2.3 (lut1p): Nr. 3 Vermerk des Ministerialrats Wachsmann über eine Kabinettssitzung am 19. Januar 1925, 11 Uhr betr. Regierungserklärung

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 5). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 3
Vermerk des Ministerialrats Wachsmann über eine Kabinettssitzung am 19. Januar 1925, 11 Uhr betr. Regierungserklärung1

1

Ein Protokoll dieser Sitzung, deren Einberufung Luther in der Kabinettssitzung am 16. 1. angekündigt hatte (s. Dok. Nr. 1, P. 2), konnte in den Akten nicht ermittelt werden. Der Vermerk Wachsmanns ist datiert vom 20.1.25.

R 43 I /1495 , Bl. 17

In der Sitzung des Reichsministeriums vom 19. 1. ds. Js., in der sämtliche Ressorts vertreten waren, wurde die in der Reichstagssitzung um 6 Uhr abzugebende Regierungserklärung besprochen. Der Beratung zugrunde lag die aus der Anlage 1 ersichtliche Fassung; ihr Ergebnis war die Fassung in der Anlage 22.

2

Beide Fassungen sind der Vorlage in R 43 I /1495 , Bl. 18-50 beigefügt. Die zweite Fassung stimmt weitgehend mit der von Luther am gleichen Tage vor dem RT abgegebenen Regierungserklärung (s. RT-Bd. 384, S. 91  ff.) überein.

Die sehr eingehende Aussprache erstreckte sich von 11 Uhr vorm. bis nach 3 Uhr nachm. Gelegentlich der Formulierung der die Staatsform betreffenden Sätze […] ergab sich volle Einmütigkeit darüber, daß die gegenwärtige Staatsform nicht geändert werden solle3.

3

Dazu heißt es in der Regierungserklärung: „Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Reichsregierung ist die republikanische Verfassung vom 11. August 1919. Jeden Versuch, ihre Abänderung auf gewaltsame oder sonst ungesetzliche Weise herbeizuführen, wird die Reichsregierung als Hochverrat mit allem Nachdruck abwehren und verfolgen.“ (RT-Bd. 384, S. 92  f.).

Auf eine Anregung, gelegentlich der Behandlung der außenpolitischen Fragen auch die fünf Weichseldörfer besonders zu erwähnen4, wurde entschieden, dies der zweiten Rede des Herrn Reichskanzlers vorzubehalten5.

4

Es handelt sich um die Weichseldörfer Außendeich, Neuliebenau, Kramershof, Johannisdorf und Kleinfelde, die gemäß Entscheidung der Botschafterkonferenz mit Wirkung vom 1.2.25 endgültig an Polen fallen. Die Orte waren kurz nach der Abstimmung im Gebiet Marienwerder 1920 von Polen besetzt worden, wodurch der dt. Zugang zur Weichsel auf den schmalen Uferstreifen bei Kurzebrack begrenzt wurde. Versuche der Botschafterkonferenz und einer dt.-poln. Grenzkommission, einen beiderseits annehmbaren Ausgleich zu finden, hatten seither zu keinem Erfolg geführt.

In einer Anfrage hatten Abg. der DNVP die RReg. am 9. 1. ersucht, Aufklärung darüber zu geben, was sie bisher unternommen habe, „um die Sanktionierung dieses neuen deutschen Landraubes zu verhindern“ (RT-Drucks. Nr. 218, Bd. 397 ).

5

In seiner RT-Rede am 21. 1. weist Luther, ohne in nähere Einzelheiten zu gehen, auf dt. Einsprüche bei der Botschafterkonferenz hin und versichert, es werde „auch weiterhin versucht werden, eine Besserung der nun erfolgten Regelung zu erreichen.“ (RT-Bd. 384, S. 165 ).

[8] Von dem Herrn Reichsarbeitsminister angeregte Erwähnungen zahlreicher Gesetzesvorlagen und Vorarbeiten zu solchen aus dem Geschäftsbereich des Reichsarbeitsministeriums wurden von ihm selbst nicht weiter verfolgt, nachdem andere Ressorts, insbesondere das Reichsernährungs- und Reichswirtschaftsministerium betont hatten, daß dann entsprechende Ergänzungen des Entwurfs auch vom Standpunkte ihres Ressorts aus geboten sein würden.

W[achsmann]

Extras (Fußzeile):