2.148.1 (ma11p): 1. Vorschläge über die Besoldungserhöhung.

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1. Vorschläge über die Besoldungserhöhung.

Der Reichskanzler machte davon Mitteilung, daß am Vormittag Vertreter des Deutschen Beamtenbundes bei ihm vorgesprochen und auf die schweren Bedenken hingewiesen hätten, die die vom Reichsfinanzministerium geplante Regelung für die Beamten mit sich bringe1.

1

Es handelt sich um die erste Erhöhung der durch VO vom 12.12.23 (s. Dok. Nr. 15, P. 1) neu festgesetzten Beamtenbesoldungen. In einer Ressortbesprechung im RFMin. am 8. 3. hatte dazu MinDir. v. Schlieben erklärt, „daß mit der Erhöhung vorsichtig umgegangen werden müsse, einerseits um keine Gefährdung der Stabilität der Währung, die bei der jetzigen Finanzlage – dem knappen Kredit des Reichs, der Ungewißheit über die Höhe der eingehenden Steuern – noch lange nicht genügend gefestigt sei, hervorzurufen, andererseits um ein Aufschnellen der Lebenshaltungspreise, wodurch die Erhöhung der Gehälter für die Beamten wieder illusorisch würde, zu verhindern“ (Aufzeichnung in R 43 I /2566 , Bl. 156).

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß er nach nochmaliger Prüfung der ganzen Frage <bereit sei, einen bestimmten Etatfonds um 30 Millionen zu kürzen,>2 so daß er einschließlich der für die Beamtenbesoldung noch zur Verfügung stehenden 3 bis 4 Millionen einen Gesamtbetrag von 33 bis 34 Millionen für eine weitere Erhöhung der Beamtenbesoldung bewilligen könne.

2

Dieser Passus von Kempner hschr. verbessert. Ursprüngliche Fassung: „sich bereit erklären wolle, aus einem Fonds von 100 Millionen, der für Erwerbslosenfürsorge zur Verfügung gestellt war, 30 Millionen abzutrennen“.

Er beabsichtige, das Kindergeld um etwa 20% zu erhöhen, das Frauengeld um etwa 13%; die Grundgehälter würden statt um 10% um 13% erhöht. Was die Ortszuschläge und die Sonderzuschläge im besetzten Gebiet anlage, so müsse es bei seinem bisherigen Vorschlag sein Bewenden haben3.

3

Die geplante Besoldungsnovelle sieht eine nach Ortsklassen gestaffelte Erhöhung der allgemeinen Ortszuschläge (Wohnungsgeldzuschüsse) vor, um sie den steigenden Wohnungsmieten anzupassen. Dagegen sollen die örtlichen Sonderzuschläge, besonders im besetzten Gebiet, weiter abgebaut werden. Zur Begründung weist ein Schreiben des RFMin. vom 18. 3. darauf hin, daß die Unterschiede in den Teuerungsverhältnissen zwischen den verschiedenen Orten und Gebieten des Reichs, insbesondere zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet, sich erheblich verringert hätten (R 43 I /2566 , Bl. 168).

[In der folgenden Debatte teilte MinR Kühnemann mit, daß durch den Beamtenabbau etwa 330 Millionen jährlich erspart würden.]

[474] Das Kabinett stimmte den Vorschlägen des Reichsministers der Finanzen zu.

Der Reichspostminister enthielt sich der Abstimmung4.

4

Die neue Besoldungsregelung wird am 20. 3. mit Wirkung vom 1.4.24 als „VO über die 15. Ergänzung des Besoldungsgesetzes“ veröffentlicht (RBesBl. 1924, S. 63 f.). Vgl. hierzu die „Denkschrift über die Entwicklung der Besoldung der Reichsbeamten von 1897 bis Dezember 1924“, RT-Drucks. Nr. 407, Bd. 398 .

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