2.55.2 (ma11p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: Regierungserklärung betr. Vorgänge in der Pfalz.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 1 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

[220]2. Außerhalb der Tagesordnung: Regierungserklärung betr. Vorgänge in der Pfalz.

Generalkommissar Schmid verlas einen vom Reichsminister der besetzten Gebiete hergestellten Entwurf einer Regierungserklärung4, die sich mit den Vorgängen in der Pfalz, insbesondere mit der Ermordung der Separatistenführer5 befaßt.

4

In den Akten der Rkei nicht ermittelt.

5

Am 9. 1. wurde Heinz-Orbis, der Präs. der separatistischen „Regierung der autonomen Pfalz“, mit mehreren Anhängern in Speyer von einem aus dem unbesetzten Gebiet gekommenen Trupp erschossen.

Der Reichskanzler erklärte, es sei ihm fraglich, ob man eine solche Erklärung jetzt abgeben solle und ob die vorgeschlagene Fassung die richtige sei.

Der Reichswehrminister tritt den Ausführungen des Kanzlers bei und erklärte entgegen dem Inhalt der vorgelegten Erklärung, er könne die Tat von Speyer nicht scharf verurteilen.

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte, er sehe keine Möglichkeit für die Deutsche Regierung, in der Pfalz irgendwie einzugreifen, infolgedessen halte er auch eine Erklärung in der vorgeschlagenen Form nicht für zweckmäßig.

Das Kabinett beschloß, von einer Erklärung in der Frage abzusehen.

Der Reichsminister der Finanzen schnitt die Frage der Freigabe der anläßlich der Ermordung der Separatistenführer Festgenommenen6 an. Hier müsse nach seiner Auffassung schärfster Protest sofort erhoben werden.

6

Die Separatisten hatten nach dem Attentat mehrere Beamte als Geiseln festgenommen.

Der Reichsminister des Auswärtigen stimmte dem zu; er hält es jedoch für erforderlich, daß zunächst der genaue Tatbestand festgestellt werde. Dies wird vom Auswärtigen Amt veranlaßt werden.

Extras (Fußzeile):