2.204.1 (ma11p): 1. Mitteilungen des Herrn Reichsministers der Finanzen. [Erhöhung der Beamtenbesoldung.]

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1. Mitteilungen des Herrn Reichsministers der Finanzen. [Erhöhung der Beamtenbesoldung1.]

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Eine Kabinettsvorlage des RFMin. zu diesem Punkt war in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln. Die geplante Neuregelung der Beamtenbesoldung, die vom RFM in dieser Sitzung vorgetragen und dann auch mit Wirkung vom 1. 6. durchgeführt wird (vgl. Anm. 6), sieht eine Erhöhung der Familienzuschläge und eine Anpassung der Grundgehälter an die Sätze der Friedensbesoldung vor. Und zwar sollen die Endgrundgehälter gleichmäßig auf ca. 80% der entsprechenden Gehälter von 1913 festgesetzt werden. Bei dieser Regelung ergibt sich eine stärkere Anhebung der mittleren und höheren Beamtengehälter, die nach Ansicht des RFMin. in der Nachkriegszeit übermäßig nivelliert worden waren, sowie eine Vergrößerung der Spannung zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen. Vgl. dazu: Luther, Politiker ohne Partei, S. 265 f.; die Ausführungen Luthers in der Sitzung des Haushaltsausschusses des RT vom 20. 6. (Protokoll in R 43 I /2566 , Bl. 226-229); die Denkschrift des RFM vom 19.1.25 über die „Entwicklung der Besoldung der Reichsbeamten von 1897 bis Dezember 1924“, RT-Drucks. Nr. 407 , S. 11 ff., RT-Bd. 398 .

Der Reichsminister der Finanzen Das Kabinett habe wiederholt die Erklärung abgegeben, daß die Beamtengehälter erhöht würden, sobald es möglich[649] sei. Er habe damals die Hoffnung gehabt, daß eine Erhöhung in kürzerer Zeit getragen werden könne. Leider sei er zu einer entsprechenden Erklärung jetzt nicht imstande. Solange die außenpolitischen Probleme noch ungelöst seien, sei es nicht möglich, von einer Klarheit der Verhältnisse zu sprechen. Mit Rücksicht darauf aber, daß in den Etat 300 Millionen für Erhöhung der Gehälter eingestellt seien und weiter darauf, daß der Finanzminister noch die Vollmacht habe, von sich aus die Besoldung festzusetzen2, müsse jetzt gleichwohl die Frage beantwortet werden, ob man mit einer Erhöhung noch länger zuwarten könne. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte sei er zu dem Ergebnis gekommen, daß dies nicht angängig sei, sondern daß jetzt der letzte Augenblick sei, mit einer vernünftigen Beamtengehaltserhöhung herauszukommen. Dabei würde er es für falsch halten, den alten Weg der prozentualen Zuschläge weiter zu beschreiten. Dieser Weg schließe vor allem die Gefahr der Rückwirkung auf die Arbeiterlöhne in sich. Als neuer Grundsatz müsse eingeführt werden die Wiederherstellung der Friedensgehälter mit einem prozentualen Abschlag für alle Gruppen. Friedensgehälter selbst schon zu geben, sei nicht möglich. Er schlage einen Abschlag von 20% vor. Die sozialen Zulagen blieben erhalten. Diese Regelung werde zweifellos zu großen Angriffen auf die Regierung führen, sie müßten aber in Kauf genommen werden. Die bestehenden unmöglichen Spannungsverhältnisse müßten beseitigt werden. So, wie die Verhältnisse lägen, ginge es nicht weiter. In den Ressorts drängten die besten Kräfte aus dem Dienst heraus. Privatvermögen sei nicht mehr vorhanden. In Hinsicht auf die unteren Gruppen sei die Regelung deshalb nicht zu schwer tragbar, weil sie diesen bis zu 115% des Friedensgehalts, ohne Berücksichtigung der Ortszuschläge, gewähre3. Dieser Prozentsatz entspreche genau dem Lebenshaltungsindex.

