1.120.1 (lut2p): Der Wohnungsbau und seine Finanzierung.

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RTF

Der Wohnungsbau und seine Finanzierung.

Der Reichsarbeitsminister berichtete zunächst über die Entstehungsgeschichte der anliegenden Denkschrift1. Sein Hauptziel sei, den Wohnungsbau ohne Verteuerung der Baukosten zu steigern. Man müsse alles daransetzen, aus der Wohnungszwangswirtschaft herauszukommen, um hier wieder zu gesunden Verhältnissen zu kommen. Von diesem Gesichtspunkt ausgehend, habe es sich in Begleitung des Preußischen Wohlfahrtsministers2 und des Zentrumsabgeordneten ten Hompel zu dem Reichsbankpräsidenten begeben, um[1117] dessen Auffassung über die Möglichkeit einer Finanzierung seines Planes zu hören. Der Reichsbankpräsident habe bei diesem Gespräch erklärt, daß es sich empfehlen würde, über die Frage der in der Denkschrift erwähnten Auslandsanleihe die Meinung des Reparationsagenten3 einzuholen. (Präsident Schacht erklärt, hier liege ein gewisses Mißverständnis vor). Die Denkschrift – das wolle er ausdrücklich hervorheben – stelle durchaus keine abgeschlossene Arbeit dar, sondern eigentlich nur einen Entwurf, der in jeder Beziehung verbesserungsbedürftig sei. Gerade deshalb habe er geglaubt, daß die Angelegenheit noch nicht kabinettsreif sei, und aus diesem Grunde sei die offizielle Mitteilung an das Kabinett unterblieben. Das Reichswirtschaftsministerium sei jedoch in jedem Stadium unterrichtet gewesen.

1

Die vom RArbMin. am 6. 2. übersandte „Denkschrift über die wirtschaftliche und politische Notwendigkeit des Wohnungsbaus und seine Finanzierung“ (12 Seiten) befindet sich in R 43 I /2345 , Bl. 205-210. Sie stellt fest, daß ein augenblicklicher Fehlbedarf von 600 000 und ein jährlicher Neubedarf von 150 000 Wohnungen bestehe. Diesem Bedarf stehe eine Neuerstellung von nur etwa 100 000 Wohnungen jährlich gegenüber. Das stärkste Hemmnis für eine umfassende Belebung des Baumarktes liege in dem großen Mangel an Baukapitalien. Während vor dem Kriege über den Immobiliarkredit aus dem Realkredit jährlich 1200 Mio für erste Hypotheken für Bauzwecke neu gewonnen worden seien, sei es in den letzten beiden Jahren mit äußerster Mühe möglich gewesen, aus neuen Quellen des Realkredits je 350–400 Mio für Neubauzwecke beizubringen. Außerdem ständen aus der Hauszinssteuer (vgl. Anm. 7) rund 500–600 Mio RM für den Baumarkt zur Verfügung. Die Denkschrift schlägt vor, den Unterschied zwischen der für eine umfassende Belebung des Baumarkts erforderlichen und der aus dem dt. Realkredit zur Verfügung stehenden Summe – etwa 1500 Mio RM für die beiden nächsten Jahre – durch Auslandshypotheken zu beschaffen. Verzinsung und Tilgung dieser Anleihen könnten aus den jährlichen Eingängen der Hauszinssteuer erfolgen.

2

Hirtsiefer.

3

Parker Gilbert.

Der Reichsbankpräsident erklärte, daß die Auffassung des Reichsarbeitsministers, er habe die Absicht gehabt, über eine Auslandsanleihe mit dem Reparationsagenten zu verhandeln, irrig sei. Seine Äußerung sei dahin aufzufassen, daß er für den Fall, daß die vom Reichsarbeitsministerium behauptete Wohnungsnot tatsächlich so akut sei, die Möglichkeit sehe, den Reparationsagenten für diese Frage zu interessieren. Dadurch werde für diesen evtl. die Möglichkeit geschaffen, zur Hebung der Produktionskraft des Landes sich durch Hergabe von angesammelten Reparationsgeldern4 der deutschen Wohnungsnot anzunehmen.

