1.182.1 (lut2p): Grenzsiedlungsfragen.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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RTF

Grenzsiedlungsfragen.

Ministerialrat Wölz berichtete anhand der Kabinettsvorlage – Rk. 3062 – (VB 8 Nr. 4020/26 des Reichsarbeitsministeriums)2.

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Die am 19. 4. eingesandte Vorlage bringt den vorläufigen Abschluß der seit 23.1.26 (vgl. Dok. Nr. 268, P. 1) geführten Verhandlungen über eine verstärkte Besiedelung der östlichen Grenzgebiete. Sie informiert einleitend über wichtige Ergebnisse vorangegangener Beratungen: Nachdem in einer Chefbesprechung am 22. 2. (Dok. Nr. 297) beschlossen worden sei, die Ostsiedlung aus nationalen Gründen durch das Reich zu fördern und dafür jährlich 50 Mio RM bereitzustellen, habe eine am 1. 3. in der Rkei abgehaltene Besprechung (Protokoll in R 43 I /1288 , Bl. 173-176) zur Aufstellung folgender Grundsätze geführt: „Die Reichsmittel sind einem Reichssiedlungsverbande zu überweisen. Dieser besteht aus einer Verwaltungsabteilung mit behördlichem Charakter, zu der das Reich mehr als die Hälfte der Mitglieder bestellen kann, und aus einer Geschäftsabteilung in Form einer Handelsgesellschaft. Die Verwaltungsabteilung kann sowohl der Geschäftsabteilung als auch den Siedlungsbehörden der Länder unmittelbar Anweisungen geben. Außerdem wird ein siedlungspolitischer Ausschuß aus den beteiligten Ministern des Reichs und der Länder unter Vorsitz des Reichskanzlers gebildet, der die bei der Siedlung zu beachtenden Grundsätze festsetzt.“ – Diese Vorhaben, insbes. der Gedanke eines Reichssiedlungsverbandes, hätten jedoch bei der PrStReg. ganz entschiedene Ablehnung hervorgerufen. Es müsse daher ein Weg gefunden werden, durch den der beabsichtigte Erfolg nötigenfalls auch ohne Mitwirkung Preußens erreicht werden könne. Schon früher sei erwogen worden, zum Aufbau der geplanten Geschäftsabteilung die Neuland A.G., gegenwärtig Finanzierungsgesellschaft der gemeinnützigen pr. Siedlungsgesellschaften, weiter auszubauen. Hierüber hätten Verhandlungen mit der Neuland A.G. inzwischen stattgefunden und zu folgender Vereinbarung geführt: Das Aktienkapital der Neuland A.G. wird durch eine Reichsbeteiligung von 6 Mio RM von gegenwärtig 1,5 Mio auf 7,5 Mio RM erhöht, wobei vorbehalten bleibt, daß von der Erhöhung bis zu 2,2 Mio RM an Preußen und andere Länder abgegeben werden können. Ferner sei vorgesehen, der Neuland A.G. eine neue Satzung zu geben, und zwar dergestalt, „daß alle Rechte, die dem Aufsichtsrat durch die Satzung über die ihm nach dem Gesetz zustehenden Rechte hinaus übertragen werden, insbesondere das Recht, dem Vorstand der Gesellschaft bindende Weisungen zu erteilen, von einem engeren Ausschuß des Aufsichtsrats wahrgenommen werden“. Vorsitzender des Aufsichtsrats und seines Ausschusses solle ein von der RReg. zu bestellender Bevollmächtigter sein. In den Ausschuß sollen 10 Mitglieder berufen werden, und zwar außer dem Bevollmächtigten 4 von den Reichsressorts (Rkei, RArbMin., REMin., RIMin.), 3 von den landwirtschaftlichen Organisationen und je eines von der Rentenbankkreditanstalt und von den Siedlungsgesellschaften (R 43 I /1288 , Bl. 252-363).

[1322] Der Reichsarbeitsminister wies darauf hin, daß die Bedenken Preußens sich hauptsächlich dagegen richteten, daß bei Einschaltung der Neuland A.G. als Finanzierungsinstitut für die Grenzsiedlung Reichs- und Landesstellen nebeneinander Geldmittel in die Siedlungsgesellschaft fließen lassen würden. Darin brauche aber ein Nachteil nicht erblickt zu werden, vielmehr könne für die Zukunft angestrebt werden, daß auch Preußen seine Gelder über die Neuland leite. Die Siedlungsgesellschaften würden getrennte Konten führen und die verschiedenen Gelder nebeneinander ohne Nachteil bewirtschaften können. Für das Reich sei es jedenfalls ausgeschlossen, daß Preußen auch im Rahmen der von ihm angebotenen Konzessionen über die Reichsgelder verfüge; insbesondere genüge die Mitwirkung des Reichs im Ministerrat keineswegs3. Er müsse auch darauf bestehen, daß das Reich die Mehrheit des Aktienkapitals der Neuland erhalte und behalte.

