2.103.4 (ma11p): 5. Behandlung der noch im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes zu erledigenden Vorlagen.

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Die Kabinette Marx I und II, Band 1 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

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5. Behandlung der noch im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes zu erledigenden Vorlagen.

Das Kabinett war damit einverstanden, daß Änderungen in noch zu erlassenden Verordnungen den zuständigen Ministern überlassen bleiben. Bei Fragen von politischen Belangen sei mit den beteiligten Ressorts Verbindung aufzunehmen. Bei Einverständnis könnten die Verordnungen erlassen werden.

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