschaft im Falle Vulkan voranzugehen, bedeute daher ein ungeheures finanzielles Wagnis.

Der Reichsminister des Innern sah keinen wesentlichen Unterschied darin, ob bares Geld gegeben oder eine Garantie übernommen werde. Es handle sich aber um eine fundamentale Frage, die sich wie eine Lawine entwickeln werde. Der Gefahr müsse man mit klarem Auge begegnen. Es gebe eine Reihe von notleidenden Anlagen, die zwar hohe Friedenswerte darstellten, aber bei Untersuchung auf ihre Produktivität nichts bedeuteten. In zwangsmäßiger Inbetriebhaltung unrentabler Unternehmungen liege eine Defizitwirtschaft. Krupp habe sich bemüht, seine Betriebe rentabel zu gestalten, d. h. den wirtschaftlichen Schrott auszumerzen. Wenn Subsidien gewährt werden sollten, so müßte das in aller Öffentlichkeit erörtert und genau geprüft werden, ob Aussicht bestehe, den[239] Betrieb nach menschlicher Voraussetzung nutzbringend zu gestalten. Daß sich keine Bank fände, die Mittel herzugeben, bedeute eine vernichtende Kritik. Darin, daß der Unterausschuß des Reichstags die Form der Unterstützung offengelassen habe, liege nur das Bestreben, die volle Verantwortung auf die Reichsregierung zu überwälzen, die sich hernach vor einem Untersuchungsausschuß werde verantworten müssen. Es sei notwendig, einen klaren Plan zu fassen, wie man derartige Fragen in Zukunft behandeln wolle, und zwar ehe die große Aufgabe der Umstellung der Wirtschaft einsetze; sonst würden die im Einzelfalle gegebenen Mittel verzettelt werden. Ein solcher Plan sei zur Zeit aber nicht vorhanden. Solange die Außenhandelsstatistik so stark passiv bleibe wie bisher4, sei ein Einspringen des Reichs im Einzelfall ohne grundsätzliche Klarheit über die Ziele kaum zu verantworten.

4

Die dt. Außenhandelsbilanz 1924 ergab im reinen Warenverkehr ein Passivum von 2,6 Mrd. RM.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß, wenn wirtschaftlich richtig gehandelt werden solle, das Reich überhaupt nicht einspringen dürfe, sondern der Wirtschaft ihre Sanierung allein überlassen müsse. Der Reichstagsausschuß könne die Ermächtigung zu Kreditgewährungen geben; jede bare Zuwendung müsse aber im Etatswege angefordert werden. Durch das letztere würde die Gefahr von Berufungen ausgelöst und auch im Auslande der Eindruck erweckt werden, daß das Reich in sehr günstiger Lage sei. Für die gegenwärtig in Anspruch genommene Summe seien die Anlagen des Vulkan bei bloßer Garantiegewährung eine ausreichende Deckung, und zwar allein mit Rücksicht auf den Grundstückswert und den Wert der Gebäude. Politisch sei es richtiger, dadurch, daß diese oder jene Werke stillgelegt würden, im Auslande die Schwäche der deutschen Wirtschaft klar zutage treten zu lassen.

Der Reichskanzler hob hervor, daß gerade das Verhalten des Hauptausschusses zeige, wie leichtsinnig der Reichstag derartige Fragen behandle. Er ziele mit seiner ganzen Taktik darauf hin, derartige Wege zu erschweren. Die Bürgschaft sei eine zu leichte Formel. Werde sie einmal gegeben, dann rolle die Lawine hinweg. Die Bürgschaft würde nach den Arbeitgebern auch die Arbeitnehmer auf den Plan rufen, deren Wünschen dann sämtliche Parteien in jedem Falle nachgeben würden.

Der Reichsverkehrsminister hielt die negative Einstellung seitens des Reichsministers der Finanzen für bedenklich. Wenn in der Wirtschaft wertvolle Organe zerstört würden, dann würden damit wesentliche Voraussetzungen der Gesunderhaltung der deutschen Gesamtwirtschaft vernichtet. Im übrigen schloß er sich der Auffassung des Reichskanzlers an.

Ministerialdirektor Dr. Nobis gab für die preußische Regierung die Erklärung ab, daß Preußen sich nur in der Höhe beteiligen könne, die das Reich den Stettiner Werken des Vulkan zuwende. Für die Hamburger Werke müsse die Hamburgische Regierung mit dem Reich eintreten. Preußen, das einen wesentlichen Teil auch der Reichseinnahmen mit aufbringe, trüge Bedenken gegen eine Unterstützung der Vulkanwerke in Hamburg überhaupt.

[240] Der Reichsverkehrsminister trat dafür ein, daß im Falle einer Unterstützung der Vulkan sein Schwergewicht wieder nach Stettin zurückverlegen müsse. Auch das Reich habe kein Interesse daran, die Hamburgischen Werke zu unterstützen, da in Hamburg bereits mehr Werften vorhanden seien, als gegenwärtig dort wirtschaftlich ausgenutzt werden könnten.

