1.123.2 (lut2p): 2. Kreditgewährung an die russische Wirtschaft.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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2. Kreditgewährung an die russische Wirtschaft1.

1

Vgl. Dok. Nr. 277, P. 3.

Ministerialdirektor Dr. Schäffer berichtete über den Stand der Verhandlungen. Es sei die Auffassung ausgesprochen worden, daß eine Vorhaftung der Industrie in Höhe von 40% zu hoch sei. Bei dieser Ziffer werde das ganze Geschäft nicht zustande kommen. Es müsse daher überlegt werden, ob die Reichsregierung sich mit einer Ermäßigung der Vorhaftung der Industrie einverstanden erklären könne. Er (MinDir. Schäffer) möchte empfehlen, in diesem Punkt die Initiative nicht zu ergreifen, wohl aber, falls sie von den Banken ergriffen würde, sich nicht unbedingt ablehnend zu verhalten.

Nach einer längeren Aussprache, in der der Reichskanzler betonte, daß ein starkes Heruntergehen von den 40% nicht in Betracht gezogen werden dürfe, wurde beschlossen, das Gesamtprojekt nach Möglichkeit weiter zu fördern, in der speziellen Frage der Höhe der Vorhaftung der Industrie aber seitens des Reichs eine Initiative nicht zu entfalten, es vielmehr den Banken zu überlassen, mit Anträgen bezüglich Herabsetzung der Vorhaftung an das Reich heranzutreten.

Ministerialdirektor Ritter kam sodann auf die Frage der Abzweigung eines Betrages von 5 Millionen Mark für besondere Zwecke zu sprechen2. Er bat, darüber im Sinne der früheren Ausführungen des Ministerialdirektors Wallroth3 einen Beschluß in der Richtung zu fassen, daß für den Durchtransport deutscher Waren durch Rußland nach den Grenzländern von den allgemeinen Richtlinien abgewichen werden könne.

2

In gemeinsamer Kabinettsvorlage des RAM und des RWiM vom 12. 2. war vorgeschlagen worden, aus der für Lieferungsgeschäfte an die UdSSR vorgesehenen Reichsausfallgarantie (105 Mio RM) 5 Mio RM abzusondern zur Förderung des Exports dt. Industrieerzeugnisse auf dem Transitwege durch die Sowjetunion in deren asiatische Nachbarländer (abgedr. in: ADAP, Serie B, Bd. II, 1, Dok. Nr. 61).

3

Vgl. Dok. Nr. 277, P. 3.

Das Kabinett war hiermit grundsätzlich einverstanden; der Reichskanzler regte aber an, daß die formelle Ermächtigung zu einem Abweichen von den[1126] allgemeinen Richtlinien erst dann ausgesprochen werde, wenn das Gesamtprojekt abgeschlossen sei. Bis dahin solle die formelle Ermächtigung zurückgestellt werden.

Das Kabinett war damit einverstanden4.

4

Über den Fortgang der Kreditfinanzierungsverhandlungen s. ADAP, Serie B, Bd. II, 1, Dok. Nr. 89, 130, 139, 143, 164, 215, 217; über ihren Abschluß im Juni 1926 s. diese Edition: Die Kabinette Marx III/IV.

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