2.184.2 (ma11p): 2. Wahlaufruf.

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2. Wahlaufruf.

Der Reichskanzler teilte mit, daß beabsichtigt sei, am kommenden Sonntag [27. 4.] mit einem Wahlaufruf an das deutsche Volk herauszukommen. Er verlas einen vorliegenden Entwurf2.

2

In den Akten der Rkei nicht ermittelt.

Der Reichsminister des Innern, der Reichsverkehrsminister, der Reichsminister des Auswärtigen und der Reichswirtschaftsminister waren grundsätzlich mit dem Aufruf und seinem Gedankengang einverstanden.

Der Vizekanzler vermißte darin die scharfe Betonung der bisherigen Arbeit des Kabinetts, ferner schien ihm zu wenig hervorgekehrt, daß das Sachverständigen-Gutachten nur annehmbar sei, wenn das deutsche Volk die Garantie habe, daß die besetzten Gebiete befreit würden. Schließlich glaubte er, daß der Passus über den Abwehrkampf einer Änderung bedürfe.

Der Reichsverkehrsminister hielt eine redaktionelle Änderung für notwendig. Der Aufruf müsse im Ton einer Erklärung der Reichsregierung gehalten sein. Im übrigen schloß er sich den Ausführungen des Vizekanzlers an.

Der Reichsminister des Auswärtigen war der gleichen Auffassung, er regte an, den Aufruf zu plakatieren.

Der Reichswirtschaftsminister regte an, hinzuweisen auf die Lage vor den Notmaßnahmen der Regierung; ferner sei notwendig, stark hervorzuheben, daß es sich jetzt nicht um Einzelfragen handele, sondern um das Bestehen des Reiches, und schließlich glaubte er, daß in dem Aufruf das Sachverständigen-Gutachten nicht zu sehr in den Vordergrund treten dürfe.

Die Minister sagten zu, schriftliche Ergänzungen der Reichskanzlei einzureichen. Der Aufruf werde dann entsprechend umgearbeitet und so fertiggestellt werden, daß er am Sonntag erscheinen könne3.

3

Der Wahlaufruf der RReg. vom 27. 4. ist abgedr. in Schultheß 1924, S. 30 f. Zum Sachverständigen-Gutachten heißt es darin: „Durch die von ausländischen Sachverständigen im Auftrage ihrer Regierungen erstatteten Gutachten wollen wir zu einer Lösung der Reparationsfrage, zur Befreiung unserer Brüder an Rhein und Ruhr gelangen. Auch die Vorschläge der Sachverständigen fordern von uns die allergrößten Opfer. Aber sie sollen die uns bedrückende militärische Gewalt ersetzen durch Grundsätze und Forderungen wirtschaftlicher Vernunft. Das bedeutet für uns als wehrloses Volk einen Fortschritt. Zeigen die Gegner dieser Politik einen anderen Ausweg aus unserer Bedrängnis? Nein, sie beschränken sich darauf, die Arbeit der RReg. herabzusetzen und gegen die Gutachten der Sachverständigen die Volksleidenschaften aufzupeitschen.“ Von einem Teil der Presse wird dieser Wahlaufruf als unzulässige Einmischung der RReg. in den Wahlkampf heftig angegriffen; die DAZ Nr. 197 vom 27. 4. spricht von „Wahldemagogie“. Vgl. auch Luther, Politiker ohne Partei, S. 271 f.

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