2.77.1 (lut1p): [Amtsantritt des Reichspräsidenten; Aufwertungsfrage; deutsch-spanische Wirtschaftsverhandlungen]

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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RTF

[Amtsantritt des Reichspräsidenten; Aufwertungsfrage; deutsch-spanische Wirtschaftsverhandlungen]

Der Reichskanzler stellte die Frage zur Erörterung, welche Formalien bei Amtsantritt des neugewählten Reichspräsidenten1 zu erfüllen seien. Er selbst führte aus, daß keine juristische Veranlassung zum Rücktritt oder zur Niederlegung der Ämter bestehe. Im Falle eines Rücktritts würde das Kabinett formell ein neues Kabinett sein und aufs neue sich des Vertrauens des Reichstags versichern müssen. Daher würde dann erneut die Vertrauensfrage akut werden. Der zukünftige Reichspräsident habe die Befugnis, den Reichskanzler zu entlassen. Er schlage vor, sich auf diesen Standpunkt zu stellen, d. h. die Regierung solle im Amt bleiben und die Entschließungen des neuen Reichspräsidenten abwarten. Er habe diese Fragen mit Herrn v. Hindenburg durchgesprochen, der diese Auffassung geteilt habe2.

1

Die Vereidigung Hindenburgs vor dem RT erfolgt am 12. 5. (RT-Bd. 385, S. 1721 ).

2

Über diese Besprechung, die lt. Pressemeldungen am Vormittag des 28. 4. stattgefunden haben soll (s. z. B. „Die Zeit“ vom 29. 4.), eine nicht signierte, offenbar von Luther angefertigte Aufzeichnung („Ergebnis der Besprechung mit Herrn Generalfeldmarschall von Hindenburg“) in R 43 I /579 , Bl. 6 f.. Die Aufzeichnung trägt am Kopf den handschrl. Datumsvermerk: 27.4.25. S. dazu weiter Anm. 5.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns schloß sich dem an. Eine Veranlassung für die Reichsregierung, die Initiative hinsichtlich des Rücktritts zu ergreifen, sei nicht gegeben. Damit würde ein Präjudiz geschaffen werden, das der Reichsregierung zu schaffen nicht zustehe, da die Verfassung derartiges nicht vorsehe. Aus einem Rücktritt würde zu Unrecht gefolgert werden können, daß die Reichsregierung die Rechtslage als zweifelhaft ansähe.

Das Reichskabinett billigte einhellig diese Meinung.

Der Reichskanzler warf sodann die Frage auf, ob von dieser Auffassung der Öffentlichkeit Kenntnis zu geben sei.

Reichsminister des Innern Schiele hielt einen Anlaß dazu für nicht gegeben.

Reichsminister der Justiz Dr. Frenken wies darauf hin, daß in der Presse eine Nachricht erschienen sei, das Kabinett würde sich heute mit der Frage des Rücktritts beschäftigen3. Er hielt daher eine kurze Presseäußerung für angezeigt.

3

Eine entsprechende Meldung z. B. in: „Die Zeit“ vom 27. 4.

Ministerialdirektor Dr. Kiep teilte mit, daß die Presse, vor allen Dingen die Linkspresse, auf dem Standpunkt stehe, eine Veranlassung zum Rücktritt sei nicht gegeben, der Rücktritt würde die Rechte der Volksvertretung beeinträchtigen.[261] Die Frage sei aber sehr viel erörtert worden, so daß es zweckmäßig sei, eine farblose Erklärung in Form eines kurzen Kommuniqués herauszugeben.

Der Reichskanzler berichtete – ohne auf Einzelheiten einzugehen – ganz kurz zusammenfassend über das Ergebnis seiner Besprechung mit Herrn von Hindenburg. Er habe mit ihm die politische Lage ganz allgemein unter Hervorhebung der wesentlichsten Punkte besprochen und Übereinstimmung erzielt4. Konkrete Mitteilungen darüber könnten in der Öffentlichkeit nicht gemacht werden. Sodann habe er das Wann und Wie der Einführung erörtert5. Auch darüber sei eine konkrete Mitteilung an die Presse noch nicht möglich, da noch Verhandlungen mit dem Reichstagspräsidenten und dem Stellvertreter des Reichspräsidenten notwendig seien, außerdem auch noch nähere Vereinbarungen mit dem Reichswehrminister. Daher bleibe als Gegenstand für eine Pressenotiz nur die Frage des Rücktritts. Er habe gegen eine kurze Notiz keine Bedenken. Herr Minister Stresemann habe ihm gegenüber Gewicht darauf gelegt, daß mit Rücksicht auf seine Krankheit6 zum Ausdruck käme, daß er an der Teilnahme verhindert gewesen sei, daß jedenfalls aber von ihm die Initiative für die heutige Besprechung nicht ausgegangen sei. Er halte es für zweckmäßig, ähnlich auch hinsichtlich des ebenfalls behinderten Ministers Dr. Geßler zu verfahren.

