1.140.2 (lut2p): 2. Allgemeine Lage.

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2. Allgemeine Lage.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtete über den Antrittsbesuch des neuen Italienischen Botschafters9. Dieser habe bei seinem Besuch eine Botschaft[1195] Mussolinis übermittelt, in der auf die Frage der Brennergrenze, des Anschlusses Österreichs, der Boykottbewegung10 und Südtirols eingegangen sei. Bei einer längeren Unterhaltung habe der italienische Botschafter zum Ausdruck gebracht, daß Mussolini den dringenden Wunsch habe, mit Deutschland wieder in bessere Beziehungen zu kommen. Er, Mussolini, sei der Auffassung, daß das Rededuell zwischen Deutschland und Italien11 die Grundlage für eine Verständigung abgeben könnte.

9

Conte Aldrovandi-Marescotti. – Der Antrittsbesuch hatte am 4. 3. stattgefunden. S. die Aufzeichnung v. Bülows in: ADAP, Serie B, Bd. III, Dok. Nr. 82.

10

Boykott ital. Waren in Dtld., vgl. Egelhaaf 1926, S. 92 f.

11

Vgl. Anm. 14 zu Dok. Nr. 284.

Der Italienische Botschafter habe noch den Wunsch zum Ausdruck gebracht, daß doch die deutschen Zeitungen Artikel über die Beziehungen Deutschlands zu Italien bringen möchten, die geeignet seien, in italienische Blätter übernommen zu werden.

Was die Ratsfrage angehe, so müsse Deutschland davon ausgehen, daß Schweden grundsätzlich gegen jede Erweiterung mit Ausnahme der durch Deutschland stimmen werde. Voraussetzung sei dabei allerdings, daß Deutschland fest bleibe12. Die englischen Dominions seien neuerdings der gleichen Auffassung wie Schweden. Briand vertrete nach wie vor die Anwartschaft Polens, wobei er als Begründung angebe, Frankreich sei der Vormundschaft über Polen satt und wünsche, daß dieses künftig seine Interessen selbständig vertrete13. Spanien habe sich wohl damit abgefunden, daß es bei der Märzsitzzung einen ständigen Ratssitz nicht erhalte14. Es hoffe aber, im September zum Zuge zu kommen. Schwierigkeiten bereite Brasilien. Es sei nicht einmal ausgeschlossen, daß Brasilien bezüglich des deutschen Ratssitzes Schwierigkeiten[1196] machen werde15. Umso notwendiger sei es, daß vor Beginn der Völkerbundstagung das Gentlemen’s Agreement16 zustande komme, das Deutschland die Gewißheit gebe, den ständigen Ratssitz unmittelbar nach Aufnahme in den Völkerbund zu erhalten. Im übrigen sei bezüglich der Frage der Erweiterung des Völkerbundsrats für Deutschland die Lage so, daß es sich nur dann durchsetzen könne, wenn es grundsätzlich daran festhalte, daß zur Zeit eine Abänderung oder Erweiterung des Rats nicht in Frage kommen könne. Dagegen sei es wohl bereit, an der Weiterentwicklung des Völkerbundes, wenn es ihm angehöre, loyal mitzuarbeiten, und werde sich auch nicht verschließen, an Kommissionsarbeiten teilzunehmen, wenn eine Kommission zur Vorbereitung der Septembertagung bezüglich der Frage der Erweiterung des Rates gebildet werde17.

12

D. h. in seiner der Schwedischen Regierung mitgeteilten Auffassung, daß auf der März-Tagung des Völkerbundes keine Macht außer Dtld. einen ständigen Ratssitz erhalten dürfe. Vgl. Dok. Nr. 299, P. 2.

13

Äußerung Briands in einem Gespräch mit v. Hoesch am 4. 3. S. den telegrafischen Bericht des Botschafters vom gleichen Tage in R 43 I /487 , Bl. 165-167.

