2.71.2 (lut1p): 2. Firma Krupp.

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RTF

[250]2. Firma Krupp6.

6

Über die Vorgeschichte der Unterstützungsaktion für Krupp geben die Akten der Rkei keinen lückenlosen Aufschluß. Ein erster Hinweis findet sich hierzu in einem Protokoll Pünders über eine Besprechung zwischen Luther und v. Schlieben vom 23. 3. (Punkt 7: „Krupp“), in der die „Schaffung eines schwarzen Fonds von beträchtlicher Höhe und eines angemessenen Dispositionsfonds für den Reichskanzler“ in Erwägung gezogen worden sei. Ein offizielles Kreditersuchen der Firma Krupp erfolgte nach Ausweis der Akten jedoch erst durch Eingabe an den RWiM vom 27. 3., worin um Gewährung eines Reichsdarlehens in Höhe von 50 Mio RM gebeten wird. Diese Eingabe ist einem Schreiben der Firma Krupp an den RK vom 4. 4. abschrl. beigefügt, in dem noch beantragt wird, „uns die in diesem Monat fälligen Steuern zu stunden und die Verhandlungen über Abrüstungsentschädigung […] unverzüglich zu Ende zu führen und die Beträge anzuweisen.“ Dem Schreiben an den RK sind ferner beigefügt: Zusammenstellungen über den finanziellen Stand und die steuerliche Belastung der Stammfirma und ihrer Tochtergesellschaften, eine tabellarische Übersicht über den Geldbedarf der Firma bis März 1926, eine Liste der bei Krupp zerstörten Maschinen und der vom Reiche dafür geleisteten Entschädigungen (R 43 I /2173 , Bl. 185-189, 238-259, hier: Bl. 188).

Ministerialdirektor Schäffer berichtete über die in der Angelegenheit abgehaltene Ressortbesprechung7. Als Ergebnis dieser Besprechung habe sich die übereinstimmende Ansicht ergeben, daß der Firma Krupp geholfen werden müsse. In Betracht käme für diese Unterstützungsaktion ein Betrag von 40–50 Millionen Mark, wovon ungefähr die Hälfte (25 Millionen Mark) aus Reichsmitteln aufgebracht werden müßten, der Rest von Banken. Außerdem komme in Betracht, daß der Firma laufend ein Ausgleich dafür gewährt werden müsse, daß gewisse Betriebe dauernd mit Unterbilanzen arbeiteten8. Die Firma beanspruche Übernahme des Verlustes in Höhe von 2/3 durch das Reich. Dieser Betrag belaufe sich auf rund 240 000 Mark monatlich. Das Sanierungsprogramm, das in Aussicht genommen sei, sei ungefähr auf den Zeitraum von 1½ Jahren abgestellt. Danach solle das Kruppwerk wieder rentabel sein.

7

Ein Protokoll hierzu nicht bei den Akten der Rkei.

8

Hierzu heißt es in der Kruppschen Eingabe an den RWiM (s. Anm. 6): „Die Firma führt auf Wunsch oberster Reichsstellen seit Kriegsende Betriebe fort, die für ihre gegenwärtige Produktion entbehrlich und unwirtschaftlich, aber zur Herstellung bestimmter Kriegsgeräte von den Alliierten einzig in Deutschland zugelassen sind. Hierfür leistet die Firma erhebliche Zuschüsse, die z. B. allein für das Panzerwalzwerk über Mark: 300 000.– monatlich und seit Kriegsende viele Millionen Goldmark betragen. Werkstätten solcher Art kann die Firma künftig nur weiter betreiben, wenn die Verluste auf das Reich abgebürdet werden, wie dies bei dem Schießplatz Meppen zum Teil schon geschieht.“ (R 43 I /2173 , Bl. 238-259, hier: Bl. 243).

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß sich nach Berechnung seines Ministeriums die Unterstützung aus Reichsmitteln nur auf 21,3 Millionen Mark belaufen könne. Nicht in Betracht komme eine Erhöhung der beanspruchten Entschädigung für Zerstörung von Maschinen u. dergl. Unmöglich sei ferner eine Stundung der Umsatzsteuer. Der Ersatz für unproduktive Arbeit müsse gewährt werden, und zwar in der Form von Zubilligung höherer Preise für getätigte Monopollieferungen.

[251] Der Reichswehrminister hielt die Schätzung des monatlichen Zuschußbedarfs durch das Reich für zu hoch und glaubte, daß dafür nur eine Summe von 150 000 Mark in Betracht käme, die in den Etat eingestellt werden müsse.

Geheimrat Ritscher führte aus, daß für das gesamte Sanierungsprogramm ungefähr 46 Millionen Mark erforderlich wären. Die Reichskredit-Aktiengesellschaft beabsichtige, 6 Millionen zur Verfügung zu stellen, die Seehandlungs-Gesellschaft9 ebenfalls. Als Sicherheit dafür sollten Kuxe in doppelter Höhe zur Verfügung gestellt werden. Erforderlich sei allerdings, daß den genannten Bankinstituten dafür eine Liquiditätsgarantie gewährt werde. Der erforderliche Restbetrag werde durch ein Privatbankkonsortium bereitgestellt werden können, das die Mittel aus dem Ausland (Holland) erhalten könne. Notwendig sei, wenn das Sanierungswerk zum Ziel führen solle, daß alle Maßnahmen in ein einheitliches Sanierungsprogramm eingefügt würden, damit nach Verbrauch der Mittel nicht eine Lage entstände, die weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich mache.

9

Pr. Staatsbank.

Staatssekretär Geib führte aus, daß aus den Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge10 Mittel für Wirtschaftskredite grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt werden könnten.

10

S. Anm. 7 zu Dok. Nr. 57.

Der Reichswirtschaftsminister schloß sich der Ansicht des Geheimrats Ritscher an, daß ein einheitliches Sanierungsprogramm aufgestellt werden müsse, Teilmaßnahmen seien nicht zweckmäßig. Das Reichswirtschaftsministerium werde ein derartiges Sanierungsprogramm aufstellen und dem Kabinett zur Beschlußfassung unterbreiten11.

11

Nicht wieder im Kabinett behandelt. Über die Gestaltung des Sanierungsprogramms fanden sich keine weiteren Hinweise in den Akten.

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