2.11.2 (ma11p): 2. Einlösung des städtischen Notgeldes.

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2. Einlösung des städtischen Notgeldes.

Der Vizekanzler wies auf den bereits gefaßten Beschluß hin, ein einheitliches wertbeständiges Notgeld für das besetzte Gebiet in Düsseldorf herausgeben zu lassen3. Was das bisher ausgegebene nicht wertbeständige Notgeld anbelange, so komme eine Einlösung desselben durch die Reichsbank unmöglich in Frage, wenn man nicht heute die mühsam erreichte Stabilisierung der Papiermark über den Haufen werfen wolle. Dagegen halte er den vom Reichswährungskommissar gemachten Vermittlungsvorschlag für durchaus gangbar, wonach die Reichsbank jeweils für Rechnung der Arbeitgeber an den einzelnen[53] Plätzen soviel Notgeld entgegennehme, als diese sich verpflichteten, am Ende der Woche abzurechnen. Die Reichsbank habe diesen Vorschlag zunächst nicht angenommen; er hoffe jedoch, mit Unterstützung der Reichsbank4 sie dazu veranlassen zu können.

3

Vgl. Dok. Nr. 9, P. II unter 1 d). WTB meldet am 11.12.23 aus Düsseldorf: Es sei im Einvernehmen mit der RReg. gelungen, ein gemeinsames wertbeständiges Geld aller Gemeinden des besetzten Gebiets zu schaffen. Dieses Geld werde gedeckt durch eine 6proz., auf Gold lautende Anleihe der beteiligten Städte und Landkreise, ferner durch 6proz. Reichsgoldanleihe und 6proz. Reichsschatzanweisungen. Die Einheit sei eine GM (4,2 GM = 1 Dollar). Die RReg. werde eine VO erlassen, durch die die Gemeinden des besetzten Gebiets ermächtigt werden anzuordnen, daß alle Zahlungen an sie nur in diesem wertbeständigen Geld geleistet werden dürfen. Die Ausgabe erfolge durch die Landesbank in Düsseldorf. Mit der Ausgabe der ersten Serie sei noch vor Weihnachten zu rechnen. Das gegenwärtig umlaufende Kommunalnotgeld, das die Rbk nicht mehr annehme, werde von den Gemeinden bis zum 1.2.24 eingelöst werden, die städtischen Notenpressen würden stillgelegt. Es sei zu hoffen, daß die mit den Besatzungsmächten eingeleiteten Verhandlungen über die Ausgabe des neuen Geldes bald zu einem positiven Abschluß kommen (in R 43 I /190 , Bl. 276; s. auch DAZ Nr. 575 vom 12.12.23).

Tatsächlich scheitert dieses Projekt am Einspruch der frz. und belg. Delegierten der Irko (vgl. Dok. Nr. 85, P. 1).

4

Es muß wohl heißen: der Reichsregierung.

Oberbürgermeister Adenauer führte aus, daß die ablehnende Haltung der Reichsbank im besetzten Gebiet große Erbitterung hervorgerufen habe und es daher unbedingt erforderlich sei, daß von seiten der Reichsregierung mit allen Mitteln auf die Reichsbank eingewirkt werde.

Bürgermeister Ehrhard (Mainz) wies darauf hin, daß die französische Politik das Ziel verfolge, durch die betreffenden Industriekreise wertbeständiges Geld regional einzuführen. Hierdurch hoffe sie, die einzelnen so entstehenden Lokalwährungen in die Hand zu bekommen und damit die Schaffung einer einheitlichen Währung zu sabotieren. Es sei daher auch sehr fraglich, ob die Hohe Kommission zu der Schaffung des gemeinsamen wertbeständigen Notgeldes in Düsseldorf nach dem Plan der Reichsregierung die Genehmigung erteilen werde.

Die Weigerung der Reichsbank, das bisherige städtische Notgeld anzunehmen, sei unverständlich, denn die Städte hätten dieses Geld seinerzeit auf ausdrückliche Veranlassung der Reichsregierung geschaffen; überdies hätten die Gemeinden auf dem Gebiete der Erwerbslosenfürsorge dem Reiche Billionen vorgestreckt, für die sie entschädigt werden müßten.

Der Hessische Gesandte unterstrich die Notwendigkeit, Abhilfe zu schaffen. Die Reichsregierung sei für das Entstehen des Notgeldes verantwortlich und müsse daher die jetzigen Konsequenzen tragen. Er lehne namens seiner Regierung jegliche Verantwortung für das, was im besetzten Gebiet geschehen werde, ab, falls nicht die Reichsbank gezwungen werde, das Notgeld anzunehmen.

Bürgermeister Suth wies darauf hin, daß die Besatzungsbehörden zum Teil schon die örtlichen Reichsbankstellen gezwungen hätten, das Notgeld anzunehmen. Im übrigen aber würde eine solche Annahme keine Inflation bedeuten, da die Städte sich verpflichtet hätten, bis zum 1. Januar 1924 das ganze dann vorhandene Notgeld aufzurufen.

Generalkommissar Schmid führte aus, daß eine sofortige Entscheidung unerläßlich sei. Wenn eine Verständigung anders nicht zustande komme, müsse auf Grund des Artikel 48 gegen die Reichsbank eingeschritten werden.