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Die PrStReg. hatte mit Schreiben an den RK vom 28. 4. (Unterschriften: Braun, Steiger) u. a. erklärt: „Das Staatsministerium ist durchaus bereit, dem Reiche die Möglichkeit zu geben, die ordnungsgemäße Verwendung der Reichsmittel zu kontrollieren. Dazu bedarf es aber nicht der Schaffung einer besonderen Reichsorganisation, die durch das Mittel der Kreditgewährung oder der Kreditverweigerung im einzelnen Falle unvermeidlich zur Kontrolle des jeweiligen Verwendungszwecks, zur Einmischung in die laufenden Geschäfte und damit zu ständigen Konflikten mit den preußischen Aufsichtsbehörden führen würde.“ Dieses Ziel könne vielmehr dadurch sichergestellt werden, „indem ein interministerielles Kollegium aus den beteiligten Reichs- und Landesministern bezw. deren Referenten gebildet wird, das die Richtlinien für die Grenzsiedlung aufstellt, das Wie und Wo der Siedlung bestimmt, sich durch örtliche Besichtigungen von dem Fortschritt des Siedlungswesens überzeugt und periodische Rechenschaftsberichte der Preußischen Staatsbank über die Verwaltung und Verwendung der Reichskredite entgegennimmt“ (R 43 I /1288 , Bl. 394-397).

Vizepräsident Kauffmann legte dar, daß die Reichsbank zwar gegen ein neues Bankinstitut neben der Seehandlung4 Bedenken erheben müßte, daß[1323] aber gegen die Umgestaltung der Neuland zum Zwecke der Schaffung eines Finanzierungsinstituts keinerlei Bedenken bestünden. Die Schaffung eines Pfand- oder Rentenbriefinstituts5 sei noch nicht akut, da ein Markt für derartige Papiere zur Zeit nicht bestehe.

4

Pr. Staatsbank.

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In der Chefbesprechung vom 22. 2. (Dok. Nr. 297) wurde vorgesehen, Reichsmittel für Siedlungszwecke nur solange bereitzustellen, bis der Hypothekenmarkt für eine zinsgünstige Aufnahme von Pfand- und Rentenbriefen wieder zur Verfügung stehen würde.

Minister Dr. Haslinde würde es begrüßen, wenn die Seehandlung als ausführendes Organ auch von der Neuland mitbenutzt werden könnte, damit auf diese Weise wertvolle Brücken zu Preußen erhalten würden.

Ministerialrat Wölz erklärte dies für möglich, da die Neuland A.G. ja nicht ein Bankinstitut, sondern nur Finanzierungsinstitut sein solle. Die Neuland arbeite auch heute bereits in diesem Sinne mit der Seehandlung. Es bestünden daher keinerlei Bedenken, die Seehandlung gewissermaßen als Kasseninstitut der Neuland zu verwenden. Hinsichtlich der Ausgabe von Rentenbriefen würde in der späteren Entwicklung erwogen werden können, ob man die voraussichtlich bis dahin wieder ins Leben gerufenen preußischen Rentenbanken6 verwenden könne, wobei dann auch Preußen ein wesentlicher Einfluß eingeräumt werden könne. Für Pfand- oder Rentenbriefe komme voraussichtlich nur ein einheitlicher Typ in Frage; darüber müsse mit Preußen verhandelt werden. Es müsse jedoch eine enge Verbindung zwischen dem Finanzierungsinstitut und der Pfandbriefbank geschaffen werden.

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Vgl. Anm. 1 zu Dok. Nr. 262.

Der Reichskanzler stellte fest, daß nach übereinstimmender Meinung die Frage der Pfand- oder Rentenbriefausgabe eine cura posterior und zur Zeit eine Frage der Verschuldungsanerkennung der Neuland gegenüber dem Reich sei.

Minister Dr. Reinhold erklärte sich bereit, die 6 Millionen Mark Aktienkapital im ordentlichen Etat durch Nachtrag und die ersten 50 Millionen im außerordentlichen Etat anzufordern oder aus dem Anleiheablösungsfonds7 zur Verfügung zu stellen.

7

Vgl. Anm. 6 zu Dok. Nr. 297.

Nach weiterer Debatte stellte der Reichskanzler als Ergebnis fest, daß das Reich auf eine Aktienbeteiligung von mindestens 51% bestehen und die Bestellung des Aufsichtsratsvorsitzenden für sich in Anspruch nehmen müsse, daß ferner der Vorsitzende seinen Vertreter von Fall zu Fall zu bestellen habe und daß eine Überlassung der ständigen Vertretung an Preußen nicht in Frage kommen könne, daß ferner dem Aufsichtsratsvorsitzenden ein Einspruchsrecht sichergestellt werden müsse, daß weiterhin nach Möglichkeit die Ressorts als Mitglieder des Aufsichtsrats und des Verwaltungsrats8 bezeichnet werden sollten, nicht aber einzelne Referenten, daß endlich möglichst umgehend Verhandlungen von seiten des Reichs mit der Preußischen Regierung geführt werden sollten, die unter seinem Vorsitz und unter Beteiligung des Herrn Reichsarbeitsministers, Reichsernährungsministers und Reichsfinanzministers sowie[1324] unter Einladung des Herrn Preußischen Ministerpräsidenten mit dem Anheimgeben der Zuziehung der preußischen Fachminister stattfinden sollten; nach dieser gemeinsamen Sitzung solle dann eine formelle Kabinettssitzung abgehalten und in dieser der Antrag des Herrn Reichswirtschaftsministers auf Beteiligung auch in dem Verwaltungsausschuß9 erledigt werden.

8

Gemeint ist offenbar der engere Ausschuß des Aufsichtsrats der Neuland A.G. Ein mit „Verwaltungsrat“ bezeichnetes Gremium ist in der Vorlage des RArbM (vgl. Anm. 2) nicht aufgeführt.

9

S. das Schreiben des RWiM an StSRkei vom 28. 4. in R 43 I /1288 , Bl. 389 f..

Über die Zusammensetzung des Vorstandes und die Benennung und Zahl der einzelnen Persönlichkeiten des Aufsichtsrats und Verwaltungsausschusses wurden Beschlüsse noch nicht gefaßt10.

10

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 353.

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