2.73.1 (lut1p): 1. Entwurf eines Gesetzes über die Aufwertung von Hypotheken und anderen privatrechtlichen Ansprüchen (Aufwertungsgesetz).

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1. Entwurf eines Gesetzes über die Aufwertung von Hypotheken und anderen privatrechtlichen Ansprüchen (Aufwertungsgesetz).

[Es wurden die vom Reichsrat in erster Lesung beschlossenen Änderungen zum Regierungsentwurf1 erörtert. Nach eingehender Beratung bestand in den wesentlichen Punkten Übereinstimmung dahin, für den Fall, daß der Reichsrat seine Beschlüsse in zweiter Lesung aufrechterhalten sollte, Doppelvorlage im Reichstag einzubringen2.]

1

Der Entwurf war dem RR am 25. 3. zugeleitet worden (RR-Drucks. Nr. 56, Bd. 1925, I).

2

Zum Ergebnis der zweiten Lesung des RR und zur Doppelvorlage der RReg. s. weiter Dok. Nr. 76, P. 1, dort auch Anm. 2.

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