2

Art. 6 der VO über die 12. Ergänzung des Besoldungsgesetzes vom 12.12.23 (RGBl. I, S. 1183 ) in der Fassung der Änderungs-VO vom 11.2.24 (RGBl. I, S. 55 ) ermächtigt den RFM, bis zum 1.11.24 die Beamtenbesoldung selbständig festzusetzen.

3

Dieser Prozentsatz versteht sich für Endgrundgehalt plus Familienzuschlag bei einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern in der Besoldungsgruppe III. Nach den Berechnungen des RFMin. betragen die neuen Gehälter einschließlich Familienzulage (aber ohne Ortszuschlag) bei verheirateten Beamten mit zwei Kindern in Besoldungsgruppe III = 115%, in Gruppe V = 109%, in Gruppe VII = 92%, in Gruppe XI = 88%, in Gruppe XIII = 85% der Gehälter von 1913. Die neuen Endgrundgehälter der ledigen Beamten belaufen sich dagegen in allen Gruppen auf etwa 80% der Gehälter von 1913.

Der Reichspostminister lehnte es ab, sofort im einzelnen Stellung zu nehmen und beantragte, die Frage zu vertagen.

Der Reichsminister der Finanzen gab zu, daß die Vorlage etwas sehr schnell eingebracht sei, es sei aber versucht worden, bereits durch Referenten die Ressorts, so auch das Reichspostministerium und Reichsverkehrsministerium, über die Tragweite zu informieren. Um welche Summen es sich handle, sei im Finanzministerium ausgerechnet worden, die Zahlen könnten bekanntgegeben werden. Er bitte dringend, den Antrag auf Vertagung abzulehnen.

Der Reichspostminister erklärte, daß er seine Zustimmung zu der Vorlage nicht geben könne. Die vorgetragenen Grundsätze könne er nicht ohne weiteres akzeptieren.

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte, daß die vorgeschlagene Regelung[650] angesichts des Sachverständigengutachtens keinen Bedenken begegne; das Sachverständigengutachten spreche vielmehr selbst von der Notwendigkeit der Erhöhung der Gehälter. Unterstreichen möchte er die Ausführungen über die Notwendigkeit der Besserstellung der höheren Beamten. Dies gelte besonders für den diplomatischen Dienst. Er schließe sich den vorgetragenen Grundsätzen in jeder Beziehung an.

Der Reichswirtschaftsminister führte aus, daß die vorgeschlagenen Maßnahmen drei Seiten hätten, eine finanzielle, eine beamtenpolitische und eine wirtschaftliche. Was die beamtenpolitische Seite angehe, so stimme er dem Reichsminister der Finanzen vollauf zu, von der wirtschaftlichen Seite her müsse er dagegen Bedenken tragen. Unter diesem Gesichtspunkt sei der gewählte Zeitpunkt für die Gehaltserhöhung der denkbar ungünstigste. Die bestehende Wirtschaftskrise wird vielleicht dadurch verstärkt werden, die Übertragung der Erhöhung auf die Arbeiterlöhne sei wahrscheinlich. Wenn das Reichsfinanzministerium Geld zur Verfügung habe, so müsse dies in erster Linie benutzt werden zur Beseitigung wirtschaftlicher Hemmungen, z. B. der Umsatzsteuer. Allerdings so, wie die Verhältnisse lägen, ginge es nicht weiter. Er frage sich nur, ob man nicht mit weniger als 80% auskomme. Eine Differenzierung des Abschlags halte er nicht für möglich4.

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Mit Schreiben vom 22. 5. an den RFM bringt RWiM Hamm erneut wirtschaftspolitische Bedenken gegen die geplante Besoldungserhöhung vor. „Eine durchgängige Aufbesserung der Beamtengehälter auf 80 v. H. der Friedensgehälter, eine Aufbesserung, die unter Hinzurechnung der vor dem Kriege unbekannten Familienzulagen in vielen Fällen bis über 100% liegt, scheint mir mit der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage schwer vereinbar.“ Hamm schlägt vor, die Grundgehälter nur auf ⅔ der Friedenssätze zu erhöhen und als Ausgleich die Sozialzulagen heraufzusetzen bzw. den unteren Gehaltsklassen eine Notzulage von 10–15% zu gewähren (R 43 I /2566 , Bl. 200-204).