Kapitän z. S. Lohmann legte dar, daß die Marine weniger an den Hamburger als vor allem an den Stettiner Werken des Vulkan ein großes Interesse habe. Wenn das Reich einspringe, müsse der Vulkan gezwungen werden, die Reichsmittel lediglich seinen Stettiner Werken zuzuführen. Die Marine sei darauf angewiesen, in der Ostsee eine leistungsfähige Werft zu haben. Als solche komme nach seiner ganzen Geschichte ausschließlich der Stettiner Vulkan in Frage. Er müsse als etwas Besonderes angesehen und auf jeden Fall erhalten werden.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft betonte die Notwendigkeit, auch der Landwirtschaft mit Krediten zu helfen, wenn in diesem Falle geholfen werde. Die Kreditnot der Landwirtschaft sei geradezu verzweifelt. Wenn weiter anderen Industriezweigen geholfen werde, sei nicht zu verantworten, die Landwirtschaft ohne gleichartige Unterstützung zu lassen. Wegen der Unmöglichkeit, derartige ebenso berechtigte Wünsche von der Hand zu weisen, einerseits und andererseits der Unerfüllbarkeit dieser Wünsche, sei das Beschreiten des Weges der Unterstützung in jeder Form außerordentlich bedenklich.

Der Reichsminister der Finanzen betonte ebenfalls, daß die Hilfsaktion, wenn überhaupt unternommen, auf die Stettiner Werke beschränkt werden müsse. Hinsichtlich des Weges müsse er seine von der des Reichskanzlers vollständig abweichenden Ansicht aufrechterhalten. Er würde gezwungen sein, sein Veto einzulegen, falls das Kabinett bare Zuwendungen beschließen sollte. Er bäte, heute nur eine grundsätzliche Entscheidung über die Unterstützung zu fassen und das Wie offenzulassen. Vor einer Entscheidung darüber, ob im Wege der Bürgschaft oder der baren Hergabe von Mitteln geholfen werden solle, halte er für notwendig, dem Kabinett die Finanzlage einmal eingehend darzulegen5. Neben der vorhin erwähnten Notlage der Reichsbahn verlange auch die Regelung der Aufwertung, der Übergang zur vierteljährlichen Steuererhebung und zu Vierteljahrszahlungen der Gehälter, ferner die Entschädigung der geschädigten Auslandsdeutschen ganz erhebliche einmalige Aufwendungen, die die vorhandenen Mittel völlig aufbrauchen würden. Seine Politik müsse dahin gehen, aus den Kassenbeständen für ganz bestimmte Zwecke Rückstellungen zu machen, gegen die niemand Einwendungen erheben könne, und die bei der Reichshauptkasse für die einzelnen Zwecke besonders festzulegen seien. Da diese Zwecke die vorhandenen Mittel erschöpfen würden und laufende Aufwendungen ähnlicher Art nicht möglich seien, so könne eine Aufwendung barer Mittel bei Industriesubventionen nicht verantwortet werden, zumal auch wegen der psychologischen Rückwirkung im In- und Auslande. In etwa einem halben[241] Jahr müsse eine neue Besoldungsordnung vorgelegt werden6. Jeder Anlaß, der von den Beamten dazu benutzt werden könne, schon jetzt eine wesentliche Erhöhung ihrer Gehälter zu erlangen, würde die Verabschiedung dieser Besoldungsordnung erschweren.

5

S. Dok. Nr. 94, P. 1.

6

Hierzu kommt es während der Amtszeit des Kabinetts Luther nicht mehr, sondern lediglich zu erneuter Verlängerung des geltenden Besoldungssperrgesetzes. S. dazu Dok. Nr. 292, P. 3.

Der Reichskanzler begrüßte die Anregung des Reichsministers der Finanzen, über die Finanzlage des Reichs eingehend Vortrag zu halten, und billigte seinen Standpunkt hinsichtlich der Festlegung der Reserven, hielt im übrigen aber die Gefahren aus Bürgschaftsübernahmen für unvergleichlich viel schwerer als bei der Hergabe barer Mittel in einem Einzelfall.

Ministerialrat Dr. Sommer sprach sich wegen der besonderen Lage des Vulkan für die Unterstützung aus. Es sei Aufgabe des Staates, wesentliche Wirtschaftsunternehmungen lebensfähig zu erhalten, daher habe sich Preußen entschlossen, im Bürgschaftswege zu helfen. Bare Mittel könne es nicht aufwenden, da solche nicht vorhanden seien.

