1.142.1 (lut2p): 1. Wirtschaftliche Lage im oberschlesischen Industriegebiet.

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1. Wirtschaftliche Lage im oberschlesischen Industriegebiet.

Der Reichswirtschaftsminister trug den Sachverhalt vor1. Er führte aus, daß die beiden Firmen der oberschlesischen Eisenindustrie „Obereisen“ und „Oberbedarf“ aus außenpolitischen Gründen nicht aufgegeben werden dürften.[1200] Er erörterte sodann die Möglichkeiten einer Hilfeleistung durch die öffentliche Hand (vergleiche Anlage2 ).

1

Zur Frage der Kredithilfe an die oberschlesische Industrie legt das RWiMin. in einer Denkschrift vom 24.6.26 dar: Die Pr. Staatsbank habe im Herbst 1924 der Oberschlesischen Eisenindustrie A.G. für Bergbau und Hüttenbetrieb und der Oberschlesischen Eisenbedarf A.G., beide in Gleiwitz ansässig, einen Kredit von 46 Mio RM mit Laufzeit bis 31.12.26 zur Verfügung gestellt. Bedingung Preußens sei damals der Zusammenschluß dieser Firmen zu einer einheitlichen Eisenhüttengesellschaft gewesen. Nachdem diese Fusion bis zum Herbst 1925 nicht habe vollzogen werden können, seien diese Firmen, deren Geschäftslage weiterhin sehr ungünstig gewesen sei, an Preußen und an das Reich mit der Bitte um Erlaß der Schuld und um weitere staatliche Unterstützung herangetreten. Nach Prüfung durch eine Kommission des RWiMin. und des PrHandMin. sei der Verzicht auf Rückzahlung abgelehnt worden. Andererseits sei erkannt worden, daß für den Fall, daß die PrStReg. auf Rückzahlung bis Ende 1926 bestehen würde, der Zusammenbruch der Werke unvermeidlich sein und zu einer Katastrophe für die gesamte östliche Eisenindustrie und einen großen Teil der mit ihr verbundenen Bevölkerung führen würde. „Auch würde dadurch eine Abwanderung deutscher hochwertiger Arbeitskräfte in die polnischen Gebiete herbeigeführt werden.“ (R 43 I /368 , Bl. 100-103).

2

Diese Anlage fehlt in den Akten.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte sich grundsätzlich zu einer Hilfsaktion bereit, auch in der vom Reichswirtschaftsminister erörterten Form. Die Modalitäten müßten jedoch noch geändert werden.

Der Preußische Finanzminister erklärte es vor allen Dingen für erforderlich, daß die Bedingungen der Dividende geändert würden. Auch müßten die Banken höher beteiligt werden.

Es wurde beschlossen, die Sache bis auf 1 Uhr zu vertagen3.

3

In einer am Nachmittag des 6. 3. in der Rkei stattfindenden Chefbesprechung wird Einverständnis über folgende Modalitäten der Kreditaktion erzielt: „Es solle auf die beteiligten Banken dahin eingewirkt werden, daß sie einen Betrag von 10 Mio RM der seinerzeit von der Preußischen Staatsbank gewährten Darlehen in Höhe von 46 Mio RM zurückzahlten. Für diesen Betrag solle den Banken die Muttergesellschaft des neu zu gründenden Unternehmens verhaftet werden. Zur Rückzahlung der übrigbleibenden 36 Mio RM an die Preußische Staatsbank werde der neuen Gesellschaft von Reich und Preußen ein entsprechender Betrag zu besonders günstigen Zins- und Tilgungsbedingungen zur Verfügung gestellt.“ (Protokoll in R 43 I /368 , Bl. 57).

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