Ein Vertreter des Reichsfinanzministeriums teilte mit, daß die Gehaltserhöhung für die Hoheitsverwaltung einschließlich Wehrmacht und Ausgaben für Hinterbliebenenfürsorge usw. monatlich 18 Millionen, für die Post 9 Millionen, für die Eisenbahn 12 Millionen Mark ausmache.

Der Reichsminister der Finanzen glaubte bezüglich der Länder und Gemeinden keine Besorgnisse haben zu müssen. Besonders die Gemeinden befänden sich in einer zum Teil sogar sehr guten Lage. Die Ländervertreter seien zu morgen zu Verhandlungen geladen. Gegenüber dem Vertagungsantrag möchte er darauf hinweisen, daß ein Hinhalten bis zum 1. Juli unmöglich sei, und zwar sowohl vom wirtschaftlichen Standpunkt als auch besonders vom politischen Standpunkt. Mit weniger als 80% auszukommen ginge nicht an, da bei einem niedrigeren Prozentsatz die Gehälter der unteren Beamten zu niedrig würden.

Der Reichsverkehrsminister erkannte die Notwendigkeit einer Gehaltserhöhung an. Das Vorgehen Preußens in der Gewährung von Monatsvorschüssen sei sehr bedenklich und bringe die Reichsregierung in die schwierigste Situation. Wenn allerdings für die Eisenbahn die Last tragbar sein solle, so könnten Tarifermäßigungen nicht vorgenommen werden. Zum Vergleich möchte er erwähnen, daß der gegenwärtige Streik im Bergbau der Eisenbahn weit mehr koste als die ganze Gehaltserhöhung. Die neuen Spannungen könne er noch nicht beurteilen. Den Grundsatz halte er für richtig. Zu erwägen sei, ob nicht[651] den unteren Gruppen doch ein etwas höherer Prozentsatz gegeben werden sollte.

Der Reichswährungskommissar führte aus, daß vom Standpunkt der Währung keine Bedenken gegen die beabsichtigte Maßnahme beständen, im Gegenteil erhoffe er von einer Stärkung der Kaufkraft im Innern eine etwas weniger schnelle und somit weniger gefährliche Liquidation der Warenläger. Dringendes Bedürfnis schiene es ihm zu sein, die oberen Beamten sicherzustellen. Die Autorität des Staates müsse aufrechterhalten werden.

Der Vizekanzler hielt die Reform für notwendig, die öde Gleichmacherei müsse aufhören, den Zeitpunkt halte er für gegeben. Eile sei notwendig. An die bestehende Möglichkeit der Besoldungsneuregelung durch den Reichsminister der Finanzen, die er zu benutzen vorschlage, habe zweifellos der Reichstag noch nicht gedacht. Große Angriffe ständen bevor. Innerlich würde aber zweifellos der Reichstag befriedigt sein. Unter 80% hinunterzugehen halte er für nicht angängig. Die Gleichmäßigkeit des Abschlages erachte er für wünschenswert, möchte aber doch zu erwägen geben, ob nicht bei den oberen Gruppen die Abschläge etwas erhöht werden sollten.

[…]

Der Reichsminister der Finanzen bat, von einer Differenzierung des Abschlages abzusehen. Durch die vorgeschlagene Umstellung auf Friedensgehälter solle in der Beamtenschaft ganz allgemein der Eindruck hervorgerufen werden, daß der alte Grundsatz einer sachgemäßen Spannung wieder durchgeführt werde. Wenn wiederum grundsätzlich nichts geändert werde, leide die innere Einstellung des Beamten zum Staat. Die Gefahren für den Nachwuchs seien nicht zu unterschätzen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft trat dem Vorschlag des Reichsministers der Finanzen bei. Den Vorschlag des Vizekanzlers lehnte er ab. Den Vertagungsantrag bat er abzulehnen.