Der Reichswährungskommissar führte aus, daß man zwischen gedecktem und ungedecktem Notgeld unterscheiden müsse. Ordnungsmäßig gedecktes Notgeld könne nach seiner Auffassung unbedenklich von der Reichsbank angenommen werden; nicht dagegen sei es möglich, das ungedeckte Notgeld durch die Reichsbank einlösen zu lassen, ohne daß das ganze Werk der Stabilisierung der Papiermark über den Haufen geworfen und eine neue katastrophale Entwertung der Mark durch die Spekulation im besetzten Gebiet herbeigeführt werde. Es seien im besetzten Gebiet allein etwa 180 Trillionen Mark an ungedecktem Papiergeld geschaffen, während der Reichsbankausweis vom 15. November[54] einen Gesamtnotenumlauf der Reichsbank von nur 91 Trillionen nachweise.

Wenn die Besatzungsbehörden die Reichsbank zwingen sollten, das Notgeld einzulösen, so würde eben die Folge sein, daß die Reichsbankstellen im besetzten Gebiet geschlossen werden müßten; und das werde den Besatzungsbehörden keinesfalls erwünscht sein. Es müsse ihnen eben gesagt werden, daß sie selber die Mittel aufzubringen hätten, wenn diese eine Einlösung des Notgeldes bewirken sollten.

Im übrigen erkenne er jedoch an, daß eine Abhilfe notwendig sei, und habe daher den vom Vizekanzler bereits mitgeteilten Vermittlungsvorschlag der Reichsbank unterbreitet. Er werde diesen Vorschlag aufs neue mit der Reichsbank erörtern und sich einen Beschluß des Reichskabinetts erbitten, mittels dessen er auf die Reichsbank den nötigen Druck ausüben könne. Es seien gewiß in der Vergangenheit Fehler gemacht worden, auch von seiten der Reichsbank, indem sie z. B. das städtische Notgeld in ihren Kassen angesammelt habe; daher müsse man diesen Fehler wieder gutmachen, nötigenfalls im Wege einer Notverordnung.

Oberbürgermeister Adenauer bestritt mit Entschiedenheit die Richtigkeit der vom Reichswährungskommissar angeführten Zahlen und stellte insbesondere in Abrede, daß die veröffentlichten Ausweise der Reichsbank richtig seien.

Oberbürgermeister Fischer führte im Anschluß daran aus, daß die Reichsbankdruckerei in Dortmund nach dem 15. November noch etwa für 300 Trillionen Mark Papiergeld gedruckt und zum Teil auch ausgegeben habe. Es sei das Bestreben der Reichsbank, in letzter Zeit, d. h. solange die Einlösung zulässig gewesen sei, das städtische Notgeld in ihren Kassen anzusammeln und dafür Reichsbankgeld auszugeben. Es beruhe dies offenbar auf dem Ehrgeiz der örtlichen Reichsbankstellen, das städtische Notgeld durch Reichsbankgeld zu verdrängen.

Im übrigen schlage er jedoch vor, daß die Reichsbank veranlaßt werde, grundsätzlich das städtische Notgeld anzunehmen, während die Gemeinden und Betriebe verpflichtet würden, es bei Lohnzahlungen usw. wieder entgegenzunehmen.

Der Vizekanzler stellte in Aussicht, diesen Vorschlag dem Reichskabinett zu unterbreiten.

Der Hessische Gesandte regte an, falls die Besatzungsbehörden zur Schaffung des neuen wertbeständigen Notgeldes in Düsseldorf ihre Ermächtigung versagten, ob nicht doch in Frage kommen könne, das besetzte Gebiet mit Rentenmark zu versorgen. Die Sachlage sei doch so, daß jedes Opfer am Platze und notwendig sei, um die besetzten Gebiete dem Reiche zu erhalten.

Der Reichswährungskommissar führte aus, daß die Rentenmark schon auf dem Wege des Postgiroverkehrs in das besetzte Gebiet kommen könne; ebenso könnten Rentenmarkbeträge in das besetzte Gebiet versandt werden. Es sei nur nicht möglich, die gesamten Gehälter im besetzten Gebiet mittels Rentenmark zu zahlen, da die verfügbaren Mengen Rentenmark infolge der Ausschaltung der besetzten Gebiete aus der Fundierung entsprechend vermindert seien.

Anstelle der hiernach für die besetzten Gebiete erforderlichen Rentenmarkmengen solle eben das neue wertbeständige Notgeld treten.

[55] Bürgermeister Suth regte an, daß die Reichspost veranlaßt werde, im besetzten Gebiet den Giroverkehr auch in dem neuen wertbeständigen Notgeld zuzulassen; andernfalls sei es dem besetzten Gebiet mangels der verfügbaren Rentenmarkbeträge nicht möglich, Einzahlungen zu erwirken.

Generalkommissar Schmid stellte in Aussicht, diese Anregungen an die Postverwaltung weiterzugeben.

Der Hessische Gesandte erbat noch einmal die Hergabe der Rentenmark für das besetzte Gebiet; nötigenfalls müsse eben die auszugebende Menge Rentenmark vermehrt werden durch eine erhöhte Belastung des unbesetzten Gebiets.

Der Vizekanzler stellte fest, daß die Gesamtlage eingehend erörtert und die Reichsregierung über die Auffassung der Vertreter des besetzten Gebiets vollauf unterrichtet sei.

Die Beschlußfassung werde am folgenden Tage erfolgen.

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