2.159.1 (ma11p): 1. Entwurf von Richtlinien über die Vornahme von Beförderungen von Beamten nach dem 31. März 1924.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 1 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

1. Entwurf von Richtlinien über die Vornahme von Beförderungen von Beamten nach dem 31. März 19241.

1

In seiner Kabinettsvorlage vom 24. 3. führt der RFM aus: Die durch Kabinettsbeschluß vom 26.10.23 eingeführte Beförderungssperre laufe am 31.3.24 ab. Da es angesichts des weitergehenden Personalabbaus nicht vertretbar sei, Beförderungen vom 1.4.24 ab uneingeschränkt zuzulassen, habe der RFM im Benehmen mit den Ressorts und den Landesregg. die beigefügten „Richtlinien über die Vornahme von Beförderungen von Beamten nach dem 31.3.24“ aufgestellt (R 43 I /2613 , Bl. 188-190). Die neuen Richtlinien werden am 29. 3. erlassen (RBesBl. 1924, S. 75 f.).

[Das Kabinett nahm den Entwurf im wesentlichen unverändert an.]

Extras (Fußzeile):