4

Vgl. Anm. 35 zu Dok. Nr. 146.

Der Reichswirtschaftsminister bemerkte, daß nach den ihm gewordenen Mitteilungen der Haushaltsausschuß des Reichstags Wert darauf lege, den Inhalt der Denkschrift des Reichsarbeitsministeriums kennenzulernen. Er glaube, man müsse davon unbedingt absehen.

Der Reichsarbeitsminister erwiderte, er habe durchaus nicht die Absicht, den Inhalt der jetzt vorliegenden Denkschrift dem Reichstag offiziell mitzuteilen, aber er bäte um die Zustimmung der Herren dazu, im Reichstage – sei es im Plenum, sei es in den Ausschüssen – auf evtl. Fragen über den Stand der Wohnungsbauangelegenheit erklären zu dürfen, daß hierüber die Verhandlungen schwebten und daß eine Denkschrift in Ausarbeitung sei5.

5

Zu einer derartigen Erklärung des RArbM vor dem Plenum des RT kommt es erst am 5.4.27 (RT-Bd. 393, S. 10520 ). Die Vorlage einer „Denkschrift über die Wohnungsnot und ihre Bekämpfung“ (213 Seiten, 42 Anlagen) erfolgt schließlich am 10.12.27 (RT-Drucks. Nr. 3777, Bd. 420 ).

Der Reichskanzler stellte die Zustimmung der Herren hierzu fest.

Der Reichsbankpräsident bemerkte, daß er bei einer Unterredung mit einem Journalisten habe feststellen können, daß die Denkschrift dem Journalisten bekannt gewesen sei.

Der Reichsarbeitsminister erwiderte, daß er nur den Abgeordneten Brüninghaus und Hilferding seine Denkschrift zugänglich gemacht habe unter dem ausdrücklichen Versprechen, niemandem von dem Inhalt Kenntnis zu geben. Er habe die beiden Abgeordneten nachträglich befragt, ob sie etwa doch den Inhalt weitergegeben hätten, was von beiden energisch bestritten worden sei.

[1118] Der Reichsarbeitsminister ging sodann zur Gegendenkschrift des Reichswirtschaftsministeriums6 über, deren Behauptungen er als in dem aufgestellten allgemeinen Umfange für nicht richtig erklärte. Auch eine anständige Wohnung gehöre zum Leben. Das sei genauso produktiv wie beispielsweise Lebensmittelherstellung und -verwendung. Gegenüber der Tatsache, daß der Wohnungsbau in gewissem Umfange notwendig sei, versagten die Gegengründe des Reichswirtschaftsministeriums.

6

In der Gegendenkschrift vom 8. 2. (abschrl. an Rkei am 9. 2.) bringt der RWiM einen völlig ablehnenden Standpunkt zum Ausdruck. Der Wohnungsbau sei weder geeignet, eine stärkere Produktivität der Gesamtwirtschaft herbeizuführen, noch lasse er eine dauernde Besserung des Arbeitsmarkts erwarten. „Unsere gegenwärtige Wirtschaftskrise bedarf zu ihrer Überwindung vor allem einer großzügigen Umstellung und Rationalisierung unserer Wirtschaft, die durch Kapitalmangel erschwert wird. Ebenso wird die Intensität der Landwirtschaft durch den Mangel an Kapital gefährdet. Es kommt also darauf an, unserer Wirtschaft möglichst bald genügend Betriebs- sowie langfristiges Investitionskapital zu schaffen.“ Diesem Mangel könne durch die meist kurzfristigen Auslandsanleihen nicht abgeholfen werden. „Die Verzinsung und Tilgung ausländischer Kapitalien kann nur durch gesteigerten Export ermöglicht werden. Infolgedessen können aus Währungsgründen Auslandskredite nur für Zwecke aufgenommen werden, die in absehbarer Zeit eine Steigerung des Exports ermöglichen.“ Diesem Erfordernis werde die Verwendung des Kapitals im Wohnungsbau nicht gerecht (R 43 I /2345 , Bl. 215-225).

