2.40.4 (ma11p): 4. Entwurf einer Verordnung über Aussetzung der Zahlungen auf Sachlieferungen der Unterlieferanten.

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4. Entwurf einer Verordnung über Aussetzung der Zahlungen auf Sachlieferungen der Unterlieferanten.

Die Vorlage wurde angenommen14.

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Die VO wird am 6.2.24 erlassen (RGBl. II, S. 39 ).

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