2.165.2 (ma11p): II. Einfuhr- und Verbrauchsbeschränkung.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 1 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

II. Einfuhr- und Verbrauchsbeschränkung.

1. Maßnahmen der Außenhandelspolitik.

a)

Von der Erweiterung der Einfuhrverbote wird grundsätzlich und im allgemeinen abgesehen werden müssen, da – abgesehen von ihrer Undurchführbarkeit im besetzten Gebiet – ihr handelspolitischer Vorteil in der Regel durch die Nachteile übertroffen wird, welche die Gegenmaßnahmen des Auslandes mit sich bringen. Für gewisse Luxuswaren wird immerhin auch dieses schärfste Mittel der Einfuhrdrosselung erwogen werden müssen.

b)

Zollerhöhungen für Luxuswaren. Auch für gewisse Güter des Massenverbrauchs wie Kaffee und Kakao kommt Zollerhöhung in Frage.

c)

Schon um der psychologischen Wirkung willen müssen Auslandsreisen zu anderen als geschäftlichen Zwecken eingeschränkt werden6.

6

Vgl. hierzu Dok. Nr. 164, P. 7.

2. Maßnahmen der inneren Wirtschaftspolitik.

a)

Einwirkung auf die Einkommensverteilung.

Ausdehnung der vom Reichsarbeitsministerium verfolgten Lohnpolitik weiterer Differenzierung des Lohnes für gelernte und ungelernte sowie für jugendliche und verheiratete Arbeiter.

b)

Maßnahmen der Steuerpolitik.

Einführung bzw. Erhöhung von Verbrauchssteuern:

Erhöhung der Tabaksteuern und der Kraftfahrzeugsteuer.

Einbeziehung der Schokolade in die Luxussteuer.

Beschleunigte Steuererhebung in den Gewerbezweigen mit günstiger Konjunktur.

[532 ]c)

Unmittelbare Förderung der Spartätigkeit.

Verhandlungen mit den Sparkassen sind eingeleitet. Dabei ist vor allem Gewicht auf volle Wertbeständigkeit der Sparkasseneinlagen zu legen. Zu erwägen ist die Errichtung von Werk-Sparkassen und wertbeständigen Lohnkonten. Seitens der beteiligten wirtschaftlichen Ressorts ist in Verbindung mit den Spitzenorganisationen der Erwerbsstände alsbald eine umfassende Werbetätigkeit zur Wiedererweckung des Sparsinnes zu entfalten.

Als starke Hemmung der Kapitalbildung macht sich die große Spanne zwischen den Soll- und den Haben-Zinsen der Banken geltend. Es ist unerläßlich, daß die Bemühungen des Reichswirtschaftsministeriums, die auf eine Verminderung dieser Spanne gerichtet sind, durch die Reichsbank nachdrücklichste Unterstützung erfahren. Die Machtstellung der Reichsbank in der Kreditgewährung dürfte die Möglichkeit eines entschiedenen Vorgehens bieten.

Extras (Fußzeile):