14
 

Über eine Unterredung mit dem span. Außenminister hatte Renner am 4. 3. an das AA berichtet: „Yanguas empfing mich mit der Mitteilung, daß er vorgestern unerwartet als Führer der Delegation bestimmt worden wäre, und mit Versicherung, daß er persönlich, was mir bekannt, und Majorität Landes von aufrichtiger Freundschaft für Deutschland beseelt wäre. Deshalb halte er es für richtig, ganz offen zu reden. Für Spanien hätte Frage ständigen Ratssitzes eine internationale und eine innerpolitische Seite. Außenpolitisch stehe Spaniens Kandidatur ganz allein, hätte nichts mit den übrigen zu tun, wäre älter als sie, die teilweise nicht glückhaft lanciert worden wären, und Spanien hätte keine Verpflichtungen Polen und Brasilien gegenüber übernommen. Mit Frankreich unterhielte Spanien nachbarlich freundschaftliche Beziehungen, bewahrte sich aber volle Handlungsfreiheit. So glaubte Spanien, seine dauernde Anwesenheit im Rate bedeute einen Gewinn, aber keine Gefahr für Deutschland. In Spanien gäbe es selten eine öffentliche Meinung, meistens triebe die Regierung, diesmal würde sie geschoben und hinter ihr stände in dieser Prestigefrage das ganze Land, was sich aus dem Nationalcharakter erkläre. Falls Land enttäuscht würde, würde es vornehmlich Deutschland verantwortlich machen […]. Eine bedauerliche Umorientierung würde also unvermeidliche Folge sein.“ Renner abschließend: Yanguas habe einem Freunde erklärt, „Spanische Regierung hätte Austritt aus Völkerbund beschlossen, falls ihr Wunsch jetzt nicht bewilligt würde, und hätte auch noch auf ungünstige Folgen für Deutschland in Südamerika hingewiesen. Beides hat er mir gegenüber nicht erwähnt.“ (R 43 I /487 , Bl. 136-138). – Einen ganz ähnlichen Standpunkt wie Yanguas bringt der span. Botschafter in Berlin, Soler, am 5. 3. bei einer Unterredung mit v. Schubert zum Ausdruck. S. ADAP, Serie B, Bd. I, 1, Dok. Nr. 141.

15

Der dt. Gesandtschaft in Rio de Janeiro wurde am 5. 3. ein brasilianisches Memorandum zur Ratsfrage übergeben, dessen wie folgt lautenden Schlußteil Köpke am 7. 3. an die dt. Delegation nach Genf übermittelt: „Brasilianische Regierung hat Ehre, deutscher Regierung offiziell brasilianische Kandidatur für ständigen Ratssitz mitzuteilen. Ebenso, daß sie gern deutsches Gesuch unterstützen werde, falls es nicht einzige Nation sei, die als Mitglied in Rat eintrete und rechtmäßigen brasilianischen Anspruch nicht behindere.“ (R 43 I /487 , Bl. 197).

16

Vgl. Dok. Nr. 299, P. 2.

17

Vgl. Dok. Nr. 330, P. 2.

Der Reichskanzler fragte zunächst, ob es zutreffe, daß im Herbst Neuwahlen der nichtständigen Mitglieder des Rates stattfinden. – Diese Frage wurde vom Reichsminister des Auswärtigen bejaht.

Der Reichskanzler stellte daraufhin fest, daß nach der Bundessatzung Deutschland dann zum Herbst nicht in der Lage sein würde zu verhindern, daß Polen einen nichtständigen Sitz erhalte.

Der Reichskanzler fragte ferner, ob die Ratifikationsurkunden auch dann hinterlegt werden sollen, wenn Deutschland jetzt nicht in den Völkerbund eintrete18. Er sei der Meinung, daß man dies vor sich gehen lassen solle, da eine praktische Wirkung davon nicht ausgehe, denn das Vertragswerk werde erst mit Eintritt Deutschlands in den Völkerbund wirksam. Andererseits dürfe aber Deutschland nichts unterlassen, was in der Richtung einer Erfüllung aller übernommenen Verpflichtungen zur Inkraftsetzung des Locarno-Werkes liege.

18

Vgl. die Beschlüsse des Ministerrats vom 8. 2. (Dok. Nr. 284). – Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden der Locarno-Verträge im Archiv des Völkerbundes findet erst am 14.9.26 statt. S. die Bekanntmachung im RGBl. II, S. 583 .

Dem wurde zugestimmt.

Der Reichskanzler erbat ferner die Auffassung des Ministerrats zu der Frage, ob sich Deutschland gegebenenfalls an den Arbeiten einer Kommission beteiligen wolle, die zur Vorbereitung der Wahlen im September etwa eingesetzt werde. Diese Frage müsse wohl unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, welche Zusammensetzung diese Kommission haben werde. Werde England und Frankreich darin vertreten sein, so müsse Deutschland verlangen, ebenfalls darin vertreten zu sein. Es müsse vermieden werden, daß sich durch diese Kommission schon jetzt ein engerer Ausschuß des Völkerbundsrats bilde, an dem wir nicht beteiligt seien.

