1.143.6 (lut2p): 7. Außerhalb der Tagesordnung: Wohnungsbau.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

7. Außerhalb der Tagesordnung: Wohnungsbau.

Der Reichsarbeitsminister teilte mit, daß er beabsichtige, mit dem Herrn Reichsminister der Finanzen und dem Herrn Reichswirtschaftsminister die Frage5 eingehend zu klären. Da er bereits übermorgen nach London abreise6, habe er den Wunsch, das Kabinett möge die drei genannten Herren für den Fall, daß in allen Punkten Einigung erzielt würde, bevollmächtigen, die Frage endgültig zu regeln.

5

Vgl. das Ergebnis der Chefbesprechung vom 12. 2. (Dok. Nr. 289).

6

Zur Teilnahme an der Londoner Arbeitszeitkonferenz. Vgl. Dok. Nr. 311, P. 3.

Da der Reichswirtschaftsminister glaubte, auf diesem Wege nicht zum Ziele zu gelangen, trug der Reichsarbeitsminister folgendes vor:

Für den Wohnungsbau sei der Reichsminister der Finanzen bereit, 200 Millionen Zwischenkredit zu gewähren. Dieser Kredit solle ein sofortiges Bauen möglich machen. Der Kredit werde in etwa einem Jahr an das Reich zurückfließen; möglicherweise käme eine vorübergehende Verlängerung des Kredits über das eine Jahr hinaus in Betracht. Die Deckung sei auf folgender Basis gedacht: Die Hypothekenbanken oder andere zu bestimmende Anstalten würden für den genannten Betrag sogen. Kleinwohnungspfandbriefe in den Handel bringen. Die Sparkassen oder ähnliche Institute würden dann die Pfandbriefe aufkaufen. Aus den 200 Millionen Reichskredit würden die ersten Hypotheken für den Kleinwohnungsbau gewährt, während die zweiten Hypotheken aus Mitteln der Hauszinssteuer7 fließen würden. Bei den vom Reichsarbeitsministerium geplanten Maßnahmen sei eine Preiserhöhung auf dem Baumarkte ausgeschlossen. Allerdings müßten dazu noch Richtlinien über die Gewährung der Hypotheken mit den Ländern vereinbart werden. Die am 1. Juli in Kraft tretende Erhöhung der Hauszinssteuer käme zu spät, um noch in diesem Baujahre die notwendigen Bauten zu beginnen. Es sei also mit Hilfe der 200 Millionen Reichskredit vor allem eine schnelle Inangriffnahme der Bauten beabsichtigt.

7

Vgl. Anm. 7 zu Dok. Nr. 289.

Der Reichsminister d. Innern gab der Auffassung Ausdruck, daß der Reichskredit von 200 Millionen die Zeit bis zum wirklichen Eingehen der erhöhten Hauszinssteuer, die auf 650 Millionen geschätzt werde, überbrücken solle.

[1203] Der Reichsarbeitsminister erwiderte, daß das im Sinne seiner vorstehenden Ausführungen läge.

Der Reichswirtschaftsminister betonte, daß er und insbesondere auch seine Partei gegen eine Bereitstellung so erheblicher Mittel für den Baumarkt, abgesehen von anderen Gründen, speziell deshalb Bedenken hätte, weil bei zu erwartenden Ansprüchen anderer Kreise der Reichsminister d. Finanzen sich wohl darauf berufen werde, die Kassen des Reichs seien erschöpft.

Der Reichsarbeitsminister erwiderte, daß ihm diese Bedenken nicht unerwartet kämen. Es läge natürlich eine Art Kampf um das vorhandene Kapital vor, aber er sähe keinen anderen Weg, die Bauindustrie, die doch eine Schlüsselindustrie sei, in Gang zu bringen.

Nach längerer Debatte wurde beschlossen, daß der Reichsarbeitsminister unter Zuziehung des Reichsministers der Finanzen und des Reichswirtschaftsministers eine Besprechung mit den Führern der Regierungsparteien am 10. d. M. abhalten solle. Von dem Ergebnis dieser Besprechung wird die weitere Behandlung abhängen8.

8

In dieser Besprechung stimmen Vertreter sämtlicher Regierungsparteien dem oben erörterten Finanzierungsplan zu (Protokoll Offermanns in R 43 I /2345 , Bl. 280). Zur weiteren Beratung s. Dok. Nr. 314, P. 1.

Extras (Fußzeile):