2.142.2 (ma11p): 2. Goldnotenbank.

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2. Goldnotenbank.

Der Reichswirtschaftsminister und der Reichsminister der Justiz berichteten über Unterredungen mit dem Abgeordneten Helfferich betreffend die Goldnotenbank und wiesen auf das Gewicht hin, welches den von Dr. Helfferich gehegten Bedenken beigelegt werden müsse. Erforderlich sei eine Erklärung der Reichsregierung im Sinne der Helfferichschen Anfrage, daß eine Bindung des Reichs gegenüber den Beschlüssen des Sachverständigenausschusses nicht erfolgt sei3.

3

In der Sitzung des Haushaltsausschusses des RT vom 12. 3., in der der GesEntw. über die Dt. Golddiskontbank beraten wurde (vgl. Dok. Nr. 133, Anm. 17), führte Helfferich aus: „Mit der Errichtung der Golddiskontbank scheine ihm implizite die Zustimmung zur Goldnotenbank, wie sie die Sachverständigenkommission vorschlagen wolle, gegeben zu sein. Das Sachverständigenkomitee sei überhaupt überflüssigerweise mit dem Projekt befaßt worden; man hätte sich auf eine Verhandlung mit den engl. Geldgebern beschränken können. […] Er bitte um eine Erklärung, inwieweit eine Präjudizierung der RReg. mit der Annahme des Gesetzes [über die Golddiskontbank] und durch die Verhandlungen des RbkPräs. gegeben sei.“ Dazu erklärte der RWiM: „Es sei keine Zustimmung zu einer irgendwie gearteten Reparationsbank bisher erteilt worden. Die RReg. und die Volksvertretung haben demnächst volle Freiheit, über derartige etwaige Vorschläge zu bestimmen. RbkPräs. Dr. Schacht verhandele durchaus als Privatmann in Paris.“ Und der RAM erklärte: „Bei den ersten Verhandlungen des RbkPräs. Dr. Schacht mit der Bank von England habe der Governor der Bank von England darauf hingewiesen, daß die engl. Hilfe nur dann gewährt werden könne, wenn eine Einigung bezüglich der Gründung [der Golddiskontbank] mit dem Komitee der Sachverständigen erzielt würde. Eine Bindung in bezug auf den Übergang der Golddiskontbank in eine Reparationsbank bestehe bislang nicht.“ (Protokoll in R 2 /2457 , Bl. 15-18).

Der Reichsminister des Auswärtigen stellte in Aussicht, den Reichsbankpräsidenten sogleich durch ein entsprechendes Telegramm zu orientieren und[460] ihn zu beauftragen, bei seinen weiteren Besprechungen mit den Sachverständigen auf den Vorbehalt der Entschließungsfreiheit der Reichsregierung gegenüber den späteren Beschlüssen des Sachverständigenausschusses in geeigneter Form hinzuweisen4.

4

Schacht führt vom 11. bis 13. 3. in Paris Besprechungen mit den Sachverständigen über die Organisation der von den Sachverständigen geplanten Währungs- und Reparationsbank.

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