Der Reichswirtschaftsminister entgegnete, daß er in dieser vom Reichsarbeitsministerium vorgeschlagenen Kapitalsaufnahme eine große Gefahr erblicke. Selbstverständlich müsse der vorhandene Wohnungsmangel beseitigt werden. Aber er müsse bestreiten, daß die Lage so akut sei wie sie der Reichsarbeitsminister geschildert habe. Der Preußische Finanzminister habe neulich erst erklären können, daß aus vorhandenen Mitteln Preußens allein mehr als hunderttausend Wohnungen hergestellt werden könnten. Deshalb müsse er seine Bedenken gegen eine weitere Zurverfügungstellung großer Kapitalien an den Baumarkt wiederholen. Der vom Reichsarbeitsministerium vorgeschlagene Weg bedeutet daneben auch eine Verewigung der Hauszinssteuer7, da ja aus diesen Eingängen die Zinsen und Amortisationsbeträge für die inländische oder ausländische Anleihe genommen werden sollen.

7

Gemäß § 11 des Finanzausgleichsgesetzes (vom 10.8.25, RGBl. I, S. 254 ) in der Fassung vom 18.3.26 (RGBl. I, S. 157 ) durch Länder und Gemeinden vom bebauten Grundbesitz zu erhebende Steuer, von deren Aufkommen in der Zeit vom 1.7.26 bis zum 31.3.28 mindestens 15–20% (bis dahin 10%) zur Förderung des Wohnungsbaus verwendet werden soll.

Der Reichsminister der Finanzen stellte fest, daß die Wohnungsnot im großen und ganzen unbestritten sei. Aber er müsse dem Reichsarbeitsministerium entgegentreten und sich ganz auf die Seite des Reichswirtschaftsministeriums stellen. Am 1. April 1926 sollten 15 bis 20% der Wohnungssteuer für den Wohnungsbau Verwendung finden. Wenn man bedenke, daß schon bei 10% in Sachsen beispielsweise im vorigen Jahre die Facharbeiter gefehlt hätten und von außen hätten herangezogen werden müssen, so erscheine es ihm sehr fraglich, ob bei einer Erhöhung der Baugelder nicht ein großer Mangel an Facharbeitern entstehen würde. Auf keinen Fall könne man ausländisches Kapital heranziehen, da ihm dabei zumindest fraglich erscheine, ob dadurch nicht eine erhebliche Verteuerung des Bauens entstehen würde. Ihm erscheine es überhaupt bedenklich, daß das Reich sich in dieser Weise in die Sache mische.

[1119] Der Reichsminister des Innern war der Auffassung, und glaubte dabei die Zustimmung der anderen Herren zu finden, daß man unbedingt aus der Zwangswirtschaft herausmüsse. Er schlage vor, daß das Reich gewisse Richtlinien für die Verwendung der zur Verfügung stehenden Baugelder geben solle. Im übrigen solle man das Ergebnis der Bautätigkeit bei der Verwendung von 15 bis 20% der Wohnsteuer abwarten und keine Auslandsanleihe aufnehmen.

Der Reichskanzler bemerkte zu der Aufstellung auf Seite 2 der Denkschrift, daß ihm die New Yorker und Berliner Zahlen unrichtig erschienen8; er müsse hier um eine nochmalige Nachprüfung bitten. Im übrigen sehe er zwei Möglichkeiten: Entweder man müsse so vorgehen, daß man ohne künstliche Maßnahmen eine Verteuerung der Bautätigkeit verhindere, oder man müsse eine Zwangswirtschaft in allergrößtem Umfange wieder einführen.

