2.35.3 (ma11p): 3. Entwurf einer Verordnung betreffend Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Bestimmungen des Friedensvertrages über gemischte Schiedsgerichtshöfe und die Vollstreckung ausländischer Urteile.

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[148]3. Entwurf einer Verordnung betreffend Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Bestimmungen des Friedensvertrages über gemischte Schiedsgerichtshöfe und die Vollstreckung ausländischer Urteile.

[…] Das Kabinett stimmte der Vorlage zu3.

3

Die VO wird am 15.1.24 auf Grund des Ermächtigungsgesetzes erlassen (RGBl. II, S. 35 ).

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