2.122.2 (ma11p): 2. Ausnahmezustand.

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2. Ausnahmezustand.

Der Vizekanzler berichtete, daß der Herr Reichspräsident die in der Ministerbesprechung vom Vortage4 beschlossene Formulierung der Verordnung über den Ausnahmezustand nicht angenommen habe, da er die Ausnahme Bayerns von der Wirksamkeit der Verordnung ablehne. Allerdings sei der Herr Reichspräsident bereit, die Vollmachten der Verordnung der bayerischen Staatsregierung zu übertragen; dieser Vorschlag sei jedoch bereits durch den bayerischen Gesandten nach München übermittelt und von der bayerischen Regierung abgelehnt worden5. Die bayerische Staatsregierung verlange vollkommene Freistellung von der Verordnung. Es bleibe hiernach nur noch der Weg übrig, die Verordnung ohne Einschränkung zu erlassen und Bayern gegenüber auf die praktische Durchführung nicht zu bestehen; solchenfalls seien jedoch provokatorische Kundgebungen der bayerischen Regierung zu erwarten und ein Konflikt sei dann unvermeidbar.

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S. die Kabinettssitzung vom 25. 2., P. 7 (Dok. Nr. 121).

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S. Dok. Nr. 120.

Im übrigen habe der Herr Reichspräsident der Verordnung zugestimmt.

Der Reichsminister der Justiz bestätigte die berichtete Haltung der bayerischen Staatsregierung und wies darauf hin, daß nach seiner Auffassung die Stellung der Reichsregierung gerade verstärkt worden wäre, wenn Bayern mit[408] seinen weitergehenden Anordnungen hinsichtlich des Ausnahmezustandes von der Wirkung der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten ausgenommen würde.

Der Reichswirtschaftsminister bestätigte die Ausführungen des Vorredners und schilderte die schwierige Lage, in welcher die bayerische Regierung sich infolge des Hitler-Prozesses befinde. Es handle sich um eine ernste Prestigefrage, in der die bayerische Regierung nicht gut nachgeben könne. Er schlage vor, daß noch einmal an den Herrn Reichspräsidenten herangetreten werde mit der Bitte, der vom Kabinett am Vortage beschlossenen Formulierung seine Zustimmung zu erteilen.

Der Reichsverkehrsminister führte aus, daß die Regierung zu entscheiden habe, ob sie es auf einen Konflikt mit Bayern ankommen lassen wolle oder nicht. Die Lage sei allerdings gegenwärtig nicht so kritisch wie noch vor wenigen Monaten, da inzwischen in verschiedenen wichtigen Punkten eine Verständigung zwischen dem Reiche und Bayern erzielt worden sei. Immerhin sei es erwünscht, einen Konflikt im Augenblick zu vermeiden, und er schlage daher vor, erneut zu versuchen, die Zustimmung des Herrn Reichspräsidenten zu der am Vortage beschlossenen Formulierung zu erlangen.

Der Reichswehrminister wies darauf hin, daß, falls die jetzige Verordnung nicht erlassen würde, mit Bestimmtheit erwartet werden müsse, daß in einigen Tagen in Thüringen, womöglich auch in Mecklenburg, auf Grund des Art. 48 RV selbständige Maßnahmen getroffen würden6.

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Dagegen erklärt der PrIM Severing in einem Schreiben an den RK vom 27. 2., daß für das pr. Staatsgebiet zurzeit keine Sondervollmachten zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung notwendig seien und daß der Ausnahmezustand im vollen Umfang aufgehoben werden könne. „Auch mit Rücksicht auf die bevorstehenden Reichstags- und Gemeindewahlen kann ich Ausnahmemaßnahmen etwa zur Bekämpfung radikaler Parteien im Wahlkampfe nicht für zweckmäßig geboten halten. Erfahrungsgemäß erzielen solche Maßnahmen das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung, da eine staatliche Verfolgung und Unterdrückung erfahrungsgemäß die beste Propaganda für staatsfeindliche Bestrebungen bedeutet. Sollte jedoch in Abweichung hiervon das RKab. der Auffassung sein, daß auch für das Pr. Staatsgebiet es in gewissem Umfange für bestimmte Zeit der Beibehaltung von besonderen Vollmachten zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung bedarf, so glaubt die Pr. StReg., daß die Handhabung dieser Vollmachten nicht mehr einer Reichsdienststelle überlassen werden darf, sondern mir, dem PrIM und den von mir bestimmten pr. Beamten zu überlassen sein wird.“ (R 43 I /2708 , Bl. 210 f.; hier weitere pr. Schreiben zur Handhabung des zivilen Ausnahmezustandes).

Der Reichsminister des Auswärtigen stimmte den Vorrednern zu und regte an, möglichst sofort eine Sitzung des Reichskabinetts unter Anwesenheit des Herrn Reichspräsidenten herbeizuführen.

Nach Rückfrage beim Herrn Reichspräsidenten teilte der Reichskanzler mit, daß der Herr Reichspräsident zunächst ihn am darauffolgenden Tage zu empfangen wünsche und danach gegebenenfalls zu einer Aussprache mit dem Kabinett zur Verfügung stehe.

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