1.63.1 (lut2p): [Anlage]

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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RTF

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Dem Vertrag von Locarno vom 16. Oktober 1925 zuzustimmen, bin ich außerstande. Nach sorgfältiger, gewissenhafter Prüfung seines Wortlauts und seiner Entstehungsgeschichte kann ich nicht von der Überzeugung lassen, daß er nichts anderes ist als die freiwillige vertragliche Anerkennung des Versailler Diktats, das – so wollen es die Gegner – durch Locarno-London neu gefestigt[900] und auf eine neue einwandfreie Basis gestellt werden soll. Jedenfalls muß, so weit es auf mich ankommt, die deutsche Unterschrift so lange verweigert werden, als nicht die Gegner die von der deutschen Seite dem Vertrage gegebene Deutung als richtig anerkennen und sich mit der Beseitigung der ihr entgegenstehenden Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages einverstanden erklären. Ich bin mir voll bewußt, mit diesem Votum eine schwere Verantwortung zu übernehmen; indessen – ich kann sie vor Gott und meinem Gewissen tragen.

Unter diesen Umständen bin ich bereit, die von mir z. Zt. bekleideten Ämter als Reichsjustizminister und als beauftragter Minister für die besetzten Gebiete unter dem Ausdruck meines aufrichtigen Dankes für das mir bisher geschenkte Vertrauen hiermit zur Verfügung zu stellen; ich bin aber auch, falls es für angezeigt erachtet werden sollte, damit einverstanden, daß die Entscheidung über die Demission bis zur Umbildung des Kabinetts vertagt wird1.

1

Der Rücktritt Frenkens erfolgt am 21. 11. Am 22. 11. beauftragt der RPräs. den RK mit der Wahrnehmung der Geschäfte des RJM und RArbM Brauns mit der Wahrnehmung der Geschäfte des RMbesGeb. (R 43 I /1307 , Bl. 52 f.).

Dr. Frenken

Reichsjustizminister und beauftragter Minister

für die besetzten Gebiete

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