2.35.1 (ma11p): 1. Vorschlag des Reichsrats, Herrn Dr. Schacht zum Reichsbankpräsidenten zu ernennen.

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1. Vorschlag des Reichsrats, Herrn Dr. Schacht zum Reichsbankpräsidenten zu ernennen.

Das Kabinett beschloß einstimmig, der Kandidatur Dr. Schachts für den Posten des Reichsbankpräsidenten seine Zustimmung auszusprechen1.

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Im Schreiben des RK an den RPräs. vom 22. 12. heißt es: In ihren gutachtlichen Äußerungen vom 4. 12. hätten das Rbk-Direktorium und der Zentralausschuß der Rbk den früheren StM Helfferich für das Amt des RbkPräs. vorgeschlagen. In den zuständigen RR-Ausschüssen wäre hierüber am 13. 12. beraten worden, „wobei sich auch ohne förmliche Abstimmung zweifelsfrei ergab, daß sich für den StM a. D. Dr. Helfferich keine Mehrheit im RR finden würde. Von seiten der Pr. Reg. wurde der RWährungskom. Dr. Schacht als geeignete Persönlichkeit für den Posten des RbkPräs. benannt.“ Das Rbk-Direktorium und der Zentralausschuß hätten daraufhin in einem Gutachten vom 17. 12. Schacht abgelehnt und an Helfferich festgehalten (s. Dok. Nr. 31). Der RR habe schließlich in der Sitzung vom 18. 12. mit Stimmenmehrheit beschlossen, den RWährungskom. Schacht vorzuschlagen. Der RK spricht im Einvernehmen mit der RReg. die Bitte aus, diesem Vorschlag zu entsprechen und Schacht zum neuen RbkPräs. zu ernennen (Entwurf in R 43 I /962 , Bl. 82 f.). Schachts Ernennung erfolgt noch am 22. 12.

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