2.169.3 (ma11p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Geheimausbildungen der Reichswehr usw.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: Geheimausbildungen der Reichswehr usw.

Der Reichskanzler führte aus, daß in den letzten Tagen die Franzosen zahlreiche Deutsche im besetzten Gebiet verhaftet hätten, weil sie angeblich Geheimorganisationen angehörten, welche die Besatzungstruppen mit Gewalt bekämpfen wollten1. Es werde vielfach behauptet, daß die Reichswehr mit diesen Geheimorganisationen zusammenarbeitet.

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In gleichlautenden Noten an die RReg. vom 25. 4. weisen die frz., belg. und brit. Reg. darauf hin, daß seit einiger Zeit eine zunehmende Aktivität dt. Geheimverbände nationalistischen Charakters in den besetzten Gebieten erkennbar sei. Diese Verbände hätten mit moralischer und materieller Unterstützung gewisser dt. Behörden verbrecherische Anschläge vorbereitet und ausgeführt, die geeignet seien, die Sicherheit der Besatzungsmächte zu gefährden. Genannt werden die „Pfalzzentrale“, der „Wiking-Bund“, der „Bund Oberland“, die „Werwolf-Sturmabteilung“, der „Jungdeutsche Orden“ und besonders die „Treuhand“. Die dt. Reg. sei zur Unterdrückung derartiger Organisationen verpflichtet, und sie trage die Verantwortung für alle Zwischenfälle mit den Besatzungsmächten, die durch die Geheimorganisationen verursacht würden (R 43 I /2732 , Bl. 13-15). Am 28. 4. vermerkt Kiep zu der Note: „Der Wortlaut erscheint im allgemeinen maßvoll. Man hat den Eindruck, daß es sich in erster Linie um eine Konzession an die frz. Reg. handelt für die auf engl. Betreiben erfolgende dilatorische Behandlung der militärischen Kontrollfrage und für die engl Untersuchungsaktion gegenüber den frz. separatistischen Umtrieben in der Pfalz.“ (R 43 I /2732 , Bl. 12). In der dt. Antwortnote vom 16. 5. heißt es u. a.: Infolge der Zerschlagung des dt. Verwaltungsapparats in den besetzten Gebieten sei die RReg. über die Vorgänge in diesen Gebieten nur lückenhaft unterrichtet. „Unter diesem Vorbehalt kann sie erklären, daß sie zwar Kenntnis von einigen Zwischenfällen erhalten hat, die sich gegen dt. Staatsangehörige im besetzten Gebiet richteten und sich aus der Empörung der Bevölkerung gegen das hochverräterische Treiben gewisser kleiner Gruppen erklären, daß sie aber auch in letzter Zeit von keinem einzigen Fall erfahren hat, wo sich ein Attentat gegen die Besatzungstruppen oder -behörden gerichtet hätte.“ Die all. Regg. werden ersucht, der RReg. konkretes Beweismaterial zu übermitteln (R 43 I /2732 , Bl. 21-24).

Der Reichswehrminister erklärte hierauf, er habe erst kürzlich von General v. Seeckt eine ausdrückliche Erklärung dahingehend erhalten, daß

a) ein Zusammenarbeiten der Reichswehr mit Geheimorganisationen ausgeschlossen sei2, daß

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Am Rand von der Hand Kempners: „Interview Geßler?“. In R 43 I /416 , Bl. 340-365 finden sich mehrere Entwürfe für ein Interview des RWeM durch den Berliner Vertreter der „Chicago Daily News“. Das Interview berührt u. a. die Frage der Verfassungstreue der Reichswehr, ihre Stellung zu den halbmilitärischen Organisationen und zur Militärkontrolle.

[541] b) die Ausbildungen in der Reichswehr nur in den vom Versailler Vertrage zugelassenen Grenzen erfolgten.

Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

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