8

Bezieht sich auf die in der Denkschrift des RArbM (vgl. Anm. 1) angegebenen Vergleichszahlen zur Wohndichte in einigen Hauptstädten. Dort heißt es: „Schon vor dem Kriege wies Deutschland eine ungesunde Wohndichtigkeit auf. Auf der gleichen Grundfläche wohnten vor dem Kriege in London ohne Vororte 7,9 – mit Vororten 5; in Brüssel 8, in Amsterdam 13, in New York 20, in Berlin dagegen 75 Menschen.“

Außerhalb der Tagesordnung lud der Kanzler zu folgenden Sitzungen ein:

1.

auf Montag, den 15. Februar, vormittags 11 Uhr: Frage der Zinssätze9;

2.

auf Dienstag, den 16. Februar, vormittags 11 Uhr: Ostsiedlungsfrage10;

3.

auf Mittwoch, den 17. Februar, 11 Uhr vormittags: deutschnationale Interpellation Nr. 1841 sowie Fortführung der Preissenkungsaktion11.

9

S. Dok. Nr. 291.

10

Diese Sitzung findet nach zweimaliger Verschiebung (vgl. R 43 I /1288 , Bl. 163 f.) erst am 22. 2. statt (Dok. Nr. 297).

11

S. Dok. Nr. 294.

Zum Thema zurückkehrend bemerkte er, daß selbstverständlich, je weniger gebaut werde, desto länger die Zwangswirtschaft aufrechterhalten werden müsse. Es sei eine Frage des Fingerspitzengefühls, wieviel man in jedem Jahre bauen wolle.

Der Reichsminister der Finanzen glaubte erstens, daß man die Frage der Zwischenkredite bis zum Beginn der stärkeren Heranziehung der Wohnungssteuer prüfen müsse; zweitens, daß das Reich die Bautätigkeit nicht finanzieren solle, dafür aber drittens Richtlinien des Reichs für die Verwendung der Baugelder erlassen werden müßten.

Der Reichsbankpräsident trat dem Standpunkt des Reichsministers der Finanzen und des Reichswirtschaftsministers bei, der dahin geht, keinen Auslandskredit in Anspruch zu nehmen. Ein solcher Kredit käme vielleicht für die landwirtschaftliche Siedlung im Osten in Frage, von der man wohl mit Recht behaupten könne, daß sie in der Hauptsache produktionsfördernd sei. Auch eine künstliche Belebung des Baumarktes sei abzulehnen.

Der Reichskanzler bat zu prüfen, mit wieviel Facharbeitern auf dem Baumarkt man zu rechnen habe; diese Ziffer müsse in ein gewisses Verhältnis zu den Mitteln gebracht werden.

Der Reichsbankpräsident betonte, daß die Denkschrift in der jetzigen Fassung nicht geeignet sei, auf den Reparationsagenten den gewünschten Eindruck zu machen.

[1120] Der Reichskanzler faßte das Ergebnis folgendermaßen zusammen:

1.

es müsse eine bessere Ausnützung der Wohnungen im Sinne der im Reichsarbeitsministerium stattgehabten Länderbesprechung12 erstrebt werden;

2.

an dem Grundsatz, daß keine Bauten in Angriff genommen werden sollten über die vorhandenen Baukräfte hinaus, solle festgehalten werden; dabei seien als Baukräfte sowohl Material wie Personal anzusehen13;

3.

es müsse zahlenmäßig untersucht werden, ob die Hauszinssteuer für 1926 die Baukräfte voraussichtlich erschöpfe unter Berücksichtigung der sonstigen Bauten14;

4.

falls ein freier Raum bleibe, sei zu erwägen, ob über die Frage von zusätzlichen Mitteln evtl. mit dem Reparationsagenten verhandelt werden solle15;

5.

es müsse die Frage des Erlasses von Reichsrichtlinien für die Verwendung der Baumittel geprüft werden;

6.

die Frage der Gewährung von Zwischenkrediten bis zum Beginn des Fließens der erhöhten Hauszinssteuer sei sofort zu prüfen16.