4

Die Aufzeichnung Luthers (s. Anm. 2) enthält hierzu keine näheren Einzelheiten. Wie Stresemann in einer Tagebuchnotiz vom 28. 4. vermerkt, habe der RK ihm darüber wie folgt berichtet: „Gegen den Sicherheitspakt hat er einige Bedenken erhoben, von denen Luther sagte, daß sie etwa die allgemeinen Bedenken wiedergäben, die die Deutschnationalen gegen dieses außenpolitische Vorgehen vorzubringen pflegen.“ Luther nehme aber nicht an, „daß Hindenburg daraus irgendwelche praktischen Folgerungen ziehen wird.“ (Stresemann, Vermächtnis, Bd. II, S. 56).

5

Nach der Aufzeichnung Luthers habe Hindenburg u. a. gebeten, „die Rede, die er im Reichstag gelegentlich der Eidesleistung halten will, vorzubereiten, wobei es darauf ankommen wird, die Rede des Reichstagspräsidenten vorher auszutauschen.“ Hindenburg habe ferner erklärt, StS Meissner ersuchen zu wollen, zunächst im Amt zu bleiben. „Die endgültige Besetzung des Staatssekretärpostens im Büro des Reichspräsidenten will Herr v. Hindenburg sich vorbehalten, dabei aber in engster Verbindung mit dem Reichskanzler bleiben.“

Umfangreiches Aktenmaterial über Planung und Programm der Amtseinführung Hindenburgs gleichfalls in R 43 I /579 .

6

Stresemann war in diesen Tagen an einer Angina erkrankt.

Reichsminister der Justiz Dr. Frenken hielt für zweckmäßig, diese Dinge nicht zu erwähnen, insbesondere auch nicht im einzelnen auf die Gedankengänge, die der Reichskanzler und der Minister Brauns eingangs dargelegt hätten, einzugehen.

Es wurde beschlossen, ein kurzes Kommuniqué lediglich darüber herauszugeben, daß die Reichsregierung einen Rücktritt nicht für erforderlich halte und im Anschluß daran ganz kurz auf die Besprechungen des Reichskanzlers mit dem zukünftigen Reichspräsidenten hinzuweisen7. Außerdem wird der Reichskanzler nach Benehmen mit von Hindenburg ein Kommuniqué über die Erörterungen mit diesem herausgeben.

7

So in: „Die Zeit“ vom 29. 4. Hinzugefügt ist noch, daß der erkrankte RAM dem Kabinettsbeschluß nachträglich zugestimmt habe.

[262] Der Reichskanzler erwähnte dabei, daß Herr v. Hindenburg ihm engste Fühlungnahme mit dem Reichskanzler zugesagt habe und er daher seinerseits ebenfalls engste Fühlung aufrechterhalten wolle.

Im Anschluß daran teilte Minister v. Schlieben mit, daß er beabsichtige, möglichst bald im Plenum eine große Rede über Steuergesetze und Finanzausgleich unter Einbeziehung der Aufwertungsfrage, soweit das Reichsfinanzministerium in Frage komme, zu halten. Er erbat die Zustimmung des Reichskabinetts dazu, am 29.4.25 im Ältestenausschuß anzuregen, diese Gesetze auf die Tagesordnung des 1. Mai zu setzen8.

8

Der RFM hält die angekündigte Rede bereits in der RT-Sitzung am 30. 4., in der die genannten Gesetzentwürfe erstmals beraten werden (RT-Bd. 385, S. 1464  ff.).

Das Kabinett war einverstanden.

Weiter erbat Minister von Schlieben die Zustimmung des Kabinetts dazu, dem Aufwertungsausschuß, dem Steuerausschuß und dem Hauptausschuß in einer gemeinsamen Sitzung eine zusammenfassende Darstellung der gegenwärtigen Finanzlage zu geben. Er wolle dabei die Kassenlage und die Verwendung der Kassenüberschüsse mit voller Offenheit darlegen. Gewisse Mitteilungen aus diesem Bereich seien aber im Plenum nicht möglich, während auf der anderen Seite die genannten drei Ausschüsse genau ins Bild gesetzt werden müßten, damit ihre Beschlüsse sich nicht aus dem Rahmen des finanziell Möglichen entfernten.

Nachdem die Minister Schiele und Brauns Bedenken gegen eine Debatte im großen Gremium dieser drei Ausschüsse geäußert hatten, wies Minister v. Schlieben darauf hin, daß er nicht beabsichtige, eine Debatte zuzulassen, sondern nur seinerseits eine Erklärung abgeben und sodann auf an ihn zu richtende Fragen antworten wolle. Mit dieser Maßgabe war das Kabinett damit einverstanden, eine gemeinsame Sitzung der drei Ausschüsse bei dem Reichstagspräsidium anzuregen.

