2.105.1 (ma11p): 1. Parlamentarische Lage.

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1. Parlamentarische Lage.

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung und teilte mit, daß für die Sitzungen des Reichstags1 an den ersten 3 Tagen die Behandlung der Pfalzinterpellation2 sowie einige wenig erhebliche Regierungsvorlagen vorgesehen seien. Es frage sich, was danach zu geschehen habe. Die Fühlungnahme mit den Parteien habe ergeben, daß nach Auffassung der Regierungsparteien eine programmatische Erklärung der Reichsregierung zu ihren auf Grund des Ermächtigungsgesetzes geleisteten Arbeiten erforderlich sei3. Von den Oppositionsparteien seien die Deutschnationalen unbedingt auf Herbeiführung eines Konfliktes mit dem Ziel der Reichstagsauflösung eingestellt, während die Sozialdemokraten mehr darauf hinzielten, die Behandlung der Anträge auf Aufhebung oder Abänderung der Regierungsverordnungen einer Kommission zu überweisen und in ihrer allgemeinen Oppositionsstellung weniger geneigt schienen, eine baldige Auflösung des Reichstages herbeizuführen.

1

Am 20. 2. tritt der RT zu seiner ersten Sitzung seit der Vertagung am 8.12.23 zusammen.

2

S. die Interpellationen RT-Drucks. Nr. 6427 und 6440, Bd. 380 .

3

Vgl. Dok. Nr. 104.

Die Parteien seien sich darüber einig, daß Anträge zu den Notverordnungen nur auf Aufhebung lauten dürften; in der Kommissionsberatung werde es jedoch dazu kommen, daß Abänderungsvorschläge gemacht würden, und diese könnten dann in der Form von Initiativanträgen an den Reichstag gelangen.

Es handelt sich also darum, die Stellungnahme der Regierung festzustellen und Material zur Behandlung durch den Reichstag vorzubereiten.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß ein Etatgesetz unmöglich vor einigen Wochen fertiggestellt sein könne. Dagegen würden sofort Gesetzentwürfe zur vorläufigen Regelung des Reichshaushalts für 1924 und zur nachträglichen Regelung der vorhergehenden Zeit in wenigen Tagen fertiggestellt sein4.

4

Bereits am 15. 2. übersendet der RFM als Kabinettsvorlage die Entwürfe eines „Gesetzes über die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1924“ sowie eines „Gesetzes über die Reichshaushaltsführung und Rechnungslegung für die Rechnungsjahre 1922 und 1923“ (R 43 I /876 , Bl. 157-161). Beide Entwürfe werden von der RReg. im Umlaufverfahren genehmigt und gehen am 21. 2. dem RT zu (RT-Drucks. Nr. 6498 und 6499, Bd. 380 ). Als Gesetze verkündet am 18.3.24 (RGBl. II, S. 67  und S. 70).

Was das Verhalten dem Reichstag gegenüber anbelange, so sei es außerordentlich schwierig, ein Programm für die Zukunft zu bestimmen, da die politische[366] und wirtschaftliche Entwickelung in den kommenden Wochen kaum zu übersehen sei. Das Gutachten des Sachverständigenausschusses sei erst etwa am 15. März zu erwarten, die politische Entscheidung über die Reparationsfrage würde also entsprechend später fallen. Nach den vorliegenden Schätzungen glaube er, daß die Finanzlage des Reiches in der gegenwärtigen äußerst kurz bemessenen Gestaltung bis Anfang April sichergestellt sei. Bis dahin könne man auch in der so schwierigen Frage der Besatzungskosten durchlavieren.

Dagegen sei die jetzt erreichte Stabilisierung auf das dringendste gefährdet, wenn das unter dem Ermächtigungsgesetz zustande gekommene Werk von seiten des Reichstags aus gefährdet würde. Es müsse daher die Regierung sich entschlossen hinter dieses Gesetzeswerk stellen und Angriffe darauf mit allen Mitteln zurückweisen.

Der Reichsminister der Justiz wies darauf hin, daß bereits zwei Aufhebungsanträge zur Personalabbauverordnung vorlägen5.

5

Sozialdemokratischer Antrag vom 22.11.23 (RT-Drucks. Nr. 6335, Bd. 380 ) und deutschnationaler Antrag vom 9.2.24 (RT-Drucks. Nr. 6444, Bd. 380 ). Am 25. 2. kommt ein kommunistischer Aufhebungsantrag hinzu (RT-Drucks. Nr. 6533, Bd. 380 ).

Der Reichsminister des Auswärtigen stellte zur Erwägung, ob das unbedingte Festhalten an der geschaffenen gesetzlichen Regelung hinsichtlich aller Verordnungen zu gelten habe. Es sei doch wohl denkbar, daß bei Verordnungen von geringerer Bedeutung Kompromisse dem Reichstag gegenüber geschlossen werden könnten.

Der Reichspostminister schloß sich dieser Auffassung an und wies darauf hin, daß hinsichtlich einer ganzen Anzahl Verordnungen ergänzende und abändernde Anträge zu erwarten seien. In vielen Fällen könne man unbedenklich entgegenkommen. So halte er auch den Gedanken einer Kontrollkommission zur Personalabbauverordnung für durchaus tragbar. Es komme lediglich darauf an, daß die Regierung ihre Autorität bewahre.

Der Reichsarbeitsminister stimmte den Ausführungen der Vorredner insofern zu, als es möglich und erforderlich sei, aus der Gesamtheit der erlassenen Verordnungen einen Teil als unantastbar hinzustellen, sich dagegen hinsichtlich anderer Verordnungen auf eine Erörterung im Reichstage einzulassen. Maßgebend sei die moralische Haltung der Regierung und ihre Entschlossenheit, im gegebenen Augenblick sämtliche Konsequenzen zu ziehen.

Der Reichswirtschaftsminister wies darauf hin, daß die Entwickelung der parlamentarischen Lage schwer zu übersehen sei; es komme jedenfalls darauf an, sie in taktischer Beziehung auf das sorgfältigste zu beobachten und, falls ein Konflikt drohe, für eine der Regierung günstige Wahlperiode zu sorgen.

Der Reichswehrminister führte aus, daß auch die Frage der Beamtenbesoldungen eine wichtige Rolle spielen werde. Er wünsche auf die demoralisierende Wirkung des gegenwärtigen Zustandes auf das ernsteste hinzuweisen und vor den Gefahren, die aus einer längeren Auswirkung derartiger Verhältnisse auf das ganze Volk drohten, dringend zu warnen.

Der Reichskanzler stellte als Auffassung des Kabinetts den Plan für das Verhalten gegenüber dem Reichstage dahin fest, daß eine programmatische Erklärung[367] der Regierung zum Ermächtigungsgesetz vorerst nicht erfolgen solle, sondern erst dann, wenn die Haltung der Parteien zu den unter dem Ermächtigungsgesetz erlassenen Verordnungen feststehe und eine derartige Gefährdung des gesamten Gesetzgebungswerkes drohe, daß die Regierung es auf einen Konflikt ankommen lassen müsse, d. h.: die Regierung müsse zunächst eine abwartende Haltung einnehmen und erst zum Handeln übergehen, wenn der Angriff von der Opposition drohe. Im übrigen müsse die Regierung sich gegenüber Abänderungsanträgen ebenso verhalten wie gegenüber Anträgen auf Aufhebung von Notverordnungen. Ferner müßten die Regierungsparteien sich darüber einig sein, daß Anträge aus den Kreisen dieser Parteien nur nach gegenseitiger Verständigung untereinander gestellt werden dürften.

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