1.152.3 (lut2p): 2. Steuerkompromiß.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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2. Steuerkompromiß.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über die Kompromißverhandlungen vom 21. März d. J. nachmittags. Die Regierungsparteien hätten sich unterschriftlich auf das erzielte Ergebnis verpflichtet8; die SPD und die DNV seien unterrichtet. Er bitte nunmehr dringend, daß die Reichsregierung an diesem Kompromiß festhalte.

8

Unterlagen über diese Verhandlungen in den Akten der Rkei und des RFMin. (R 2) nicht ermittelt. Nach Pressemeldungen teilte RFM Reinhold am 21. 3. im Steuerausschuß des RT hierzu mit: Bei Besprechungen mit den Koalitionsparteien habe die RReg. den „Entwurf eines Gesetzes über Steuermilderungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage“ (vgl. Anm. 14 zu Dok. Nr. 292 und Dok. Nr. 318, P. 2) in der Weise geändert, „daß die Umsatzsteuer nicht auf 0,6 sondern auf 0,7½ v. H. ermäßigt, die Weinsteuer – ebenso wie die Schaumweinsteuer – vollständig aufgehoben und die Erhöhung der Biersteuer bis zum 1. Januar 1927 verschoben werden soll. Außerdem soll bei der Vermögensteuer eine Erleichterung für die kleinen Vermögen eintreten.“ In den Presseberichten wurde hinzugefügt: Vertreter von SPD und KPD hätten erklärt, daß sie diesem neuen Programm nicht zustimmen würden (z. B. „Tägliche Rundschau“ vom 22. 3.).

Das Kabinett stimmte dem Kompromiß zu9.

9

Zur weiteren Beratung s. Dok. Nr. 322, P. 1.

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