2.140.3 (ma11p): 3. Wahltätigkeit der Reichsregierung.

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3. Wahltätigkeit der Reichsregierung.

Der Reichskanzler erbat Vorschläge der Parteiführer bezüglich des Verhaltens der Reichsregierung während der Wahlen und eines gemeinsamen Vorgehens der gegenwärtigen Regierungsparteien.

[454] Der Abgeordnete Fehrenbach teilte mit, daß seine Fraktion beschlossen habe, im Wahlkampf gegen die übrigen Regierungsparteien keine Opposition zu treiben.

Der Abgeordnete Scholz berichtete, daß auch seine Fraktion den gleichen Beschluß gefaßt habe. Es liege eine Art Schicksalsgemeinschaft vor, an der die Parteien festhalten müßten.

Er halte es jedoch für erwünscht, daß auch die Regierung an dieser Arbeitsgemeinschaft sich beteilige, z. B. durch Zusammenstellung und Vertrieb eines Wahlbreviers, in dem die wichtigsten Ministerreden kurz zusammengestellt und das Programm der Reichsregierung dargelegt würde.

Der Abgeordnete Koch teilte mit, daß auf Grund der Haltung des rechten Flügels der Deutschen Volkspartei seine Partei bei den Wahlen möglicherweise zu einer Abwehrpolemik genötigt sein werde.

Der Abgeordnete Leicht begrüßte die Absicht der Reichsregierung, Propagandamaterial für die Wahlen zur Verfügung zu stellen und bat um fortlaufende Orientierung der Parteien während der nächsten Wochen, insbesondere über die Entwicklung der außenpolitischen Lage.

Der Abgeordnete Erkelenz regte an, auch das Material, das die Reichsregierung dem Sachverständigenausschuß vorgelegt habe, in zusammengedrängter Form zur Wahlagitation zur Verfügung zu stellen und schlug ferner vor, daß die Reichsregierung von Zeit zu Zeit durch zweckentsprechende Ministerunterredungen (Interviews) den Wahlkampf unterstütze.

Der Reichskanzler stellte in Aussicht, daß die Anregungen und Vorschläge der Parteiführer von seiten der Reichsregierung befolgt werden würden. Der Reichspressechef werde in Verbindung mit der Reichszentrale für Heimatdienst das Erforderliche veranlassen.

Der Abgeordnete Koch bat, daß das Material möglichst unmittelbar an die Parteiredner verteilt werde.

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