1.178.1 (lut2p): Sparkommissariat.

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RTF

Sparkommissariat.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß eine Beseitigung des Sparkommissariats großen politischen Schwierigkeiten begegne. Er glaube daher nach gründlicher Prüfung, daß man zur Zeit an der Institution1 nichts ändern könne, daß man aber die Frage einer anderen Form baldmöglichst ins Auge fassen müsse2.

1

Über die Aufgaben und Vollmachten des RSparKom. (Saemisch), die durch Beschlüsse der RReg. vom 23.11.22 und 3.12.23 festgelegt wurden, s. diese Edition: Das Kabinett Cuno, Dok. Nr. 4; Die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 4, P. 4.

2

Der RFM hatte mit Schreiben vom 18. 3. (IC 4758) unter Hinweis auf RT-Anträge der DVP und des Zentrums um eine Aussprache im Kabinett über die Frage der Beibehaltung des RSparKom. in seiner gegenwärtigen Form gebeten (R 43 I /1950 , Bl. 411-413). – Bei den genannten RT-Anträgen handelt es sich um den Antrag Rießer u. Gen., eingebracht im Haushaltsausschuß am 27. 2., der eine erhebliche Erweiterung der Vollmachten des RSparKom. vorschlägt (zum Inhalt s. Anm. 2 zu Dok. Nr. 304), sowie um den am 20. 1. im Plenum vorgelegten Antrag Fehrenbach u. Gen. (RT-Drucks. Nr. 1771, Bd. 406 ), der eine Kommission einsetzen will, die in Verbindung mit dem RSparKom. Vorschläge zur durchgreifenden Vereinfachung und Verbilligung der öffentlichen Verwaltung ausarbeiten soll. – Referenten der Rkei und des RFMin. treten demgegenüber für die völlige Beseitigung des RSparKom. ein. Wachsmann vermerkte hierzu am 23. 2. für den RK: „Wie die Dinge sich in den letzten Jahren gebildet haben, halte ich den Reichssparkommissar für entbehrlich. Im wesentlichen durch seine Tätigkeit ist der Sparausschuß des Reichstages zu der Einrichtung geworden, in der er sich gegenwärtig um alle Einzelheiten kümmert und sich gewisse Zuständigkeiten anzumaßen bestrebt ist, die reine Ressortaufgaben sind. […] Während so der Sparkommissar sich hinter den Sparausschuß zurückzieht, zieht sich andererseits das Reichsfinanzministerium hinter den Sparkommissar zurück und das Ergebnis ist, daß eine sachgemäße Arbeit in Richtung auf Vereinfachung und Verbilligung der Reichsverwaltung nicht mehr geleistet wird, sondern die Dinge lediglich oder wenigstens überwiegend vom parteipolitischen Standpunkt aus angesesen werden. Meinem Empfinden nach wird die Stellung des Reichsfinanzministers durch die gegenwärtige Entwicklung, die der Sparkommissar und der Sparausschuß genommen haben, geschwächt anstatt gestärkt.“ Diese Ansicht werde im RFMin. im wesentlichen geteilt. Dort neige man, „soweit man nicht aus politischen Gründen (Lothholz) die Beseitigung des Sparkommissars für aussichtslos hält, dazu, dem Rechnungshof die Aufgaben einer ständigen Prüfung und Überwachung der Verwaltung auf die Dauer zu übertragen, die jetzt der Sparkommissar ausübt“ (R 43 I /1950 , Bl. 377-379).

Der Reichsarbeitsminister betonte, daß er insofern mit dem Reichsminister der Finanzen einiggehe, daß man jetzt aus politischen Gründen eine Aufhebung nicht vornehmen könne. Er müsse aber betonen, daß die jetzige Person des Sparkommissars ihm nicht die richtige zu sein scheine. Nach seiner Auffassung fehle dem Sparkommissariat das soziale Verständnis. Vielleicht könne man die Aufgaben des Sparkommissars formell an das Reichsfinanzministerium übergeben.

[1314] Der Reichsminister der Justiz trat der Auffassung des Reichsarbeitsministers bei.

Der Reichsminister des Innern erklärte, er teile den Standpunkt des Reichsministers der Finanzen und müsse noch hinzufügen, daß nach seinem Dafürhalten die Frage ohne Anhörung der Parteien nicht gelöst werden könne. Die gleiche Erklärung müsse er auftragsgemäß für den Reichspostminister abgeben.

Nachdem auch die Frage, ob Mitglieder des Reichssparkommissariats berechtigt seien, im Ausschuß eine von der Reichsregierung abweichende Stellungnahme einzunehmen3, aufgeworfen worden war, wurden wegen vorgerückter Zeit die Verhandlungen abgebrochen.

3

Das Kabinett behandelt diese Frage ausführlich in der Sitzung am 3. 5. (Dok. Nr. 352, P. 2 der Ministerbesprechung).

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