2.9.2 (lut1p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: Abkommen zwischen der Roheisenindustrie und der eisenverarbeitenden Industrie.

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2. Außerhalb der Tagesordnung: Abkommen zwischen der Roheisenindustrie und der eisenverarbeitenden Industrie.

Der Reichskanzler bat den Reichswirtschaftsminister, sobald als möglich[29] dem Kabinett über die innerwirtschaftliche Bedeutung des Abkommens7 zu berichten.

7

Die dt. Stahlwerke sind seit 1.11.24 in der sog. Rohstahlgemeinschaft vereinigt, deren Ziel es ist, die Rohstahlgewinnung durch Festlegung bestimmter Quotenbeteiligungen der Mitglieder zu regeln und dem Verbrauch anzupassen (Vertragstext, Niederschriften über die Hauptversammlungen der Rohstahlgemeinschaft sowie weiteres umfangreiches Aktenmaterial in R 13 I /44 ).

Der Reichswirtschaftsminister sagte dies zu8.

8

Eine Berichterstattung des RWiM über die innerwirtschaftliche Bedeutung des Abkommens erfolgt nicht. Zur außenwirtschaftlichen Bedeutung s. die Besprechung mit Vertretern der Großeisenindustrie am 11.3.25 (Dok. Nr. 44).

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