12

Es handelt sich um eine unter Vorsitz des RArbM am 15.12.25 abgehaltene Besprechung, die für die Gestaltung eines gemeinsamen Wohnungsbauprogramms des Reichs und der Länder folgende Gesichtspunkte ergab: a) Altbauwohnungen: Der Bestand ist möglichst auf bisheriger Höhe zu halten. „Auch Wohnungen, die sonst ohne weiteres als abgängig zu behandeln wären, sind, wenn möglich, noch instandzusetzen. Neben der Erhaltung der Altwohnungen empfiehlt sich nach wie vor die bessere Ausnutzung der Dachgeschosse. Auch die Teilung großer Wohnungen kommt mit der steigenden Miete in einzelnen Fällen wieder in Betracht.“ Es könnten hierfür öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. b) Neuwohnungen: „Bei der heutigen wirtschaftlichen Lage und angesichts der Tatsache, daß hauptsächlich Neuvermählte ohne oder nur mit ganz jungen Kindern als dringlich wohnungsbedürftig in Betracht kommen, ist in erster Linie der Bau von Kleinwohnungen zu betreiben.“ (Niederschrift, vom RArbM am 5. 2. an Rkei, in R 43 I /2345 , Bl. 146-175, hier: Bl. 154-166).

13

Zu dieser Frage übersendet der RArbM mit Schreiben vom 19. 2. statistische Unterlagen, aus denen hervorgeht, daß die verfügbaren Fach- und Hilfsarbeiter des Bauhandwerks sowie die Gesamtproduktion an Baustoffen im Jahre 1926 für die Herstellung von 180–200 000 Wohnungen ausreichen (R 43 I /2345 , Bl. 236-241).

14

Hierzu RWiM Curtius in einer „Aktenaufzeichnung über die Möglichkeiten der Durchführung eines verstärkten Wohnungsbauprogramms“ vom 23. 2.: Im Jahre 1926 könnten mit den vorhandenen Mitteln der Hauszinssteuer, den vorhandenen Bauhandwerkern und den verfügbaren Baustoffen 180 000 Wohnungen gebaut werden. Erfolge darüber hinaus eine zusätzliche Förderung des Wohnungsbaus, so seien örtlicher Mangel an Bauarbeitern und Baupreissteigerungen zu gewärtigen (R 43 I /2345 , Bl. 254-261).

15

RFM Reinhold<in der Druckfassung: RWiM Curtius; Anm. der Online-Edition> hierzu mit Schreiben an den RK vom 23. 2.: Er halte es für ausgeschlossen, daß der Generalagent sich auf ein derartiges Entgegenkommen einlassen werde. Er würde sich damit in „Gegensatz zu den alliierten Gläubiger-Ländern bringen, deren verantwortliche Führer, namentlich anläßlich der Erörterungen über die mit Amerika abgeschlossenen Schuldenabkommen, ständig von dem Eingang der Normalzahlungen Deutschlands ausgegangen sind. Auch für die deutsche Seite würde durch solche Verhandlungen insofern eine Schwierigkeit eintreten, als hieraus hervorgehen würde, daß die Reichsregierung die Aufbringung der Leistungen des vierten Reparationsjahres und der folgenden Jahre für gesichert hält.“ (R 43 I /2345 , Bl. 243 f.).

16

Zur Frage der Zwischenkredite s. das neue Wohnungsbaufinanzierungsprogramm, das der RArbM am 9. 3. zur Erörterung stellt (Dok. Nr. 312, P. 7).

Der Reichskanzler bat, für die nächste Konferenz die Vorarbeiten zu fördern.

Der Reichsbankpräsident bemerkte unwidersprochen, daß es sich bei dem Baumaterial nicht um ausländisches handeln könne.

Damit wurde die Sitzung geschlossen.

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