Auf Anregung von Minister Dr. Neuhaus brachte der Reichskanzler eine Anfrage des Reichstagspräsidenten zur Sprache, ob der Spanische Handelsvertrag alsbald auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt werden solle9.

9

Der 21. Ausschuß des RT, seit dem 23. 1. mit der Beratung des Gesetzentwurfs über den dt.-span. Handelsvertrag befaßt (s. dazu Dok. Nr. 4, Anm. 2), hatte in seinem am 1. 4. fertiggestellten „Mündlichen Bericht“ beantragt, den GesEntw. abzulehnen und die RReg. zu ersuchen, sofort mit der span. Reg. in neue Verhandlungen über den Abschluß eines Handelsabkommens einzutreten und einen Vertrag nur dann abzuschließen, wenn materielle Meistbegünstigung für dt. Industrieerzeugnisse sowie ausreichender Zollschutz für die dt. Landwirtschaft, insbesondere für den Weinbau erreicht werden könne (RT-Drucks. Nr. 760, Bd. 399 ). Zum Fortgang s. Dok. Nr. 90.

Das Kabinett war einhellig der Auffassung, daß dem Ältestenrat am 29.4.25 nahegelegt werden solle, zunächst von einer Anberaumung einer Plenarsitzung über den Spanischen Handelsvertrag abzusehen. Der Reichskanzler wird Herrn Minister Stresemann unterrichten.

Abschließend erbat der Reichskanlzer die Ermächtigung dazu, gemäß dem Beschluß des XXIII. Ausschusses10 vom 28. April 1925 ihm und dem Minister[263] Stresemann sowie den früheren Ministern Sollmann und Schmidt die Genehmigung zur Zeugenaussage vor dem Ausschuß darüber zu erteilen, ob die Reichsregierung mit ihrer Verpflichtung gegenüber der Ruhrindustrie zum Ersatz der Schäden eine privatrechtlich verbindende Verpflichtung habe eingehen wollen11.

10

Untersuchungsausschuß Ruhrentschädigung. Der Ausschuß war am 20. 2. nach kurzer Debatte des RT über die vom RFM am 16. 2. vorgelegte Denkschrift zur Ruhrentschädigung (s. Dok. Nr. 17, dort bes. Anm. 1 und 2 und Dok. Nr. 21, P. 1) gebildet worden (RT-Bd. 384, S. 855 ). Er sollte prüfen, ob die Entschädigungszahlungen, die die RReg. 1924/5 im Zusammenhang mit der Ruhrbesetzung an die Rhein- und Ruhrindustrie geleistet hatte (s. Anm. 3 zu Dok. Nr. 10), begründet und angemessen waren.

11

Die Vorladung zur Einvernahme war mit Schreiben des Abg. v. Lindeiner-Wildau (DNVP), des Ausschußvorsitzenden, am 28. 4. ergangen (R 43 I /455 , Bl. 107). – Die Vernehmung Luthers und des RMWiederaufbau a. D. Schmidt erfolgt am 1. 5., die des RAM am 4. 5., während auf die Einvernahme des ehem. RIM Sollmann verzichtet wird. Luther und Stresemann bekräftigen dabei die bereits vor dem Kabinett am 13. 2. vertretene Auffassung (s. Dok. Nr. 21), die RReg. habe ihr Entschädigungsübereinkommen mit der Ruhrindustrie als privatrechtlich einklagbare Verpflichtung angesehen. S. die protokollarischen Niederschriften über die Zeugenvernehmungen in Anlage 6 zum „Bericht des 23. Ausschusses (Untersuchungsausschuß – Ruhrentschädigung)“ vom 5.7.27 (RT-Drucks. Nr. 3615, Bd. 417 ). – Der Ausschuß, der seine Feststellungen am 15.12.26 beendet, spricht sich in seinem abschließenden Votum u. a. dahin aus, daß unabhängig davon, daß die RReg. ihre gegenüber der Ruhrindustrie eingegangene Entschädigungsverpflichtung als privatrechtliche Bindung betrachte, eine objektive Verletzung des Etatrechts des RT vorgelegen habe. Er stellt fest, daß in erheblichem Umfange Überzahlungen an den Ruhrbergbau erfolgt seien und daß dessen Ansprüche wesentlich günstiger behandelt worden seien als diejenigen der übrigen durch die Ruhrbesetzung Geschädigten (s. den Bericht des 23. Ausschusses vom 5.7.27). – Der RT schließt sich am 24.1.28 diesem Votum an und erklärt die Arbeiten des Ausschusses für erledigt (RT-Bd. 394, S. 12369 ).

Die Genehmigung wurde erteilt.

Hierauf wurde die Besprechung geschlossen.

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