Der Reichswirtschaftsminister wies auf die aus Zwecken der Landesverteidigung sich ergebende Notwendigkeit hin und bat um die Ermächtigung, vor dem Hauptausschuß eine Erklärung im Sinne seines ursprünglichen Antrages abzugeben, dabei aber den Weg der Hilfeleistung völlig offenzulassen.

Der Reichsminister des Innern erkannte die Notlage des Vulkan als einen Ausnahmefall an. Der Charakter eines solchen müsse aber auch gewahrt bleiben. Eine Garantieübernahme habe nur dann Wert, wenn auch die Privatwirtschaft an der Aufbringung der Mittel mitbeteiligt werde. Lasse sich das nicht herbeiführen, dann sei die Hergabe barer Mittel das geringere Übel.

Der Reichskanzler wandte sich gegen die Ausführungen des Ministerialrats Sommer, die eine Formel bildeten, die in jedem einzelnen Falle jedes Wirtschaftsunternehmen für sich in Anspruch nehmen könne. Der einzig maßgebliche Gesichtspunkt könne nur der der Landesverteidigung sein und die Notwendigkeit, der Marine in der Ostsee eine leistungsfähige Reparaturwerft zu erhalten. Er stimmte dem zu, daß bei den Verhandlungen vor dem Haushaltsausschuß die Form der Hilfeleistung völlig offengehalten werde. Selbst wenn nach außen in Form einer Bürgschaft geholfen würde, so müßte doch nach innen der ganze Betrag zurückgestellt werden, der für die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft in Frage kommen könne. Auf die Mitwirkung Preußens und der Banken bei Inanspruchnahme aus der Bürgschaft sei nachdrückliches Gewicht zu legen.

Der Reichsminister der Finanzen betonte ebenfalls, daß die Unterstützung nur in der Form geschehen könne, daß die Banken alle Mittel, um von dem Vulkan das von ihnen auszuleihende Geld zurückzuerhalten, erschöpfen müßten und auch eigene Mittel opfern müßten, ehe das Reich in Anspruch genommen werden könne.

Der Reichswirtschaftsminister hielt für ausgeschlossen, daß die Banken eine Rückbürgschaft für das Reich übernehmen würden.

[242] Der Reichskanzler betonte, daß die Verhandlungen mit dem Vulkan zu weit fortgeschritten seien, als daß man jetzt völlig ablehnen könne. Auf seinen Antrag wurde der Reichswirtschaftsminister ermächtigt, vor dem Hauptausschuß die grundsätzliche Bereitwilligkeit der Regierung zu helfen bekanntzugeben, aber den Weg für die Hilfeleistung offenzuhalten, und ferner beauftragt, dafür zu sorgen, daß die Banken mit eigenem Interesse und eigenen Geldern sich an der Hilfeleistung beteiligen. Es soll ferner im Hauptausschuß erklärt werden, daß Preußen bereit sei, für Stettin im gleichen Umfange wie das Reich einzutreten. Hamburg soll bei der Unterstützung nicht in Betracht kommen, die Unterstützung soll sich vielmehr nur auf die Stettiner Werke erstrecken.

Min. Direktor Dr. Nobis erklärte hierauf, daß Preußen bereit sei, eine Garantie bis zu 7,5 Millionen zu leisten7.

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Dieser Absatz nachträglich eingefügt gemäß Verfügung der Rkei vom 22. 4. (R 43 I /2146 , Bl. 209 und 1401, R 43 I /1401 , Bl. 3-14, hier: Bl. 14).

Über die Durchführung der Kreditaktion berichtet der RWiM mit Schreiben an den RK vom 20. 6.: Nachdem der Haushaltsausschuß des RT die Absicht der RReg., gemeinsam mit Preußen die Bürgschaft für einen Kredit in Höhe von 15 Mio RM zu übernehmen, in einer Sitzung am 4. 4. gebilligt habe, seien folgende Kreditverträge und Erklärungen unterzeichnet worden: 1) Vertrag zwischen den Staatsbanken (Pr. Staatsbank und Reichskreditgesellschaft) und den Privatbanken (Berliner Handelsgesellschaft und S. Bleichröder). 2) Vertrag zwischen den Privatbanken und den Vulkanwerken. 3) Erklärung der Privatbanken gegenüber den Staatsbanken, wonach sie die Pfandrechte nur als Treuhänder für die Regierung besitzen. 4) Bürgschaftserklärung des RFM und des PrFM bis zu einer Gesamthöhe von je 7,5 Mio RM. Der RWiM teilt abschließend mit, daß die Privatbanken den Vulkanwerken einen weiteren Kredit von 2 Mio RM auf eigene Gefahr gewährt hätten. Abschriften der genannten Verträge und Erklärungen, die alle vom 4. 5. datiert sind, liegen dem Schreiben des RWiM in R 43 I /2146 , Bl. 224-235 bei.

Darauf wurde die Fortsetzung der Sitzung auf Nachmittag 4 Uhr vertagt.

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