Nach einer längeren Aussprache über die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der grundsätzlichen Stellungnahme Deutschlands zur Frage der Vermehrung[1197] oder Abänderung des Völkerbundsrates auf der gegenwärtigen Tagung verlas der Reichskanzler einen Schriftwechsel über diese Frage zwischen dem Herrn Reichspräsidenten und ihm19.

19

Der RPräs. hatte am 27. 2. an den RK geschrieben, er entnehme einem Telegramm des dt. Gesandten in Bern (Müller) „mit einer gewissen Besorgnis, daß die im Völkerbund maßgebenden Kreise sich der sicheren Erwartung hinzugeben scheinen, daß Deutschland […] einer Zwischenlösung zustimmen werde, entweder dahin, daß schon in dieser Tagung Spanien einen ständigen und Polen einen nichtständigen Ratssitz erhält, oder daß wir für eine spätere Tagung versprechen, einer solchen Lösung keine Schwierigkeiten entgegenzusetzen“. Er wolle daher nochmals betonen, daß er „eine zeitlich zusammenhängende Aufnahme Deutschlands und Polens in den Rat in irgendeiner Form für unerträglich halten würde“ und daß er es „ebenso für unmöglich erachte, daß Deutschland bei den Verhandlungen in Genf irgendwelche Bindung für die Zukunft in dieser Beziehung eingeht“. – Luther antwortete dem RPräs. mit Schreiben vom 4. 3.: Die im Generalsekretariat des Völkerbundes bestehende Annahme, der dt. Widerstand werde überwindlich und Dtld. einer Zwischenlösung zugänglich sein, entbehre jeder Grundlage. „Es bedarf keiner Begründung, daß der Vorschlag, Spanien und Polen bereits im März, wenn auch wenige Tage später als Deutschland, in den Rat aufzunehmen, mit unserem Standpunkt zu dieser Frage ganz unvereinbar wäre. Ebenso muß es die Reichsregierung ablehnen, im März verpflichtende Bindungen bezüglich ihrer Haltung im September einzugehen.“ Eine andere Haltung könne sie „auch deshalb nicht einnehmen, weil der Erfolg unserer bisherigen Stellungnahme von der unveränderten Haltung der schwedischen Regierung abhängig ist“. Zum vollen Wortlaut dieser Schreiben s. ADAP, Serie B, Bd. I, 1, Dok. Nr. 127 und 138.

Der Ministerrat stellte sich darauf endgültig auf den Boden des eben verlesenen Schreibens des Reichskanzlers an den Herrn Reichspräsidenten und stimmte dem Inhalt des Schreibens als Richtlinie für das Handeln der Delegation in Genf zu.

Bezüglich der Kriegsschuldfrage verlas der Reichskanzler den Beschluß des Kabinetts vom 8.2.192620 und bat um Äußerung, ob dieser Beschluß aufrechterhalten werden solle oder nicht.

20

S. Dok. Nr. 284.

Der Ministerrat erkannte keinen Grund zur Abänderung des Beschlusses und bestätigte ihn aufs neue.

Über die Entwaffnungsfrage21 teilte der Reichswehrminister mit, daß es bisher nicht gelungen sei, die IMKK loszuwerden. Es bestehe sogar das Bestreben der IMKK, sich allmählich aus ihrer Situation als Ausläufer der Militärkontrolle umzubilden in das Stadium eines Vorläufers der Kontrollorgane des Völkerbundes. Dies müsse unter allen Umständen bekämpft werden. Er bitte um Zustimmung des Ministerrats, daß Deutschland sich nur auf den Standpunkt stellen könne, die noch in Deutschland anwesenden Reste der IMKK seien Ausläufer der Militärkontrolle, und es sei erträglicher, diese auch noch nach dem Eintritt Deutschlands in den Völkerbund eine Zeitlang in Deutschland arbeiten zu lassen, als stillschweigend in diesen Resten den Beginn von Organen der Völkerbundskontrolle zu sehen.

21

Über Entwicklung und Stand der Entwaffnungsfrage vgl. ADAP, Serie B, Bd. I, 1, Dok. Nr. 52, 82, 98, 111, 142, 251, 268.

Der Ministerrat war damit einverstanden.

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