Staatssekretär Joel gab ausführlichen Bericht über die Lage der Richterschaft. Aus allen Kreisen dringe der Ruf nach Friedensgehältern5. Wichtig sei die Erfüllung dieser Forderung mit Rücksicht auf den Nachwuchs.

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In Eingaben des Pr. Richtervereins vom 5. 5. und des Reichsverbandes der höheren Verwaltungsbeamten vom 8. 5. an den RK wird auf die wirtschaftliche Not der höheren Beamtenschaft hingewiesen und die Wiederherstellung der Friedensbesoldung gefordert (R 43 I /2566 , Bl. 191 f., 195 f.).

Der Reichspostminister betonte, daß er nicht die Meinung aufkommen lassen möchte, er sei gegen die Vorlage oder wünsche eine Verzögerung herbeizuführen. Er sei aber nicht in der Lage, die vorgeschlagenen Grundsätze ohne weiteres zu akzeptieren. Ein gleichmäßiger Abschlag von 20% sei nicht möglich. Er möchte die Frage aufwerfen, ob nicht wenigstens die Kinderzuschläge erhöht werden könnten. Seinen Vertagungsantrag ziehe er zurück, er werde sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

Der Reichsminister der Finanzen bat, die Verhandlungen als ganz vertraulich zu behandeln. Morgen fänden die Verhandlungen mit den Ländern und übermorgen die mit den Spitzenorganisationen der Beamtenschaft statt. Falls nötig, müßte danach noch eine Schlußberatung des Kabinetts stattfinden. Notwendig[652] sei aber, daß die Herren, die in die erwähnten Verhandlungen gingen, bereits die Zustimmung des Kabinetts zu den Vorschlägen hätten. Die Frage der Erhöhung des Kinderzuschlages werde nochmals geprüft werden.

Ministerialdirektor v. Schlieben wies darauf hin, daß eine Erhöhung der Kinderzuschläge wahrscheinlich zu höheren Gehältern in den untersten Gruppen führe als in der Industrie gezahlt würden. Das müsse vermieden werden. Immerhin werde aber die Frage der Kinderzuschläge nochmals geprüft werden.

Der Reichswehrminister hielt die Gewährung von 80% für das Minimum dessen, was gegeben werden müßte. Er sprach sich dagegen aus, daß in diesem Rahmen noch differenziert werde. Die moralische Wirkung einer Differenzierung sei sehr schlimm. Er mache darauf aufmerksam, daß selbst die Minister der Linken in den früheren Kabinetten sich gegen eine Differenzierung zuungunsten der höheren Beamten ausgesprochen hätten. Er bitte dringend, die Vorlage anzunehmen, er könne sonst keine Gewähr mehr für die Disziplin im Heere übernehmen.

Staatssekretär Geib schloß sich für das Arbeitsministerium der Vorlage und der sofortigen Verabschiedung an, lohnpolitisch befürchte er keine Gefahren. Die Gehälter der Beamten seien gegenüber ähnlichen privaten Gruppen stark zurückgeblieben.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett mit Ausnahme des Reichspostministers mit der Vorlage einverstanden war. Er bat, daß das Reichsfinanzministerium die Presse im geeigneten Zeitpunkt informiere.

Der Reichswirtschaftsminister beantragte, den Beschluß so aufzufassen, daß der Reichsfinanzminister bevollmächtigt werde, das weitere zu veranlassen, falls der Reichsfinanzminister nicht von sich aus beantrage, nochmals das Kabinett mit der Angelegenheit zu befassen.

Das Kabinett beschloß, die Vorlage als angenommen zu betrachten, falls nicht der Reichsminister der Finanzen bis Sonnabend [24. 5.] den Antrag auf erneute Verhandlung der Angelegenheit stelle6.

6

Die vom RFM beantragte Neuregelung der Beamtenbesoldung wird durch die „VO über die 16. Ergänzung des Besoldungsgesetzes“ vom 24.5.24 mit Wirkung vom 1.6.24 in Kraft gesetzt (RBesBl. S. 153 ff., 163 f.).

[…]

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