2.47.8 (ma11p): 8. Einstellung der Zahlungen aus dem Baden-Badener Abkommen und für die Besatzungskosten in Allenstein und Marienwerder.

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8. Einstellung der Zahlungen aus dem Baden-Badener Abkommen und für die Besatzungskosten in Allenstein und Marienwerder.

Das Kabinett beschloß, die Zahlungen aus dem Baden-Badener Abkommen einzustellen; die Zahlungen für die Besatzungskosten in Allenstein und Marienwerder sollen nach den Vereinbarungen des Reichsministers der Finanzen und des Reichsministers des Auswärtigen auf sich beruhen bleiben10.

10

Mit Schreiben vom 20.12.23 hatte das RFMin. beantragt, das Kabinett möge die Einstellung der Zahlungen zur Erfüllung des Baden-Badener Abkommens vom 30.6.21 betr. die Erstattung der von Elsaß-Lothringen geleisteten außerordentlichen Kriegsabgaben (RGBl. 1921, S. 812 ) beschließen; die noch nicht abgedeckten Forderungen Frankreichs aus diesem Abkommen beliefen sich auf 115 Mio Francs. Auch sei es unmöglich, die Restkosten für die engl. Besatzung der Abstimmungsgebiete Allenstein und Marienwerder in Höhe von 105 693 Pfund zu bezahlen. Die brit. Reg. sei auf diese Angelegenheit nicht mehr zurückgekommen (R 43 I /1391 , Bl. 20).

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