2.47.2 (ma11p): 2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes.

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2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes.

Staatssekretär Zweigert berichtete über den Inhalt und begründete den Entwurf. Der Entwurf, der den normalen Gang der Gesetzgebung geht, wurde unverändert angenommen1.

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Der vom RIMin. bereits am 5.6.23 vorgelegte Entwurf bezweckt die Anpassung des Reichsvereinsgesetzes vom 19.4.1908 an den gegenwärtigen Verfassungszustand (R 43 I /757 , Bl. 64-70). Der Entwurf geht am 14.1.24 dem RR zu (RR-Drucks. Nr. 7), der einige Abänderungen vorschlägt (RIM an Rkei, 6.10.24). Zu einer Vorlage an den RT kommt es unter Marx nicht mehr.

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